Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften des Fachbereichs 15 sowie für die Kreiskliniken des Landkreises Mühldorfs für den Zeitraum 2018 - 2022. Die Leistung wird in 2 getrennten Losen ausgeschrieben. Los 1: derzeit 9 versch. Abnahmestellen der kreiseigene Liegenschaften (Fachbereich 15), Los 2: derzeit 2 versch. Abnahmestellen Kreiskliniken des Landkreises Mühldorf a. Inn GmbH. Je Los wird mit dem jeweiligen Vertragspartner ein eigenständiger Vertrag geschlossen. Gegenstand dieser Vergabe ist Erdgaslieferung an alle genannten Abnahmestellen, die in den Ausschreibungsunterlagen gelistet sind. Dabei wird von einem jährlichen Gesamtbedarf von. Los 1: Ca. 6 060 000 Mio. kWh/Jahr und Los 2: Ca. 8 500 000 Mio. kWh/Jahr ausgegangen. Der Gesamtbedarf ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften des Fachbereichs 15 sowie für die Kreiskliniken des Landkreises Mühldorfs für den Zeitraum 2018 - 2022.
Die Leistung wird in 2 getrennten Losen ausgeschrieben.
Los 1: derzeit 9 versch. Abnahmestellen der kreiseigene Liegenschaften (Fachbereich 15),
Los 2: derzeit 2 versch. Abnahmestellen Kreiskliniken des Landkreises Mühldorf a. Inn GmbH.
Je Los wird mit dem jeweiligen Vertragspartner ein eigenständiger Vertrag geschlossen.
Gegenstand dieser Vergabe ist Erdgaslieferung an alle genannten Abnahmestellen, die in den Ausschreibungsunterlagen gelistet sind. Dabei wird von einem jährlichen Gesamtbedarf von.
Los 1: Ca. 6 060 000 Mio. kWh/Jahr und
Los 2: Ca. 8 500 000 Mio. kWh/Jahr ausgegangen.
Der Gesamtbedarf ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften des Fachbereichs 15 sowie für die Kreiskliniken des Landkreises Mühldorfs für den Zeitraum 2018 - 2022.
Die Leistung wird in 2 getrennten Losen ausgeschrieben.
Los 1: derzeit 9 versch. Abnahmestellen der kreiseigene Liegenschaften (Fachbereich 15),
Los 2: derzeit 2 versch. Abnahmestellen Kreiskliniken des Landkreises Mühldorf a. Inn GmbH.
Je Los wird mit dem jeweiligen Vertragspartner ein eigenständiger Vertrag geschlossen.
Gegenstand dieser Vergabe ist Erdgaslieferung an alle genannten Abnahmestellen, die in den Ausschreibungsunterlagen gelistet sind. Dabei wird von einem jährlichen Gesamtbedarf von.
Los 1: Ca. 6 060 000 Mio. kWh/Jahr und
Los 2: Ca. 8 500 000 Mio. kWh/Jahr ausgegangen.
Der Gesamtbedarf ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gas für das Leitungsnetz📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mühldorf a. Inn
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Mühldorf a. Inn
Postanschrift: Färberstraße 1
Postleitzahl: 84453
Postort: Mühldorf a. Inn
Kontakt
Internetadresse: http://www.lra-mue.de🌏
E-Mail: vergabe@lra-mue.de📧
Telefon: +49 8631 / 699-413📞
Fax: +49 8631 / 699-15413 📠
URL der Dokumente: http://www.lra-mue.de/buergerservice/ausschreibungen.html🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-23 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 096-218559
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften des Fachbereichs 15 sowie für die Kreiskliniken des Landkreises Mühldorfs für den Zeitraum 2018 - 2022.
Die Leistung wird in 2 getrennten Losen ausgeschrieben.
Los 1: derzeit 9 versch. Abnahmestellen der kreiseigene Liegenschaften (Fachbereich 15),
Los 2: derzeit 2 versch. Abnahmestellen Kreiskliniken des Landkreises Mühldorf a. Inn GmbH.
Je Los wird mit dem jeweiligen Vertragspartner ein eigenständiger Vertrag geschlossen.
