Lieferung von Stühlen

Landesverwaltungsamt Berlin

Stühle

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
Referenznummer: 9-2018
Kurze Beschreibung: Stühle
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verschiedene Sitze und Stühle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesverwaltungsamt Berlin
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 1
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/ 🌏
E-Mail: beatrix.hartmann-lamberty@lvwa.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090139-6329 📞
Fax: +49 309028-3508 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/95648 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-27 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 064-141924
ABl. S-Ausgabe: 64
Zusätzliche Informationen
ILO-Kernarbeitsnorm. Gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010 in der jeweils geltenden Fassung) hat der Bieter entweder ein Zertifikat oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass es noch kein Zertifikat gibt. Für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hergestellt wurden, ist eine Herkunftsbescheinigung ausreichend.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 337 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 6
Bezeichnung des Loses: Polsterstuehle – Vierkantstahlrohr
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Kauf von Stühlen für das Land Berlin
Geschätzter Wert ohne MwSt: 85 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird für ein Jahr geschlossen und kann 2 x um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die maximale Laufzeit ist somit auf 36 Monate begrenzt.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag wird für ein Jahr geschlossen und kann 2 x um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die maximale Laufzeit ist somit auf 36 Monate begrenzt.
Zusätzliche Informationen:
ILO-Kernarbeitsnorm.
Gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010 in der jeweils geltenden Fassung) hat der Bieter entweder ein Zertifikat oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass es noch kein Zertifikat gibt. Für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hergestellt wurden, ist eine Herkunftsbescheinigung ausreichend.
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Bezeichnung des Loses: Traversenbänke – Stahlblech
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 64 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Formschalenstuehle – Holz
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Formschalenstuehle – Kunststoff
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Besucherstuhl – Schwerlaststuhl
Losnummer: 5
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Sitz – Stehhocker
Losnummer: 6
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ca. 1 000 Dienststellen des Landes Berlin sowie max. 1 000 Schulen im Land Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
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1. Soweit eine Eintragungspflicht besteht, ist ein aktueller Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates oder Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein), einzureichen. Wenn keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: Kopie der Gewerbean- und ggf. -ummeldung für die ausführende Betriebsstätte.
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2. Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Wirt 321) – siehe unter: http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare, alternativ die Bescheinigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin zur Aufnahme in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung), bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen. Der Bieter kann an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B. Unterauftragnehmer oder Konzerntöchter), haben den Vordruck „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“ dem Angebot beizulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort entsprechende Angaben zu machen.
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Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist der Vordruck „Verpflichtungserklärung“ zu erbringen.
Der Nachweis einer vorliegenden Betriebshaftpflichtversicherung ist einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B. Unterauftragnehmer oder Konzerntöchter), haben den Vordruck „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“ dem Angebot beizulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort entsprechende Angaben zu machen.
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Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind die Vordrucke „Erklärung zu Unteraufträgen“ und „Verpflichtungserklärun“ zu erbringen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen.
Mit dem Angebot ist der Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ abzugeben.
Referenzbescheinigungen gemäß Vordruck sind einzureichen.
Einzureichen ist ebenfalls eine Konzeptdarstellung gemäß beigefügtem Leitfaden. Diese soll die nachvollziehbare Planung der logistischen Umsetzung des Auftrags bzw. die Aufstellung eines Maßnahmeplans mit schlüssigem Realisierungskonzept beinhalten.
Mindeststandards:
Bescheinigungen oder jedes andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, welches belegt, dass die Kriterien der Umweltverordnung-VwVBU – speziell Pkt. (hier ist der für die jeweilige Warengruppe zutreffende Pkt. einzutragen) eingehalten werden. Nähere Angaben zur Umweltverordnung VwVBU siehe Link. http://www.berlin.de/senuvk/service/gesetzestexte/de/beschaffung/
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Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Prüfzertifikate sowie Nachweise über DIN EN Normen oder TÜV/GS -Zeichen unter Setzung einer Frist nachzufordern.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere gelten folgende Mindestanforderungen/Angebotsbedingungen:
1. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i.V.m. § 1 Abs.2 Frauenförderverordnung – siehe http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
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2. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ nach § 1 Abs. 2, 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz;
3. Gemäß § 8 Abs. 1 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (v. 8.7.2010 in der jeweils geltenden Fassung) gelten die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen. Siehe http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
4. Vorbemerkungen zu den jeweiligen Losen.
Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen, ergänzend die ZVB/BVB des Landes Berlin verwiesen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/95648 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Angebotes erfolgt elektronisch in Textform bzw. mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur;
2. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform zu erfolgen. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich. Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
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3. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat ausschließlich schriftlich/per Fax/E-Mail unter Angabe des Vergabenummer 9-2018 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. Diese werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt;
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4. Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform, unter https://www.berlin.de/vergabeplattform, zu informieren;
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5. Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind dem Angebot vollständig beizufügen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden müssen elektronisch beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters/ der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Dieses können insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. Angebote, die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die in Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen;
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6. Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor (z.B. Unterlagen die Eignung betreffen);
7. Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen;
8. Der Auftraggeber behält sich vor, die nach § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010 in der jeweils geltenden Fassung) verlangten Nachweise von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zu verlangen;
9. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich. Auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen. Die in § 48 Abs. 2 VgV grundsätzliche Zulassung von Eigenerklärungen wird durch §§ 4 Abs. 1, 8 Abs. 3 S. 2,10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010 in der jeweils geltenden Fassung) eingeschränkt;
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10. Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105,
Quelle: OJS 2018/S 064-141924 (2018-03-27)