Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(11) Referenzen über die erbrachte Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Lieferung im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
Kundenreferenzliste über den Nachweis der Abwicklung des Bestellprozesses über e-Procurement mit vergleichbarer Volumina;
(12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung)mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
(13) Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise:
— Bestätigung durch Eigenerklärung, dass die Abwicklung über einen elektronischen Katalog (eClass und BMEcat zertifiziert) erfolgen kann,
— Bestätigung durch Eigenerklärung, dass das Gutschriftsverfahren zur Abrechnung verwendet werden kann,
— Ein durchgängiges Qualitätskontrollsystem nach ISO 9000-9004 ist mittels gültigem Zertifikat nachzuweisen,
— Bestätigung durch Eigenerklärung, dass eine entsprechende Lagerhaltung in Deutschland möglich ist, um die notwendige Bevorratung zu betreiben,
— Erklärung, dass ausreichend deutschsprachige personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Angebotsbearbeitung sowie die Vertragserfüllung vor Ort in deutscher Sprache (Wort und Schrift) abzuwickeln,
— Erklärung über die Lieferfähigkeit von Standardmaterial innerhalb von max. 48 Stunden bei Bestelleingang bis 15 Uhr,
— Erklärung, dass die Anlieferung frei Verwendungsstelle gewährleistet wird,
— Bestätigung der Bebilderung der Artikel sowie das Vorhandensein von Produktdatenblättern und Sicherheitsdatenblättern bei sicherheitsrelevantem Material.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers im Qualifizierungsverfahren zu prüfen.