Gegenstand dieser Vergabe ist Erdgaslieferung an alle genannten Abnahmestellen, die in den Ausschreibungsunterlagen gelistet sind. Dabei wird von einem jährlichen Gesamtbedarf von.
Los 1: Ca. 6 060 000 Mio. kWh/Jahr und
Los 2: Ca. 8 500 000 Mio. kWh/Jahr ausgegangen.
Der Gesamtbedarf ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Geschätzter Gesamtwert: 2 478 596 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Landkreises Mühldorf am Inn – Los 1: Abnahmestellen Landratsamt Mühldorf FB 15
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Dieser Auftrag betrifft die Lieferung von Erdgas an die vom Landratsamt Mühldorf am Inn durch den Fachbereich 15 (Liegenschaftsverwaltung und Schulen) betreuten, genutzten und/oder verwalteten Liegenschaften.
Gegenstand dieser Vergabe ist Erdgaslieferung an alle genannten Abnahmestellen. Derzeit wird von einem jährlichen Gesamtbedarf von 6 060 000 Mio. kWh/Jahr ausgegangen.
Ausgeschrieben und vergeben wird die Erdgaslieferung inklusive Netznutzung.
Für die Durchführung der Erdgaslieferung gelten die Regelungen der Leistungsbeschreibung sowie dem Muster-Erdgasliefervertrages, der als Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügt ist.
Für das abgenommene Erdgas zahlt der Auftraggeber einen Erdgaspreis in Cent pro Kilowatt-stunde (fester Einheitspreis EP für die gesamte Vertragslaufzeit).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 228 803 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Landkreises Mühldorf am Inn – Los 2: Abnahmestellen Kreiskliniken des Landkreises Mühldorf a. Inn GmbH
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Dieser Auftrag betrifft die Lieferung von Erdgas an die beiden Kreiskliniken des Landkreises Mühldorf a. Inn GmbH (KH Mühldorf, KH Haag).
Gegenstand dieser Vergabe ist Erdgaslieferung an alle genannten Abnahmestellen. Derzeit wird von einem jährlichen Gesamtbedarf von 8 500 000 Mio. kWh/Jahr ausgegangen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 249 792 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abnahmestellen gem. Liste Los 1: Liegenschaften genutzt und/oder verwaltet durch Landratsamt Mühldorf Fachbereich 15 Liegenschaftsverwaltung und Schulen.
Derzeit 9 verschiedene Abnahmestellen.
Abnahmestellen gem. Liste Los 2: Abnahmestellen Kreiskliniken des Landkreises Mühldorf a. Inn GmbH (KH Mühldorf und KH Haag).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung des Bieters (fachkundig und leistungsfähig) werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) über eine Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU_Eigenerklärungen zur Eignung bzw. einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) geprüft.
Die Eignung des Bieters (fachkundig und leistungsfähig) werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) über eine Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU_Eigenerklärungen zur Eignung bzw. einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) geprüft.
Die Eigenerklärung L 124 EU bzw. die EEE ist durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen und gemäß den Anforderungen auszufüllen. Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen kurzfristig beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Die Eigenerklärung L 124 EU bzw. die EEE ist durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen und gemäß den Anforderungen auszufüllen. Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen kurzfristig beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Gemäß Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – Teil IV: Eignungskriterien wird Folgendes gefordert: Zu „Befähigung zur Berufsausübung“:
— Anzeige gem. § 5 EnWG
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) unverzüglich anzeigen. Es werden daher nur Angebote von Bietern akzeptiert, die auf der Website der Bundesnetzagentur gelistet sind. Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union müssen als Energieversorgungsunternehmen von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats ordnungsgemäß zugelassen sein und dies auf Verlangen der Vergabestelle – ggf. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache – nachweisen. Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Bestandteil des Angebotsformulars) zu erklären. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder.
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) unverzüglich anzeigen. Es werden daher nur Angebote von Bietern akzeptiert, die auf der Website der Bundesnetzagentur gelistet sind. Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union müssen als Energieversorgungsunternehmen von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats ordnungsgemäß zugelassen sein und dies auf Verlangen der Vergabestelle – ggf. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache – nachweisen. Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Bestandteil des Angebotsformulars) zu erklären. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder.
