Lieferung von Papier und Logopapier und Druck von Logopapier

AOK Sachsen-Anhalt, Die Gesundheitskasse

Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung von Papier und Logopapier (Los 1) und der Druck von Logopapier (Los 2) entsprechend der Leistungsbeschreibung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-30 Auftragsbekanntmachung
2019-02-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kopierpapier und xerografisches Papier
Referenznummer: AOK SAN 2018-0004
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung von Papier und Logopapier (Los 1) und der Druck von Logopapier (Los 2) entsprechend der Leistungsbeschreibung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kopierpapier und xerografisches Papier 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kopierpapier und xerografisches Papier 📦
Druckereidienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt, Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postleitzahl: 39106
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: https://san.aok.de/ 🌏
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de 📧
Telefon: +49 3912878-45327 📞
Fax: +49 3912878-845327 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAYU3U/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAYU3U 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-30 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-05 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 234-534219
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Logopapier palettenweise von dem Auftragnehmer des Los 2 abzunehmen, einzulagern und bei Bestellung auszuliefern. Es handelt sich um ca. 4-5 Paletten je Quartal.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Papier und Logopapier
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer liefert mit Vertragsbeginn auf Bestellung Kopier- und Logopapier an die Auftraggeberin. Die Standorte der Auftraggeberin sind in 4 Bestellregionen aufgeteilt. Für jede Region wird für das Kopier- und Logopapier grundsätzlich alle 2 Monate ein Bestellvorgang ausgelöst. Sonderbestellungen sind möglich.
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Die Lieferung erfolgt kommissioniert frei Verwendungsstelle an ca. 130 verschiedene Adressaten innerhalb der 45 Standorte der Auftraggeberin in Sachsen-Anhalt. Die Belieferung hat am 2. bis 3. Werktag nach Eingang der Bestellung beim Auftragnehmer und innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten der Standorte zu erfolgen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag dreimal um ein weiteres Jahr (1+1+1), bis zum 31.3.2023, zu verlängern.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Logopapier palettenweise von dem Auftragnehmer des Los 2 abzunehmen, einzulagern und bei Bestellung auszuliefern. Es handelt sich um ca. 4-5 Paletten je Quartal.
Bezeichnung des Loses: Druck von Logopapier
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer druckt das Logopapier entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das durch die Auftraggeberin jeweils bestellte Logopapier unverzüglich frei an eine durch den Auftragnehmer des Los 1 zu benennende Anschrift zu liefern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Näheres regeln die Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Näheres regeln die Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Näheres regeln die Vergabeunterlagen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gemäß § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA,
Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG), unterzeichneter Vordruck Erklärung zum Datenschutz im Vergabeverfahren.
Die Auftraggeberin wird das angebotene Kopier- und Logopapier vor Zuschlagserteilung testen. Die Bieter haben deshalb innerhalb von 3 Arbeitstagen nach vorheriger schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin von dem Kopier- und Logopapier (Blankopapier) jeweils einen Karton (2 500 Blatt) kostenfrei zu liefern. Die Anschrift wird mit der Aufforderung zur Lieferung für den Testlauf bekannt gegeben. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Durchführung eines Tests.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: 0.7.511 FB Recht/Justiziariat/Vergabestelle, Frau Katja Wartenberg
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAYU3U/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland;
2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAYU30 zum Download zur Verfügung.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zutrennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
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Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.
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3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten;
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4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungenist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs- und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAYU3U

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. […]
Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 234-534219 (2018-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 029-064621
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 234-534219
ABl. S-Ausgabe: 29

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Papier & Logopapier

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-29 📅
Name: Papier Union GmbH
Postort: Ronnenberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Sigel GmbH
Postort: Mertingen
Land: Donau-Ries 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
5

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen;
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAY764

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 029-064621 (2019-02-07)