Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Erdgas
50/2018
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Erdgas (L) für Einrichtungen der Stadt Korschenbroich
1️⃣
Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Korschenbroich Sebastianusstraße 1 41352 Korschenbroich siehe Leistungsbeschreibung”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas (L) für Einrichtungen der Stadt Korschenbroich
Die Stadt Korschenbroich schreibt für seine Abnahmestellen die Lieferung von Erdgas...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Erdgas (L) für Einrichtungen der Stadt Korschenbroich
Die Stadt Korschenbroich schreibt für seine Abnahmestellen die Lieferung von Erdgas (Qualität: L-Gas) europaweit im offenen Verfahren aus.
Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem Auftraggeber ein Gasliefervertrag für dessen Abnahmestellen zustande, die im Leistungsverzeichnis genannt sind. Die Erdgaslieferung erfolgt im Rahmen eines All-Inclusive-Vertrages (Erdgaslieferung einschließlich Netznutzung).
Gegenstand der Vergabe sind alle in den Vergabeunterlagen aufgeführten Erdgas-Abnahmestellen des Auftraggebers. Diese sind insbesondere:
— Verwaltungsgebäude,
— Schulen,
— Kindergärten,
— Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen,
— Soziale und kulturelle Einrichtungen,
— Wohngebäude,
— Asylbewerberunterkünfte.
Die Abnahmemenge der Ausschreibung beträgt circa 10,030 GWh/a:
— Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP): 6,505 GWh / 54 Abnahmestellen,
— Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM): 3,525 GWh / 2 Abnahmestellen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bieter sind verpflichtet, ihre Eignung zu belegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die bundesweite...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bieter sind verpflichtet, ihre Eignung zu belegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die bundesweite Datenbank „PQ-VOL“ (Präqualifizierungsverzeichnis) des Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (siehe Dokument „Angebotsaufforderung“, Seiten 10 und 11) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmer sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifizierungsverzeichnis geführt werden. Gelang das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Präqualifizierung oder Eigenerklärung zur Eignung, wie vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Präqualifizierung oder Eigenerklärung zur Eignung, wie vor.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-16
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-16
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Korschenbroich
Zentrale Submissionsstelle
Sebastianusstraße 1
Zimmer 106
41352 Korschenbroich”
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Juli 2021
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 10.8.2018, 11.00 in schriftlicher Form beim Auftraggeber (Zentrale Submissionsstelle) anzufordern....”
Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 10.8.2018, 11.00 in schriftlicher Form beim Auftraggeber (Zentrale Submissionsstelle) anzufordern. Eine Anfrage über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes oder per Mail wird empfohlen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYCYZK3
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 132-300111 (2018-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Korschenbroich
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich verschiedene Lieferstellen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas (L) für Einrichtungen der Stadt Korschenbroich
Die Stadt Korschenbroich schreibt für seine Abnahmestellen die Lieferung von Erdgas...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Erdgas (L) für Einrichtungen der Stadt Korschenbroich
Die Stadt Korschenbroich schreibt für seine Abnahmestellen die Lieferung von Erdgas (Qualität: L-Gas) europaweit im offenen Verfahren aus.
Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem Auftraggeber ein Gasliefervertrag für dessen Abnahmestellen zustande, die im Leistungsverzeichnis genannt sind. Die Erdgaslieferung erfolgt im Rahmen eines All-Inclusive-Vertrages (Erdgaslieferung einschließlich Netznutzung).
Gegenstand der Vergabe sind alle in den Vergabeunterlagen aufgeführten Erdgas-Abnahmestellen des Auftraggebers. Diese sind insbesondere
— Verwaltungsgebäude,
— Schulen,
— Kindergärten,
— Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen,
— Soziale und kulturelle Einrichtungen,
— Wohngebäude,
— Asylbewerberunterkünfte.
Die Abnahmemenge der Ausschreibung beträgt circa 10,030 GWh/a:
— Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP): 6,505 GWh/54 Abnahmestellen,
— Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM): 3,525 GWh/2 Abnahmestellen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 132-300111
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung von Erdgas
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: NEW GmbH
Postort: Mönchengladbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 500 005 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYCYXYX
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 214-490130 (2018-11-05)