Lieferung von Sitzmöbeln und Beistelltischen des Herstellers Walter Knoll
Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Lieferung von Sitzmöbeln und Beistelltischen des Herstellers Walter Knoll
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-01.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Schreibtische und Tische › Tische
- • Verschiedene Sitze und Stühle › Sessel
- • Verschiedene Sitze und Stühle › Sofas
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-02-01 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-06-13 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2018-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel
Referenznummer: ZT6-1133-2018-025-16-ZT5
Kurze Beschreibung: Lieferung von Sitzmöbeln und Beistelltischen des Herstellers Walter Knoll
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sofas 📦
Sessel 📦
Tische 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 30-227-33234 📞
Fax: +49 30-227-30374 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 024-050508
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Entfällt.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Sofa Living Platform 402-20 FLFR, Walter Knoll
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Dauer: 112 Tage
Bezeichnung des Loses: Sessel Jason 393-10 Leder, Walter Knoll
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: http://www.evergabe-online.de 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 024-050508 (2018-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel
Referenznummer: ZT6-1133-2018-025-16-ZT5
Kurze Beschreibung: Lieferung von Sitzmöbeln und Beistelltischen des Herstellers Walter Knoll
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sofas 📦
Sessel 📦
Tische 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 30-227-33234 📞
Fax: +49 30-227-30374 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 024-050508
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Entfällt.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Sofa Living Platform 402-20 FLFR, Walter Knoll
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 80 Sofas des Herstellers Walter Knoll, Modell „Living Platform 402-20 FLFR“
Lieferfrist: maximal 16 Wochen nach Zuschlag
Bezeichnung des Loses: Sessel Jason 393-10 Leder, Walter Knoll
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 160 Sesseln in Lederausführung des Herstellers Walter Knoll, Modell „Jason 393-10“
Bezeichnung des Loses: Sessel Jason 393-10 Stoff, Walter Knoll
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 20 Sesseln in Stoffausführung des Herstellers Walter Knoll, Modell „Jason 393-10“
Bezeichnung des Loses: Beistelltisch Jason 391 T1S und Jason 391 T2S, Walter Knoll
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Lieferung von insgesamt 90 Beistelltischen des Herstellers Walter Knoll, Modelle „Jason 391 T1S“ und „Jason 391 T2S“
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: http://www.evergabe-online.de 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
— Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden. Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen,
Mehr anzeigen
— Bei elektronischer Angebotsabgabe muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform des Bundes registrieren. Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein,
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt,
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— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden,
— Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird je Los u. a. ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 523 075 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 113-256862
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 024-050508
ABl. S-Ausgabe: 113
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Sessel Jason 393-10 Stoff Walter Knoll
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-07 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 113-256862 (2018-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 523 075 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 113-256862
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 024-050508
ABl. S-Ausgabe: 113
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 80 Sofas des Herstellers Walter Knoll, Modell „Living Platform 402-20 FLFR“ Lieferfrist: maximal 16 Wochen nach Zuschlag
Lieferung von 160 Sesseln in Lederausführung des Herstellers Walter Knoll, Modell „Jason 393-10“ Lieferfrist: maximal 16 Wochen nach Zuschlag
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 20 Sesseln in Stoffausführung des Herstellers Walter Knoll, Modell „Jason 393-10“ Lieferfrist: maximal 16 Wochen nach Zuschlag
Lieferung von insgesamt 90 Beistelltischen des Herstellers Walter Knoll, Modelle „Jason 391 T1S“ und „Jason 391 T2S“ Lieferfrist: maximal 16 Wochen nach Zuschlag
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-07 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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