Lieferung von Ökostrom ab dem 1.1.2019 an die Abnahmestellen des Landkreises Holzminden und der Gemeinden Lenne, Dielmissen, Heinade, Deensen und Arholzen mit einem Energiebedarf von ca. 2,6 Mio. kWh pro Lieferjahr für 95 Abnahmestellen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Ökostrom an die Abnahmestellen des Landkreises Holzminden und der Gemeinden Lenne, Dielmissen, Heinade, Deensen und Arholzen”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Ökostrom ab dem 1.1.2019 an die Abnahmestellen des Landkreises Holzminden und der Gemeinden Lenne, Dielmissen, Heinade, Deensen und Arholzen...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Ökostrom ab dem 1.1.2019 an die Abnahmestellen des Landkreises Holzminden und der Gemeinden Lenne, Dielmissen, Heinade, Deensen und Arholzen mit einem Energiebedarf von ca. 2,6 Mio. kWh pro Lieferjahr für 95 Abnahmestellen
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP) und Straßenbeleuchtung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Holzminden🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Holzminden
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Ökostrom für die Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP) und der Straßenbeleuchtung des Landkreises Holzminden und der Gemeinden Lenne,...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Ökostrom für die Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP) und der Straßenbeleuchtung des Landkreises Holzminden und der Gemeinden Lenne, Dielmissen, Heinade, Deensen und Arholzen mit einem jährlichen Energiebedarf von ca. 0,4 Mio. kWh für ca. 82 Abnahmestellen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung um 1 x 1 Jahr
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Ökostrom für die Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM) des Landkreises Holzminden und der Gemeinden Lenne, Dielmissen, Heinade, Deensen...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Ökostrom für die Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM) des Landkreises Holzminden und der Gemeinden Lenne, Dielmissen, Heinade, Deensen und Arholzen mit einem jährlichen Energiebedarf von ca. 2,2 Mio. kWh für ca. 13 Abnahmestellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die mit dem Angebotsschreiben unterzeichnete Eigenerklärung und die Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgelegt werden. Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 EnWG sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 des EnWG abgegeben haben, haben dem Angebot einen Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. Anstelle der Anzeige nach § 5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt. Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen oder Nachweisen abhängig gemacht werden, die ggf. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen sind:
— Bankauskunft,
— Referenzen zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Betätigung innerhalb der letzten 3 Jahre,
— Berufs-oder Handelsregisterauszug und eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich Stromlieferungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Sollte der Bieter der Aufforderung zur Erbringung der Nachweise nicht oder nur teilweise nachkommen, so ist ein Ausschluss von der Wertung des Angebotes möglich (vgl. § 57 Vergabeverordnung – VgV).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die mit dem Angebotsschreiben unterzeichnete Eigenerklärung und die Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgelegt werden. Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 EnWG sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 des EnWG abgegeben haben, haben dem Angebot einen Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. Anstelle der Anzeige nach § 5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt. Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen oder Nachweisen abhängig gemacht werden, die ggf. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen sind:
— Bankauskunft,
— Referenzen zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Betätigung innerhalb der letzten 3 Jahre,
— Berufs-oder Handelsregisterauszug und eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich Stromlieferungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Sollte der Bieter der Aufforderung zur Erbringung der Nachweise nicht oder nur teilweise nachkommen, so ist ein Ausschluss von der Wertung des Angebotes möglich (vgl. § 57 Vergabeverordnung – VgV).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-15
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-15
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Holzminden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nicht öffentlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-1334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-1334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Quelle: OJS 2018/S 129-293593 (2018-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1525406.09 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 129-293593
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP) und Straßenbeleuchtung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DEG Deutsche Energie GmbH
Postanschrift: Georg-Ohm-Str. 1
Postort: Erlenbach
Postleitzahl: 74235
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Heilbronn, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 255699.20 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1269706.89 💰
Quelle: OJS 2018/S 204-464619 (2018-10-19)