Lieferung von Reinigungsmaterial an die Bayerische Bereitschaftspolizei
Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei
Lieferung von div. Reinigungsmaterialien an die Bayerische Bereitschaftspolizei mit Abteilungen in Bamberg, München, Eichstätt, Würzburg, Nürnberg, Königsbrunn, Dachau, Sulzbach-Rosenberg, Nabburg, Ainring, Oberaudorf, Schliersee
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-15.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-03-15 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-08-06 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2018-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsmittel
Referenznummer: V3-8014.03-0129-18
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei
Postanschrift: Pödeldorfer Str. 77 / 79
Postleitzahl: 96052
Postort: Bamberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de/bpp 🌏
E-Mail: bpp.bamberg.v3-beschaffung@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 95193310 📞
Fax: +49 9519331539 📠
URL der Dokumente: http://www.polizei.bayern.de/news/ausschreibung/aktuell/lieferung/index.html 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 053-116905
ABl. S-Ausgabe: 53
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Bamberg
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.polizei.bayern.de/bpp 🌏
Dokumente URL: http://www.polizei.bayern.de/news/ausschreibung/aktuell/lieferung/index.html 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Januar-März 2022
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 053-116905 (2018-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsmittel
Referenznummer: V3-8014.03-0129-18
Kurze Beschreibung:
Lieferung von div. Reinigungsmaterialien an die Bayerische Bereitschaftspolizei mit Abteilungen in Bamberg, München, Eichstätt, Würzburg, Nürnberg, Königsbrunn, Dachau, Sulzbach-Rosenberg, Nabburg, Ainring, Oberaudorf, Schliersee
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei
Postanschrift: Pödeldorfer Str. 77 / 79
Postleitzahl: 96052
Postort: Bamberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de/bpp 🌏
E-Mail: bpp.bamberg.v3-beschaffung@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 95193310 📞
Fax: +49 9519331539 📠
URL der Dokumente: http://www.polizei.bayern.de/news/ausschreibung/aktuell/lieferung/index.html 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 053-116905
ABl. S-Ausgabe: 53
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Reinigungsmaterial an die Bayerische Bereitschaftspolizei mit Abteilungen in Bamberg, München, Eichstätt, Würzburg, Nürnberg, Königsbrunn, Dachau, Sulzbach-Rosenberg, Nabburg, Ainring, Oberaudorf, Schliersee
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bamberg, München, Eichstätt, Würzburg, Nürnberg, Königsbrunn, Dachau, Sulzbach-Rosenberg, Nabburg, Ainring, Oberaudorf, Schliersee
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Erklärung gemäß § 125 GWB – Selbstreinigung
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Bamberg
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.polizei.bayern.de/bpp 🌏
Dokumente URL: http://www.polizei.bayern.de/news/ausschreibung/aktuell/lieferung/index.html 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Januar-März 2022
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
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Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 160 Abs.3 GWB:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 150-344355
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 053-116905
ABl. S-Ausgabe: 150
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-01 📅
Name: Clean Agent Mehfeld+Göring GmbH
Postort: Kabelsketal/OT Gröbers
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 150-344355 (2018-08-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 150-344355
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 053-116905
ABl. S-Ausgabe: 150
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-01 📅
Name: Clean Agent Mehfeld+Göring GmbH
Postort: Kabelsketal/OT Gröbers
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
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§ 160 Abs. 3 GWB:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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