Die Gewobag beschafft als Ersatzinvestition PC-Hardware für die Bildschirmarbeitsplätze (Thin Clients). Es soll hier aus Gründen der ökonomischeren Administration, der Koordination der Herstellerunterstützung, der Nutzung von einheitlicher Peripherie und der Lagerhaltung für Ausfälle ein einheitliches Modell eines Herstellers beschafft werden. Dieses Modell soll durch verschiedene Ausstattungsmöglichkeiten an spezielle Anforderungen des Auftraggebers anpassbar sein. Das Modell muss sowohl mit Windows OS als auch mit dem IGEL Universal Desktop Converter (UDC) betrieben werden können. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Arbeitsplätze mit IGEL UDC für den Zugriff auf die Citrix/Terminal-Server-Farm.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personalcomputer
Kurze Beschreibung:
Die Gewobag beschafft als Ersatzinvestition PC-Hardware für die Bildschirmarbeitsplätze (Thin Clients).
Es soll hier aus Gründen der ökonomischeren Administration, der Koordination der Herstellerunterstützung, der Nutzung von einheitlicher Peripherie und der Lagerhaltung für Ausfälle ein einheitliches Modell eines Herstellers beschafft werden. Dieses Modell soll durch verschiedene Ausstattungsmöglichkeiten an spezielle Anforderungen des Auftraggebers anpassbar sein. Das Modell muss sowohl mit Windows OS als auch mit dem IGEL Universal Desktop Converter (UDC) betrieben werden können.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Arbeitsplätze mit IGEL UDC für den Zugriff auf die Citrix/Terminal-Server-Farm.
Die Gewobag beschafft als Ersatzinvestition PC-Hardware für die Bildschirmarbeitsplätze (Thin Clients).
Es soll hier aus Gründen der ökonomischeren Administration, der Koordination der Herstellerunterstützung, der Nutzung von einheitlicher Peripherie und der Lagerhaltung für Ausfälle ein einheitliches Modell eines Herstellers beschafft werden. Dieses Modell soll durch verschiedene Ausstattungsmöglichkeiten an spezielle Anforderungen des Auftraggebers anpassbar sein. Das Modell muss sowohl mit Windows OS als auch mit dem IGEL Universal Desktop Converter (UDC) betrieben werden können.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Arbeitsplätze mit IGEL UDC für den Zugriff auf die Citrix/Terminal-Server-Farm.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalcomputer📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personalcomputer📦 Betriebssystemsoftwarepaket für Personalcomputer (PC)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Laufzeit des Vertrages bezieht sich auf den originären Beschaffungsvorgang. Der ausgeschriebene Wartungsvertrag für die Software umfasst eine längere Laufzeit.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gewobag beschafft als Ersatzinvestition PC-Hardware für die Bildschirmarbeitsplätze (Thin Clients).
Es soll hier aus Gründen der ökonomischeren Administration, der Koordination der Herstellerunterstützung, der Nutzung von einheitlicher Peripherie und der Lagerhaltung für Ausfälle ein einheitliches Modell eines Herstellers beschafft werden. Dieses Modell soll durch verschiedene Ausstattungsmöglichkeiten an spezielle Anforderungen des Auftraggebers anpassbar sein. Das Modell muss sowohl mit Windows OS als auch mit dem IGEL Universal Desktop Converter (UDC) betrieben werden können.
