Lieferung von Kunststeinplatten, Münchner Gehwegplatte 50 x 30 x 12 cm

Landeshauptstadt München, Baureferat

Lieferung von Kunststeinplatten, Münchner Gehwegplatte 50 x 30 x 12 cm

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-24 Auftragsbekanntmachung
2018-11-12 Ergänzende Angaben
2019-01-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betonplatten
Referenznummer: xxx
Kurze Beschreibung: Lieferung von Kunststeinplatten, Münchner Gehwegplatte 50 x 30 x 12 cm
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betonplatten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Baureferat
Postanschrift: Friedenstraße 40
Postleitzahl: 81671
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/163978 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-26 📅
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 207-471889
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie die Informationen und Festlegungen zur elektronischen Angebotsabgabe über den Abgabeassistenten im Bieterclient ava-sign (http:/meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von 10.200 m
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten Sie die Informationen und Festlegungen zur elektronischen Angebotsabgabe über den Abgabeassistenten im Bieterclient ava-sign (http:/meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. § 123 und § 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt;
b) Erklärung, dass das Unternehmen in den vorangegangenen beiden Jahren nicht
Gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG
Gem. § 21 Abs. 1 AEntG oder
Gem. § 19 Abs. 1 MiLoG
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
c) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
d) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist;
e) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
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f) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
e) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes.
Mit dem Angebot ist der vorläufige Nachweis entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung/Lieferleistungen EU“ (Formblatt L 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu erbringen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern;
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
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c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;
d) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;
e) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über einen möglicherweise geforderten Mindestumsatz und den Jahresumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Erklärung über einen möglicherweise geforderten Mindestumsatz und den Jahresumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Mit dem Angebot ist der vorläufige Nachweis entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung/Lieferleistungen EU“ (Formblatt L 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu erbringen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Angabe von Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Auftraggeber wird gegebenenfalls auch eigene Erfahrungen und Kenntnisse bei der Beurteilung der Eignung des Bewerbers/Bieters heranziehen. Die Abgabe einer bestimmten Anzahl an Referenzen ist nicht verpflichtend;
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b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen, erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen;
c) Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Mit dem Angebot ist der vorläufig Nachweis entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung/Lieferleistungen EU“ (Formblatt L 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu erbringen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Je eine schriftliche Bestätigung des Referenzgebers zu den benannten Referenzen, dass die dort beschriebenen Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden;
b) Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten der technischen Fachkräfte;
c) Nachweise über die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte der letzten 3 Jahre.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/163978 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 207-471889 (2018-10-24)
Ergänzende Angaben (2018-11-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 220-503546
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 207-471889
ABl. S-Ausgabe: 220
Quelle: OJS 2018/S 220-503546 (2018-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: T50385018
Kurze Beschreibung: Lieferung von Kunststeinplatten, Münchner Gehwegplatte, 50 x 30 x 12 cm
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 013-026157
ABl. S-Ausgabe: 13

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-10 📅
Name: BWL Betonwerk Linden Pflasterstein
Postort: Hebertsfelden
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 013-026157 (2019-01-16)