— Handelsregister
Bewerber oder Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Bewerber oder Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung des Bieters (fachkundig und leistungsfähig) werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) über eine Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU_Eigenerklärungen zur Eignung bzw. einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) geprüft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung des Bieters (fachkundig und leistungsfähig) werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) über eine Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU_Eigenerklärungen zur Eignung bzw. einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) geprüft.
Die Eigenerklärung L 124 EU bzw. die EEE ist durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen und gemäß den Anforderungen auszufüllen. Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen kurzfristig beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Gemäß Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – Teil IV: Eignungskriterien wird Folgendes gefordert: Zu „B: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eigenerklärung L 124 EU bzw. die EEE ist durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen und gemäß den Anforderungen auszufüllen. Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen kurzfristig beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Gemäß Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – Teil IV: Eignungskriterien wird Folgendes gefordert: Zu „B: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“:
— Jahresumsatz
Allgemeiner Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Kopie der Jahresabschlüsse, Bilanzen und Erfolgsrechnungen) der letzten 3 Geschäftsjahre, aus denen das Jahresergebnis vor Steuern hervorgeht. Falls der Bieter aus einem triftigen Grund nicht in der Lage ist, diese vorzulegen, muss er eine Erklärung betreffend das in den letzten 3 Jahren erzielte Jahresergebnis vor Abzug der Steuern vorlegen. Weisen die Bilanzen oder die Erklärung für die letzten 3 Jahre im Durchschnitt einen Verlust auf, muss der Bieter ein anderes Dokument vorlegen, das als Nachweis für seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dienen kann, etwa eine geeignete Bürgschaft eines Dritten (zum Beispiel der Muttergesellschaft), Erklärungen eines Wirtschaftsprüfers, Buchprüfers oder gleichgestellter Experten. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Allgemeiner Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Kopie der Jahresabschlüsse, Bilanzen und Erfolgsrechnungen) der letzten 3 Geschäftsjahre, aus denen das Jahresergebnis vor Steuern hervorgeht. Falls der Bieter aus einem triftigen Grund nicht in der Lage ist, diese vorzulegen, muss er eine Erklärung betreffend das in den letzten 3 Jahren erzielte Jahresergebnis vor Abzug der Steuern vorlegen. Weisen die Bilanzen oder die Erklärung für die letzten 3 Jahre im Durchschnitt einen Verlust auf, muss der Bieter ein anderes Dokument vorlegen, das als Nachweis für seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dienen kann, etwa eine geeignete Bürgschaft eines Dritten (zum Beispiel der Muttergesellschaft), Erklärungen eines Wirtschaftsprüfers, Buchprüfers oder gleichgestellter Experten. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
— Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über folgenden Betrag 1 000 000 EUR Personenschäden; 500 000 EUR Sach- und Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung des Bieters (fachkundig und leistungsfähig) werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) über eine Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU_Eigenerklärungen zur Eignung bzw. einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) geprüft.
Die Eignung des Bieters (fachkundig und leistungsfähig) werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) über eine Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU_Eigenerklärungen zur Eignung bzw. einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) geprüft.
Die Eigenerklärung L 124 EU bzw. die EEE ist durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen und gemäß den Anforderungen auszufüllen. Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen kurzfristig beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Die Eigenerklärung L 124 EU bzw. die EEE ist durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen und gemäß den Anforderungen auszufüllen. Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen kurzfristig beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Gemäß Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – Teil IV: Eignungskriterien wird Folgendes gefordert: Zu „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“:
— Referenzen
Auflistung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren ausgeführten Lieferaufträge und erbrachten ergänzenden Dienstleistungen mit Angabe der Auftragswerte, Fristen und Kontaktdaten der öffentlichen oder privaten Auftraggeber,
Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkundevorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können;
— Bei Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Angebotspreise gemessen an den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe aktuellen Börsennotierungen für herkömmliches Erdgas als auskömmlich zu werten sind.
Es sind 2 separate Erdgaslieferverträge abzuschließen.
