Als Geschäftssprache gilt die deutsche Sprache.
Sämtliche Angebotsunterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen. Fremdsprachlichen Unterlagen, auch wenn diese in englischer Sprache verfasst sind, muss eine qualifizierte Übersetzung beigefügt werden. Diese ist sodann von einem in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer anzufertigen. Übersetzungen, welche von in Deutschland nicht anerkannten Übersetzern angefertigt wurden, können nicht akzeptiert werden.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die auf dem Vergabeportal registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der auf dem Vergabeportal hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1) Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— signiertes Angebotsformular,
— ausgefüllte Anlage A (Techn. Daten Fahrzeuggestell + Leitfabrikationsliste) für die Lose 1 + 3,
— ausgefüllte Anlage A (Techn. Daten Kofferauf-/ausbau + Leitfabrikationsliste) für die Lose 2 + 4,
— ausgefüllte Anlage B1 (Preisblatt) für die Lose 1-4,
— ausgefüllte Anlage B2 (Datenblatt Leistungen des Bieters) für die Lose 1-4,
— Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend).
2) Erklärungen/Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind u. die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Eigenerklärung „Ausschlussgründe“,
— Referenzangaben,
— Betriebs-/Servicekonzept zur kurzfristigen Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei einem technisch bedingten Ausfall des Einsatzfahrzeugs für die Lose 2 + 4,
— Formblatt „Unteraufträge“,
— ggfs. schriftlicher Hinweis des Bieters auf evtl. notwendige Ausnahmegenehmigungen.
3) Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
— nachrichtliche Einzelkosten je Prüfung im Kostenblock 12 für die Lose 2 und 4,
— Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern signiert),
— Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise für Nachunternehmer,
— unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags,
— weitere technische Erklärungen/Nachweise gem. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung.
Weitere Erklärungen/Nachweise sind nach Beauftragung bzw. mit Fahrzeugauslieferung vorzulegen.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen u. Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- u. die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind – unter Angabe der Präqualifizierungsnummer – zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 43 Abs. 2 VgV). In diesem Fall ist zwingend mit Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend) bzw. das Formblatt „Unteraufträge“ abzugeben. Entsprechende Formblätter stehen auf dem Vergabeportal zum Download bereit.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformationen gmäß § 134 GWB erfolgt (ausschließlich) über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYXMV