Lieferung von RAMAN-Spektrometern für die Polizei Sachsen

Polizeiverwaltungsamt

Für die Polizei Sachsen ist ein Raman-Spektrometer mit offener Bibliothek zur Identifikation von Flüssigkeiten und Feststoffen im Bereich der Betäubungsmittel und bei Explosivstoffen sowie vier mobile RAMAN-Spektrometer zur Identifikation von Betäubungsmitteln und deren Vorstufen sowie Verschnittstoffen zu liefern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Spektrometer
Referenznummer: 32-1261.40/15/18 - B3516
Kurze Beschreibung:
Für die Polizei Sachsen ist ein Raman-Spektrometer mit offener Bibliothek zur Identifikation von Flüssigkeiten und Feststoffen im Bereich der Betäubungsmittel und bei Explosivstoffen sowie vier mobile RAMAN-Spektrometer zur Identifikation von Betäubungsmitteln und deren Vorstufen sowie Verschnittstoffen zu liefern.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Spektrometer 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Spektrometer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Görlitz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt
Postanschrift: Lützner Straße 218
Postleitzahl: 04179
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.sachsen.de 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3414948295 📞
Fax: +49 3414948200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-18 📅
Datum des Endes: 2018-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 094-213049
ABl. S-Ausgabe: 94

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von vier mobilen RAMAN-Spektrometern für die Polizei Sachsen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von vier berührungsfreien mobilen Raman-Spektrometern zur Identifikation von Betäubungsmitteln und deren Vorstufen sowie Verschnittstoffen.
Das Gerät muss die eindeutige Identifizierung von Betäubungsmitteln, Vorstufen und Verschnittstoffen, auch bei niedrigdosierten Proben und in Anwesenheit von Störsubstanzen gewährleisten. Die verdächtigen Substanzen müssen durch transparente Verpackungen hindurch in Form von Flüssigkeiten, Gelen und Feststoffen identifiziert werden können. Die Identifikation muss auch kontaktfrei verlaufen können.
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Weitere Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu Los 1 zu entnehmen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: PLSN.04.00-02-0001/15 "Nein zu Drogen - Effizienz der Polizei im Bereich Prävention der Drogenkriminalität im deutsch-polnischen Grenzraum"
Bezeichnung des Loses: Lieferung von einem Raman-Spektrometer mit offener Bibliothek für die Polizei Sachsen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Raman-Spektrometers zur Identifikation von Flüssigkeiten und Feststoffen im Bereich der Betäubungsmittel und bei Explosivstoffen sowie toxischen Chemikalien für die Polizei Sachsen.
Das Raman-Spektrometer soll zur eindeutigen Identifizierung der beschriebenen Stoffe im Einsatz dienen. Es soll die Stoffe eindeutig identifizieren und keine Trefferlistenindexe ausweisen.
Das Gerät muss selbstständig, ohne zusätzliche Bedienung erkennen ob ein Einzelstoff oder eine Mischung aus mehreren Stoffen vorliegt. Bei einer Mischung sind zwingend die Hauptbestandteile der Mischung anzuzeigen um eine Gefährdungsbeurteilung vor Ort durchführen zu können.
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Als Voraussetzung muss eine eigene chemische Datenbank im Gerät gespeichert sein, welche auch im Einsatzfall ohne weiteres Zubehör aktualisiert werden kann. Das Gerät muss einem Service des Herstellers unterliegen, in welchem die Datenbank entsprechend neuester Erkenntnisse erweiterbar ist.
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Die weiteren Anforderungen an das Gerät sind der Leistungsbeschreibung zu Los 2 zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Görlitz, DE.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1); Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2); Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4); Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzen (Erklärung E6).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.polizei.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 493419770 📞
E-Mail: post@ids.sachsen.de 📧
Fax: +49 49493419771199 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 GWB sind Anträge unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 094-213049 (2018-05-17)