Vertragspartner für das Los 1:
Landratsamt Mühldorf am Inn;
Fachbereich 15;
Färberstraße 1;
84453 Mühldorf am Inn.
Vertragspartner für das Los 2:
Kreiskliniken des Landkreises Mühldorf a. Inn GmbH;
Krankenhausstraße 1;
84453 Mühldorf a. Inn.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Mühldorf am Inn
Raum F/04
Färberstraße 1
84453 Mühldorf am Inn
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Etwaige Bedenken sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Fragen können ausschließlich schriftlich gestellt werden unter: vergabe@lra-mue.de
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter (Für die Ausschreibung relevante Antworten sowie Änderungen) erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, unter http://www.lra-mue.de/buergerservice/ausschreibungen.html unter der betreffenden Ausschreibung.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter (Für die Ausschreibung relevante Antworten sowie Änderungen) erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, unter http://www.lra-mue.de/buergerservice/ausschreibungen.html unter der betreffenden Ausschreibung.
Für die Ausschreibung relevante Antworten von Bewerber-/Bieteranfragen sowie Änderungen des Inhalts werden als Ergänzung unter http://www.lra-mue.de/buergerservice/ausschreibungen.html unter der betreffenden Ausschreibung bekannt gemacht.
Angebote sind ausschließlich in schriftlicher Form an die vorbezeichnete Vergabestelle mit dem beigefügten gekennzeichneten beigefügten Adressaufkleber versehen in verschlossenen Umschlag einzureichen.
Die vollständigen und unterschriebenen Angebote müssen dort bis zum Ende der Antragsfrist/Angebotsfrist eingegangen sein.
Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr.39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe (auf elektronischem Weg) der Bieterinformation gem. § 134 GWB.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Sh. VI.4.1)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2018/S 096-218559 (2018-05-22)
Ergänzende Angaben (2018-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften des Fachbereichs 15 sowie für die Kreiskliniken des Landkreises Mühldorfs für den Zeitraum 2018 – 2022.
Die Leistung wird in 2 getrennten Losen ausgeschrieben.
Los 1: derzeit 9 versch. Abnahmestellen der kreiseigene Liegenschaften (Fachbereich 15);
Los 2: derzeit 2 versch. Abnahmestellen Kreiskliniken des Landkreises Mühldorf a. Inn GmbH.
Je Los wird mit dem jeweiligen Vertragspartner ein eigenständiger Vertrag geschlossen.
Gegenstand dieser Vergabe ist Erdgaslieferung an alle genannten Abnahmestellen, die in den Ausschreibungsunterlagen gelistet sind. Dabei wird von einem jährlichen Gesamtbedarf von
Los 1: Ca. 6 060 000 Mio. kWh/Jahr und
Los 2: Ca. 8 500 000 Mio. kWh/Jahr ausgegangen.
Der Gesamtbedarf ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften des Fachbereichs 15 sowie für die Kreiskliniken des Landkreises Mühldorfs für den Zeitraum 2018 – 2022.
Die Leistung wird in 2 getrennten Losen ausgeschrieben.
Los 1: derzeit 9 versch. Abnahmestellen der kreiseigene Liegenschaften (Fachbereich 15);
Los 2: derzeit 2 versch. Abnahmestellen Kreiskliniken des Landkreises Mühldorf a. Inn GmbH.
Je Los wird mit dem jeweiligen Vertragspartner ein eigenständiger Vertrag geschlossen.
Gegenstand dieser Vergabe ist Erdgaslieferung an alle genannten Abnahmestellen, die in den Ausschreibungsunterlagen gelistet sind. Dabei wird von einem jährlichen Gesamtbedarf von
Los 1: Ca. 6 060 000 Mio. kWh/Jahr und
Los 2: Ca. 8 500 000 Mio. kWh/Jahr ausgegangen.
Der Gesamtbedarf ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 8631699413📞
Fax: +49 863169915413 📠
Die Bindefrist ist grundsätzlich so kurz wie möglich zu bemessen.
Bieter sollen schnellstmöglich Klarheit über die mit der Angebotsabgabe erfolgte Bindung von Kapazitäten erhalten.
