Lieferung von div. Reinigungsmaterialien an die Bayerische Bereitschaftspolizei mit Abteilungen in Bamberg, München, Eichstätt, Würzburg, Nürnberg, Königsbrunn, Dachau, Sulzbach-Rosenberg, Nabburg, Ainring, Oberaudorf, Schliersee
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Reinigungsmaterial an die Bayerische Bereitschaftspolizei
V3-8014.03-0129-18”
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsmittel📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von div. Reinigungsmaterialien an die Bayerische Bereitschaftspolizei mit Abteilungen in Bamberg, München, Eichstätt, Würzburg, Nürnberg,...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von div. Reinigungsmaterialien an die Bayerische Bereitschaftspolizei mit Abteilungen in Bamberg, München, Eichstätt, Würzburg, Nürnberg, Königsbrunn, Dachau, Sulzbach-Rosenberg, Nabburg, Ainring, Oberaudorf, Schliersee
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 304672.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 487552.00
1️⃣
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bamberg, München, Eichstätt, Würzburg, Nürnberg, Königsbrunn, Dachau, Sulzbach-Rosenberg, Nabburg, Ainring, Oberaudorf, Schliersee”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Reinigungsmaterial an die Bayerische Bereitschaftspolizei mit Abteilungen in Bamberg, München, Eichstätt, Würzburg, Nürnberg, Königsbrunn,...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Reinigungsmaterial an die Bayerische Bereitschaftspolizei mit Abteilungen in Bamberg, München, Eichstätt, Würzburg, Nürnberg, Königsbrunn, Dachau, Sulzbach-Rosenberg, Nabburg, Ainring, Oberaudorf, Schliersee
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 053-116905
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: V3-8014.03-0129-18
Titel: Lieferung von Reinigungsmaterial an die Bayerische Bereitschaftspolizei
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Clean Agent Mehfeld+Göring GmbH
Postort: Kabelsketal/OT Gröbers
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Leipzig🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 304672.00
Höchstes Angebot: 487552.00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von Kalendertagen nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 160 Abs. 3 GWB:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 150-344355 (2018-08-06)