Lieferung von Strom aus Erneuerbaren Energien (Ökostrom) ab. 1.1.2019

LRA Forchheim

Lieferung von Strom ab dem 1.1.2019 bzw. ab dem 1.1.2020 an die Abnahmestellen des Landratsamtes Forchheim mit einer Menge von ca. 2,3 Mio kWh pro Lieferjahr für ca. 35 Abnahmestellen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Strom ab dem 1.1.2019 bzw. ab dem 1.1.2020 an die Abnahmestellen des Landratsamtes Forchheim mit einer Menge von ca. 2,3 Mio kWh pro Lieferjahr für ca. 35 Abnahmestellen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Forchheim 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: LRA Forchheim
Postanschrift: Am Streckerplatz 3
Postleitzahl: 91301
Postort: Forchheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.lra-fo.de 🌏
E-Mail: joerg.keiner@lra-fo.de 📧
Telefon: +49 9191865303 📞
Fax: +49 919186885303 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=148194 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-02 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 189-426388
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
Nicht öffentlich

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Bezeichnung des Loses: Abnahmestellen im Netzgebiet Forchheim Los-Nr.: 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Strom ab dem 1.1.2019 an die Abnahmestellen im Netzgebiet Forchheim mit einer Menge von ca. 1,6 Mio kWh pro Lieferjahr für ca. 7 Abnahmestellen
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalig um 1 Jahr
Bezeichnung des Loses: Abnahmestellen im Netzgebiet Bayernwerk Los-Nr.: 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Strom ab dem 1.1.2020 an die Abnahmestellen im Netzgebiet Bayernwerk mit einer Menge von ca. 0,3 Mio kWh pro Lieferjahr für ca. 19 Abnahmestellen
Bezeichnung des Loses: Abnahmestellen im Netzgebiet Ebermannstadt Los-Nr.: 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Strom ab dem 1.1.2020 an die Abnahmestellen im Netzgebiet Ebermannstadt mit einer Menge von ca. 0,4 Mio kWh pro Lieferjahr für ca. 9 Abnahmestellen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Forchheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eigungsnachweisen entsprechen. Wenn kein Präqualifikatonsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn eine mit dem Angebotsschreiben unterzeichnete Eigenerklärung und die Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgelegt werden. Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 EnWG sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 des EnWG abgegeben haben, haben dem Angebot einen Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. Anstelle der Anzeige nach § 5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt. Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen oder Nachweisen abhängig gemacht werden, die gg. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen sind:
Mehr anzeigen
— Bankauskunft,
— Referenzen zu Nachweis der energiewirtschaftlichen Betätigung innerhalb der letzten 3 Jahre,
— Berufs- oder Handelsregisterauszug und eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich Stromlieferungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Sollte der Bieter der Aufforderung zur Erbringung der Nachweise nicht oder nur teilweise nachkommen, so ist ein Anschluss von der Wertung des Angebotes möglich (vgl. § 57 Vergabeverordnung – VgV).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eigungsnachweisen entsprechen. Wenn kein Präqualifikatonsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn eine mit dem Angebotsschreiben unterzeichnete Eigenerklärung und die Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgelegt werden. Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 EnWG sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 des EnWG abgegeben haben, haben dem Angebot einen Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. Anstelle der Anzeige nach § 5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt. Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen oder Nachweisen abhängig gemacht werden, die gg. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen sind:
Mehr anzeigen
— Bankauskunft,
— Referenzen zu Nachweis der energiewirtschaftlichen Betätigung innerhalb der letzten 3 Jahre,
— Berufs- oder Handelsregisterauszug und eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich Stromlieferungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Sollte der Bieter der Aufforderung zur Erbringung der Nachweise nicht oder nur teilweise nachkommen, so ist ein Anschluss von der Wertung des Angebotes möglich (vgl. § 57 Vergabeverordnung – VgV).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Ebermannstadt
Zusätzliche Informationen: Nicht öffentlich

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Jörg Keiner
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=148194 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: E/M/S Energieconsulting GmbH
Postanschrift: Braunsbergstr. 19 a
Postort: Münster
Postleitzahl: 48155
Telefon: +49 251/3833075 📞
E-Mail: hobeling@ems-consulting.de 📧
Fax: +49 2513833820 📠
Land: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.ems-consulting.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Forchheim – Dienststelle Ebermannstadt
Postanschrift: Oberes Tor 1
Postort: Ebermannstadt
Postleitzahl: 91320
Land: Regionalverband Saarbrücken 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981/531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Pormenade 27
Fax: +49 981/1837 📠
Quelle: OJS 2018/S 189-426388 (2018-09-27)