Aus diesem Grund wird die Bindefrist entsprechend geändert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften des Fachbereichs 15 sowie für die Kreiskliniken des Landkreises Mühldorfs für den Zeitraum 2018 – 2022.
Los 1: derzeit 9 versch. Abnahmestellen der kreiseigene Liegenschaften (Fachbereich 15);
Gegenstand dieser Vergabe ist Erdgaslieferung an alle genannten Abnahmestellen, die in den Ausschreibungsunterlagen gelistet sind. Dabei wird von einem jährlichen Gesamtbedarf von
Quelle: OJS 2018/S 116-263781 (2018-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ENOTICES-ECAS_n001zxmp/2018-089635
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften des Fachbereichs 15
Gegenstand dieser Vergabe ist Erdgaslieferung an alle genannten Abnahmestellen, die in den Ausschreibungsunterlagen gelistet sind. Dabei wird von einem jährlichen Gesamtbedarf von aa. 6 060 000 Mio. kWh/Jahr ausgegangen. Der Gesamtbedarf ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar. Beginn: 1.10.2018 Ende: 30.9.2022
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften des Fachbereichs 15
Gegenstand dieser Vergabe ist Erdgaslieferung an alle genannten Abnahmestellen, die in den Ausschreibungsunterlagen gelistet sind. Dabei wird von einem jährlichen Gesamtbedarf von aa. 6 060 000 Mio. kWh/Jahr ausgegangen. Der Gesamtbedarf ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar. Beginn: 1.10.2018 Ende: 30.9.2022
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften des Fachbereichs 15
Gegenstand dieser Vergabe ist Erdgaslieferung an alle genannten Abnahmestellen, die in den Ausschreibungsunterlagen gelistet sind. Dabei wird von einem jährlichen Gesamtbedarf von aa. 6 060 000 Mio. kWh/Jahr ausgegangen. Der Gesamtbedarf ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar. Beginn: 1.10.2018 Ende: 30.9.2022
Gegenstand dieser Vergabe ist Erdgaslieferung an alle genannten Abnahmestellen, die in den Ausschreibungsunterlagen gelistet sind. Dabei wird von einem jährlichen Gesamtbedarf von aa. 6 060 000 Mio. kWh/Jahr ausgegangen. Der Gesamtbedarf ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar. Beginn: 1.10.2018 Ende: 30.9.2022
Dieser Auftrag betrifft die Lieferung von Erdgas an die vom Landratsamt Mühldorf am Inn durch den Fachbereich 15 (Liegenschaftsverwaltung und Schulen) betreuten, genutzten und/oder verwalteten Liegenschaften.Gegenstand dieser Vergabe ist Erdgaslieferung an alle genannten Abnahmestellen. Derzeit wird von einemjährlichen Gesamtbedarf von 6 060 000 Mio. kWh/Jahr ausgegangen.Der Gesamtbedarf ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar. Ausgeschrieben und vergeben wird die Erdgaslieferung inklusive Netznutzung.
Dieser Auftrag betrifft die Lieferung von Erdgas an die vom Landratsamt Mühldorf am Inn durch den Fachbereich 15 (Liegenschaftsverwaltung und Schulen) betreuten, genutzten und/oder verwalteten Liegenschaften.Gegenstand dieser Vergabe ist Erdgaslieferung an alle genannten Abnahmestellen. Derzeit wird von einemjährlichen Gesamtbedarf von 6 060 000 Mio. kWh/Jahr ausgegangen.Der Gesamtbedarf ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar. Ausgeschrieben und vergeben wird die Erdgaslieferung inklusive Netznutzung.
Für das abgenommene Erdgas zahlt der Auftraggeber einen Erdgaspreis in Cent pro Kilowatt-stunde (festerEinheitspreis EP für die gesamte Vertragslaufzeit).
Zusätzliche Informationen: Keine
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-16 📅
Name: DEG Deutsche Energie GmbH
Postanschrift: Georg-Ohm-Straße 1
Postort: Erlenbach
Postleitzahl: 74235
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: tg@deutsche-energie.de📧
Land: Stuttgart
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: sh. VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 138-314858 (2018-07-17)