O.M.R.-Notierungsgebundener Vertrag über die Lieferung von rund 750 000 l Heizöl EL Super Schwefelarm für einen Zeitraum von der Auftragserteilung bis zum 31.12.2020 und innerhalb dieser, in einzelne Bestellungen während der Laufzeit. Anzubieten ist der dem Referenzpreis, in diesem Fall = Mittelaus low und high der O.M.R.-Notierung für das Gebiet: Osten (Berin). Hinzuzurechnender Aufschlag für Marge, Fracht, Zölle, Gefahrgutzuschlag und alle weiteren Nebenkosten. Eine Mindestabnahme der prognostizierten Menge wird nicht garantiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Heizöl für Berlin 2018-2020
06_1006-01
Produkte/Dienstleistungen: Heizöl📦
Kurze Beschreibung:
“O.M.R.-Notierungsgebundener Vertrag über die Lieferung von rund 750 000 l Heizöl EL Super Schwefelarm für einen Zeitraum von der Auftragserteilung bis zum...”
Kurze Beschreibung
O.M.R.-Notierungsgebundener Vertrag über die Lieferung von rund 750 000 l Heizöl EL Super Schwefelarm für einen Zeitraum von der Auftragserteilung bis zum 31.12.2020 und innerhalb dieser, in einzelne Bestellungen während der Laufzeit. Anzubieten ist der dem Referenzpreis, in diesem Fall = Mittelaus low und high der O.M.R.-Notierung für das Gebiet: Osten (Berin). Hinzuzurechnender Aufschlag für Marge, Fracht, Zölle, Gefahrgutzuschlag und alle weiteren Nebenkosten. Eine Mindestabnahme der prognostizierten Menge wird nicht garantiert.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Heizöl📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von rund 750 000 Liter Heizöl EL Super Schwefelarm für vier Wohn- und Geschäftsobjekte in Berlin über einen Zeitraum von der Auftragserteilung bis...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von rund 750 000 Liter Heizöl EL Super Schwefelarm für vier Wohn- und Geschäftsobjekte in Berlin über einen Zeitraum von der Auftragserteilung bis zum 31.12.2020 in einzelne Bestellungen während der Laufzeit. Anzubieten ist dem Referenzpreis, in diesem Fall = Mittel aus low und high der O.M.R.-Notierung Gebiet Osten der 46. KW 2018, hinzuzurechnende Aufschläge für Marge, Fracht, Zölle, Gefahrgutzuschlag und alle weiteren Nebenkosten. Eine Mindestabnahme der prognostizierten Menge wird nicht garantiert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1.1.1) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung (VHB-Formblatt 234);
1.1.2) Eigenerklärung über das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1.1.1) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung (VHB-Formblatt 234);
1.1.2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen. Etwaige Nachunternehmer müssen im Angebot zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten, müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“2.2.1) Es wird auf die Vorgaben zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Lieferleistungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
2.2.1) Es wird auf die Vorgaben zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Lieferleistungen hingewiesen;
2.2.2) Die VBL behält sich Vertragsergänzungen insbesondere nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 GWB vor. Die Möglichkeit eines Verhandlungsverfahrens nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV wird angegeben;
2.2.3) In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungsklauseln vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-16
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-16
08:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabestelle
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Anwesenheit von Bietern oder ihren Bevollmächtigten bei der Eröffnung ist ausgeschlossen.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Die Vergabeunterlagen müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Ihre Verwendung ist verbindlich. Sofern im Laufe des...”
1) Die Vergabeunterlagen müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Ihre Verwendung ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 9.11.2018 über die Vergabeplattform adressiert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neuhochzuladen;
4) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Teilnahmeanträgen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen;
5) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu;
6) Das Zuschlagskriterium ist der Preis.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0JYXX1
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 195-440912 (2018-10-08)