Es soll hier aus Gründen der ökonomischeren Administration, der Koordination der Herstellerunterstützung, der Nutzung von einheitlicher Peripherie und der Lagerhaltung für Ausfälle ein einheitliches Modell eines Herstellers beschafft werden. Dieses Modell soll durch verschiedene Ausstattungsmöglichkeiten an spezielle Anforderungen des Auftraggebers anpassbar sein. Das Modell muss sowohl mit Windows OS als auch mit dem IGEL Universal Desktop Converter (UDC) betrieben werden können.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Arbeitsplätze mit IGEL UDC für den Zugriff auf die Citrix/Terminal-Server-Farm.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Thin Clients
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Derzeit vorgesehene Einsatzszenarien mit bereits teilweise definierten spezifischen Ausstattungen sind (Arbeitsplatz mit IGEL UDC für den Zugriff auf die Citrix/Terminal-Server-Farm; die Kategorisierung erfolgt analog zum Leitfaden „Leistungsbeschreibung Thin Clients, Version 2.0 BITKOM / Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren):
Derzeit vorgesehene Einsatzszenarien mit bereits teilweise definierten spezifischen Ausstattungen sind (Arbeitsplatz mit IGEL UDC für den Zugriff auf die Citrix/Terminal-Server-Farm; die Kategorisierung erfolgt analog zum Leitfaden „Leistungsbeschreibung Thin Clients, Version 2.0 BITKOM / Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren):
— PC-Arbeitsplatz mittlere Leistungsklasse,
— PC-Arbeitsplatz gehobene Leistungsklasse,
— Arbeitsplatz mit besonderen Bedingungen.
Das Modell soll durch verschiedene Ausstattungsmöglichkeiten an spezielle Anforderungen des Auftraggebers anpassbar sein. Das Modell muss sowohl mit Windows OS als auch mit dem IGEL Universal Desktop Converter (UDC) betrieben werden können.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Optionen:
Optionen bestehen hinsichtlich:
— der Wartungsverlängerung für Thin Clients,
— der Lieferung von Zubehör (u. a. Kabelabdeckung, Standfuß, VESA-Halterung),
Die Laufzeit des Vertrages bezieht sich auf den originären Beschaffungsvorgang. Der ausgeschriebene Wartungsvertrag für die Software umfasst eine längere Laufzeit.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Software für Thin Clients
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Gewobag beschafft als Ersatzinvestition PC-Hardware für die Bildschirmarbeitsplätze.
Ergänzend zu den in Los 1 ausgeschriebenen Thin Clients wird in diesem Los die erforderliche Software ausgeschrieben.
Beschreibung der Optionen:
— der Pflegeverlängerung,
— ergänzenden Dienstleistungen (u. a. SW-Installation).
Zusätzliche Informationen:
Die Laufzeit des Vertrages bezieht sich auf den originären Beschaffungsvorgang. Der ausgeschriebene Pflegevertrag für die Software umfasst eine längere Laufzeit.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gewobag Wohnungsbau‐Aktiengesellschaft Berlin
Alt‐Moabit 101 A
10559 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Die in den Ziffern III.1.1.x, III.1.2.x und III.1.3.x aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen (Details siehe Auftragsunterlagen, Anforderungen betreffen Los 1 und Los 2; Unterlagen sind im Internet abzurufen, siehe Abschnitt I.3). Angaben, Erklärungen und Nachweise des Bewerbers gem. Ziff. III.1.1.1, III.1.1.2, III.1.1.3, III.1.1.7, III.1.1.10, III.1.1.11, III.1.1.12, III.1.1.13, III.1.1.14, III.1.2.1, III.1.3.1, III.1.3.2 und III.1.3.3 (III.1.3.3 betrifft nur Los 1) dieser Bekanntmachung führen zum Ausschluss von der Bieterauswahl, wenn diese nicht vorgelegt werden.
a) Die in den Ziffern III.1.1.x, III.1.2.x und III.1.3.x aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen (Details siehe Auftragsunterlagen, Anforderungen betreffen Los 1 und Los 2; Unterlagen sind im Internet abzurufen, siehe Abschnitt I.3). Angaben, Erklärungen und Nachweise des Bewerbers gem. Ziff. III.1.1.1, III.1.1.2, III.1.1.3, III.1.1.7, III.1.1.10, III.1.1.11, III.1.1.12, III.1.1.13, III.1.1.14, III.1.2.1, III.1.3.1, III.1.3.2 und III.1.3.3 (III.1.3.3 betrifft nur Los 1) dieser Bekanntmachung führen zum Ausschluss von der Bieterauswahl, wenn diese nicht vorgelegt werden.
b) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die erforderlichen Formulare sind im Internet abzurufen (siehe VI.3 Nr. 2 bzw. I.3).
