Auftragsbekanntmachung (2018-12-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) vertreten durch Projektrealisierungs GmbH U5”
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) vertreten durch Projektrealisierungs GmbH U5 Holzmarktstr. 15-17 10179 Berlin”
Telefon: +49 3025627841📞
E-Mail: nico.neumann@bvg.de📧
Fax: +49 302564927841 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.bvg.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Leuchten
PRGU5/18/01212
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Lampen und Leuchten📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Sonderleuchten/Feuchtraumleuchten
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin Mitte
U-Bahnhof Museumsinsel
Beschreibung der Beschaffung:
“Es müssen folgende Leuchten als LED Leuchten geliefert werden:
— Einbaudownlights, inkl. Sondereinbautopf, insgesamt: 185 St.,
— Wandeinbauleuchten in 3...”
Beschreibung der Beschaffung
Es müssen folgende Leuchten als LED Leuchten geliefert werden:
— Einbaudownlights, inkl. Sondereinbautopf, insgesamt: 185 St.,
— Wandeinbauleuchten in 3 verschiedenen Längen (1,29 m, 1,49 und 2 m) als Sonderkonstruktion, insgesamt: 280 St.,
— Deckeneinbauleuchte (3 m) als Sonderkonstruktion, insgesamt: 35 St.,
— Einbauleuchten (PUK´s) für den Einbau in einen Edelstahlhandlauf, insgesamt: 145 St.,
— Ausgangsleuchten als Liniar-Wandaufbauleuchten, inkl. Reflektor, insgesamt: 84 St.,
— Feuchtraumleuchten in den Längen ca. 670, 1280 und 1580mm Länge, insgesamt: 420 St.,
— Rettungszeichenleuchten, insgesamt: 55 St.
Alle Leuchten müssen neben der EG-Konformitätserklärung des Herstellers eine VDE bzw. TÜV Prüfung erhalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-04 📅
Datum des Endes: 2020-10-06 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft: Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-07
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-07
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Berliner Verkehrsbetriebe AöR
Vertreten durch Projektrealisierungs GmbH U5
Raum A0938
Friedrichstraße 95
10117 Berlin”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Anwesenheit von Bietern und deren Vertretern ist nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden.
Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf Elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden.
Oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 243-556830 (2018-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) vertreten durch Projektrealisierungs GmbH U5, Holzmarktstr. 15-17, 10179 Berlin”
Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin Mitte, U-Bahnhof Museumsinsel
Beschreibung der Beschaffung:
“Es müssen folgende Leuchten als LED Leuchten geliefert werden:
— Einbaudownlights, inkl. Sondereinbautopf, insgesamt: 185 Stück,
— Wandeinbauleuchten in...”
Beschreibung der Beschaffung
Es müssen folgende Leuchten als LED Leuchten geliefert werden:
— Einbaudownlights, inkl. Sondereinbautopf, insgesamt: 185 Stück,
— Wandeinbauleuchten in drei verschiedenen Längen (1,29 m, 1,49 und 2,0 m) als Sonderkonstruktion, insgesamt: 280 Stück,
— Deckeneinbauleuchte (3,0 m) als Sonderkonstruktion, insgesamt: 35 Stück,
— Einbauleuchten (PUK´s) für den Einbau in einen Edelstahlhandlauf, insgesamt: 145 Stück,
— Ausgangsleuchten als Liniar-Wandaufbauleuchten, inkl. Reflektor, insgesamt: 84 Stück,
— Feuchtraumleuchten in den Längen ca. 670, 1 280 und 1 580 mm Länge, insgesamt: 420 Stück,
— Rettungszeichenleuchten, insgesamt: 55 Stück,
Alle Leuchten müssen neben der EG-Konformitätserklärung des Herstellers eine VDE bzw. TÜV Prüfung erhalten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 243-556830
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Lieferung von Leuchten
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-08 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden.
Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegen en Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf Elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden.
Oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 065-152944 (2019-03-29)