Auftragsbekanntmachung (2018-10-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeskrankenhaus – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Vulkanstraße 58
Postort: Andernach
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Gisela Blättel – Bereichsleitung Wirtschaftsdienste, Technik/Bau
E-Mail: bieterfragen@vea.de📧
Region: Mayen-Koblenz🏙️
URL: http://www.landeskrankenhaus.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: http://www.vea-online.de🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: VEA Beratungs-GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE115677610
Postanschrift: Zeißstraße 72
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Arno von Aspern
E-Mail: bieterfragen@vea.de📧
Fax: +49 5119848-288 📠
Region: Hannover🏙️
URL: http://www.vea-online.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Erdgas inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften des Landeskrankenhauses (AÖR) im Zeitraum 1.1.2019 bis 1.1.2022.”
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Produkte/Dienstleistungen: FG04
📦
Produkte/Dienstleistungen: FG14
📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Vertrages zur Belieferung mit Erdgas für die Liegenschaften des Landeskrankenhauses (AÖR) im Zeitraum 1.1.2019 bis 1.1.2022.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: KA03
📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: KA04
📦
Ort der Leistung: Mayen-Koblenz🏙️
Ort der Leistung: Bad Kreuznach🏙️
Ort der Leistung: Euskirchen🏙️
Ort der Leistung: Alzey-Worms🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Andernach
Meisenheim
Weißenthurm
Alzey
Bad Kreuznach
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Erdgas inkl. Durchführung der Netznutzung.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-14
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-14
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Andernach
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131 / 16-0📞
Fax: +49 6131/16-2100 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ueber-das-ministerium/kontakt/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 197-444967 (2018-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Region: Märkischer Kreis🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Erdgas inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften des Landeskrankenhauses im Zeitraum 1.1.2019 6.00 bis 1.1.2022 6.00.
444967-2018-DE”
Titel
Lieferung von Erdgas inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften des Landeskrankenhauses im Zeitraum 1.1.2019 6.00 bis 1.1.2022 6.00.
444967-2018-DE
Mehr anzeigen
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Vertrages zur Belieferung mit Erdgas inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften des Landeskrankenhauses im Zeitraum 1.1.2019...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Vertrages zur Belieferung mit Erdgas inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften des Landeskrankenhauses im Zeitraum 1.1.2019 6.00 bis 1.1.2022 6.00.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 540 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Andernach, Meisenheim, Weißenthurm, Alzey, Mainz, Bad Kreuznach.
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas inkl. Durchführung der Netznutzung im beschriebenen Zeitraum.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 197-444967
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung von Erdgas
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: enercity AG
Nationale Registrierungsnummer: DE 811116141
Postanschrift: Ihmeplatz 2
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 713245040-35📞
E-Mail: robert.wenzel@enercity.de📧
Fax: +49 713245040-99 📠
Region: Region Hannover🏙️
URL: https://www.enercity.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 540 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 613116-0📞
Fax: +49 613116-2100 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB möglich. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 239-545854 (2018-12-10)