Lieferung von Harnstoff in wässriger Lösung von 40 Gew. % (CAS-Nr. 57-13-6) zur Abgasreinigung in den Motorheizkraftwerken des Deutschen Bundestages. In einem Zyklus von 2 bis 3 Wochen wird ein Tankzug mit maximal 23 t pro Partie abgerufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat ZT 6 – Vergaben
Telefon: +49 30-227-33234📞
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de📧
Fax: +49 30-227-30374 📠
Region: Berlin🏙️
URL: https://www.bundestag.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Harnstoff
ZT6-1133-2018-120-15-ZT380
Produkte/Dienstleistungen: Chemische Erzeugnisse📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Harnstoff in wässriger Lösung von 40 Gew. % (CAS-Nr. 57-13-6) zur Abgasreinigung in den Motorheizkraftwerken des Deutschen Bundestages. In...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Harnstoff in wässriger Lösung von 40 Gew. % (CAS-Nr. 57-13-6) zur Abgasreinigung in den Motorheizkraftwerken des Deutschen Bundestages. In einem Zyklus von 2 bis 3 Wochen wird ein Tankzug mit maximal 23 t pro Partie abgerufen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 152 320 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Mitte
Beschreibung der Beschaffung: Gesamtmenge für die zweijährige Vertragslaufzeit: ca. 640 t Harnstofflösung
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 110-249925
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Lieferung von Harnstoff
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stockmeier Chemie Eilenburg GmbH & Co. KG
Postanschrift: Gradestraße 70
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12347
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3060089719📞
E-Mail: j.weichert@stockmeier.de📧
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 152 320 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 228-521320 (2018-11-23)