Lieferung von mobilen Endgeräten

Der Polizeipräsident in Berlin - SE IKT A 31

Lieferung von 1094 Smartphones und Tablets

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-25 Auftragsbekanntmachung
2019-02-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tablettcomputer
Referenznummer: PPrBln 129/18 - EU 0518-02
Kurze Beschreibung: Lieferung von 1094 Smartphones und Tablets
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tablettcomputer 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör 📦
Tablettcomputer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Polizeipräsident in Berlin - SE IKT A 31
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Postleitzahl: 12101
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.berlin.de 🌏
E-Mail: seikta3@polizei.berlin.de 📧
Telefon: +49 30-4664993351 📞
Fax: +49 30-4664993199 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=199804 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=199804 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-26 📅
Datum des Beginns: 2018-08-10 📅
Datum des Endes: 2018-11-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 099-225714
ABl. S-Ausgabe: 99

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 282 Smartphones 5,6-5,8 Zoll + Zubehör
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung von 282 Smartphones
Bezeichnung des Loses: 612 Tablet, robust, 7,8 – 8,2 Zoll + Zubehör
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: 612 Tablet, robust, 7,8 – 8,2 Zoll + Zubehör
Bezeichnung des Loses: 200 Tablet 9,5 – 9,9 Zoll + Zubehör
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: 200 Tablet 9,5 – 9,9 Zoll + Zubehör
Bezeichnung des Loses: 300 Anschlusskabel USB-A auf Micro USB-C + 500 Kfz-Ladestecker
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Lieferung von mobilen Endgeräten im Umfang der o.g. Lose.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 10965 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug.
Folgende in den Ausschreibungsunterlagen enthaltene Erklärungen sind auszufüllen:
— Eigenerklärung (Anlage 4 in den Unterlagen),
— Erklärung zur Frauenförderverordnung (Anlage 5 in den Unterlagen).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 00:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=199804 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Polizeipräsident in Berlin - SE Fin 5
E-Mail: sefin5@polizei.berlin.de 📧
Land: Berlin 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-90138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 30-90137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 099-225714 (2018-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 472316.45 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Polizeipräsident in Berlin – SE IKT A 31

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 029-064477
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 099-225714
ABl. S-Ausgabe: 29

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 612 Tablet, robust, 7,8-8,2 Zoll + Zubehör
Kurze Beschreibung: 612 Tablet, robust, 7, 8,2 Zoll + Zubehör
Bezeichnung des Loses: 200 Tablet 9,5-9,9 Zoll + Zubehör
Kurze Beschreibung:
200 Tablet 9,5-9,9 Zoll + Zubehör
Lieferung von mobilen Endgeräten im Umfang der o. g. Lose

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-07 📅
Name: A & TA Alarm und telefonanlagen
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 87729.73 EUR 💰
Name: Savecom Datentechnik e.K.
Postort: Korschenbroich
Land: Rhein-Kreis Neuss 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 248610.52 EUR 💰
Name: Telekom Deutschland
Postort: Bonn
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 130409.27 EUR 💰
5566.23 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
7
6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 029-064477 (2019-02-06)