Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers sind insbesondere
a) die Lieferung von
— Vorlagen für Urininkontinenz im Sinne der im Hilfsmittelverzeichnis (nachfolgend als „HMV“ bezeichnet) des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 (Saugende Inkontinenzvorlagen), Produktart 5,
— anatomisch geformten Vorlagen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 (Saugende Inkontinenzvorlagen), Produktarten 0 bis 2,
— Netzhosen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 02 (Netzhosen für Inkontinenzvorlagen), Produktarten 0 und 1,
— Inkontinenzwindelhosen (mit mehrfach nutzbarem Schlusssystem) im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8,
— Inkontinenzunterhosen (zum selbständigen An- und Ausziehen) im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8; der Auftragnehmer kann statt dieser Inkontinenzunterhosen auch Inkontinenzunterhosen im Sinne der Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 (Vorlagen für Urininkontinenz), Produktart 5 liefern, sofern diese die im HMV des GKV-Spitzenverbandes in der Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8, beschriebenen Anforderungen erfüllen,
— saugende Bettschutzeinlagen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 19, Anwendungsort 40, Untergruppe 05 (Bettschutzeinlagen (Krankenunterlagen)), Produktarten 4 und 5 gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen.
b) die Umstellung aller neun Pflegeeinrichtungen des AG auf die vom Auftragnehmer zu liefernden Produkte und Einweisung der Mitarbeiter des AG in die Produkte des AN im Rahmen einer Implementierungsphase;
c) die Bereitstellung von Anwendungsberatern (zum Begriff des Anwendungsberaters siehe Vergabeunterlagen) in den ersten 14 Tagen ab Lieferbeginn von jeweils 7 Uhr bis 13 Uhr und von 16 Uhr bis 23 Uhr pro Pflegeeinrichtung des AG zur Überwachung des ordnungsgemäßen Einsatzes der Produkte des AN durch die Mitarbeiter AG und fortlaufende Beratung und Ünterstützung der Mitarbeiter des AN;
d) die Durchführung von Kontrollen der Mitarbeiter des AG durch die Anwendungsberater des AN mindestens 2-mal pro Jahr hinsichtlich des richtigen Einsatzes der vom AN gelieferten Produkte und Durchführung von regelmäßigen Schulungen zur Verbesserung der im Rahmen der Kontrolle festgestellten Mängel;
e) die Bereitstellung einer Einsatzbereitschaft der Anwendungsberater des AN während der Vertragslaufzeit von jeweils Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) im Zeitraum von 8 Uhr bis 17 Uhr;
f) die Bereitstellung eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystems.