Lieferung von Schulbüchern für die 42 städtischen Herner Schulen für das Schuljahr 2018/2019 mit der Option einer Verlängerung für das Schuljahr 2019/2020
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle”
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Postort: Herne
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Submissionsstelle
Telefon: +49 2323163155📞
E-Mail: submissionsstelle@herne.de📧
Fax: +49 2323162972 📠
Region: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.submission.herne.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Schulbüchern
VgV-2018-0004
Produkte/Dienstleistungen: Schulbücher📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Schulbüchern für die 42 städtischen Herner Schulen für das Schuljahr 2018/2019 mit der Option einer Verlängerung für das Schuljahr 2019/2020.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 840 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lehrbücher📦
Ort der Leistung: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Schulbüchern
Vergabekriterien
Preis
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 051-112583
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VgV-2018-0004
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Lieferung von Schulbüchern
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 104
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Buchhandlung Rudolf Mennenöh
Postanschrift: Rheinstr. 70
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 170 000 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FTM Firma Thomas Müller
Postanschrift: Schulweg 5
Postort: Hartmannsdorf
Postleitzahl: 08107
Region: Mittelsachsen🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 160 000 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Buch & Kultur Mayer
Postanschrift: Katzenbachstr. 1-5
Postort: Oberkochen
Postleitzahl: 73447
Region: Baden-Württemberg🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 170 000 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Buchhandlung „Das Buch“ AW GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 2
Postort: Brilon
Postleitzahl: 59929
Region: Hochsauerlandkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 170 000 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schweitzer Fachinformationen Kamloth + Schweitzer
Postanschrift: Ostertor 25-29
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 170 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2) den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 246-564004 (2018-12-20)