1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig u. direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden;
2) Die Angebote sind über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugegeben oder per Post/Bote fristgerecht unter I.1. genannter Kontaktadresse.
— Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Abrufbar unter Abschnitt 6.1„Elektronische Angebotsabgabe“ der Allgemeine (EU) Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01),
— die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
3) Eine Übermittlung der Angebote, durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, ist nicht zugelassen. Die Einreichung schriftlicher Angebote ist zulässig;
4) der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit gemäß Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) die geforderten Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen;
5) Angabe, ob als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft ein Angebot abgegeben wird (im Formular Anlage B-03_Bieterauskunft oder durch EEE bzw. Präqualifikation). Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind u. erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird u. für die Vertragsleistung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (als Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ abrufbar unter dem in Abschnitt 1.3) genannten Zugang).
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Abschnitt III.1.1) genannten Eigenerklärungen, abzugeben (im Formular Bieterauskunft oder durch EEE). Vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft sind die unter Abschnitt III.1.2) bis III.1.3) genannten Eigenerklärungen u. Nachweise abzugeben (im Formular Anl. B-03_Bieterauskunft oder durch EEE bzw. Präqualifikation);
6) Das Angebot muss die geforderte Preisangabe u. alle sonstigen geforderten Angaben u. Erklärungen enthalten;
7) Das Preisblatt ist als PDF einzureichen;
8) Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung: siehe Vergabeunterlagen;
9) Das Ende Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen u. das Anschreiben endet am 4.6.2018, 12.00.