III.1.1.1: Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit
III.1.1.2: Eigenerklärung zum Datenschutz
III.1.1.3: Eigenerklärung zum Finanz-Sanktionsliste
III.1.1.9: EIgenerklärung zu verbundenen Unternehmen
III.1.1.10: Mindestlohn
III.1.1.11: Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV).
III.1.1.12: Scientology-Schutzerklärung.
III.1.1.13: ausgefüllt Formular zur Prüfung von Einträgen im Korruptionsregister
III.1.1.14: ILO-Kernarbeitsnorm.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.1.1 Mindestanforderung: Abgabe der geforderten Eigenerklärungen.
III.1.1.2 Mindestanforderung: Abgabe der geforderten Eigenerklärungen.
III.1.1.3 Mindestanforderung: Abgabe der geforderten Eigenerklärungen.
III.1.1.7 Mindestanforderung: Abgabe der geforderten Eigenerklärungen.
III.1.1.10 Mindestanforderung: Abgabe der geforderten Eigenerklärungen.
III.1.1.11 Mindestanforderung: Abgabe der geforderten Eigenerklärungen.
III.1.1.12 Mindestanforderung: Abgabe der geforderten Eigenerklärungen.
III.1.1.13 Mindestanforderung: Abgabe der geforderten Eigenerklärungen.
III.1.1.14 Mindestanforderung: Abgabe der geforderten Eigenerklärungen.
c) Vorgehen bei der Prüfung:
1) Prüfung der Angebote auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise;
2) Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe;
3) Prüfung der Befähigung zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Anforderungen betreffen Los 1 und Los 2): Bei dem nachfolgend genannten Kriterium III.1.2.1 handelt es sich um ein Ausschlusskriterium.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Anforderungen betreffen Los 1 und Los 2): Bei dem nachfolgend genannten Kriterium III.1.2.1 handelt es sich um ein Ausschlusskriterium.
Die erforderlichen Formulare sind im Internet abzurufen (siehe VI.3 Nr. 2 bzw. I.3).
III.1.2.1: Zusicherung (formlos) des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sachschäden und Vermögensschäden von 100 000 € je Schadensereignis sowie 0,5 Mio. € für Personenschäden im Falle des Zuschlags oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall (formlos).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.2.1: Zusicherung (formlos) des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sachschäden und Vermögensschäden von 100 000 € je Schadensereignis sowie 0,5 Mio. € für Personenschäden im Falle des Zuschlags oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall (formlos).
III.1.2.2: Unternehmensdarstellung mit Benennung der Geschäftsfelder.
III.1.2.3: Nettoumsatzerlöse des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre.
III.1.2.4: Gesamtanzahl Beschäftigte (festangestellte Arbeitnehmer / innen, inkl. Inhaber / innen und Gesellschafter / innen) im Jahresmittel in den letzten 3 Geschäftsjahren.
III.1.2.5: Gesamtanzahl Beschäftigte im Geschäftsfeld Projekt-Dienstleistungen.
Mindeststandards:
III.1.2.1: Nachweis Versicherung bzw. Erklärung zum Abschluss einer Versicherung mit den geforderten
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Anforderungen betreffen Los 1 und Los 2): Bei den nachfolgend genannten Kriterien III.1.3.1, III.1.3.2 und III.1.3.3 (III.1.3.3 betrifft nur Los 1) handelt es sich um Ausschlusskriterien.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Anforderungen betreffen Los 1 und Los 2): Bei den nachfolgend genannten Kriterien III.1.3.1, III.1.3.2 und III.1.3.3 (III.1.3.3 betrifft nur Los 1) handelt es sich um Ausschlusskriterien.
Die erforderlichen Formulare sind im Internet abzurufen (siehe VI.3 Nr. 2 bzw. I.3).
III.1.3.1: Darstellung von mind. 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vergleichbar (inhaltlich und umfangsseitig) zum Vergabegegenstand).
Bitte machen Sie auf dem abzurufenden Formular (Anlage Nr. 18) die entsprechenden Angaben.
III.1.3.2: Die Dienstleistung ist ausschließlich durch Techniker zu erbringen, die über mindestens folgende Qualifikationen verfügen:
a) IGEL Certified Engineer
III.1.3.3 (nur Los 1): Die Dienstleistung ist ausschließlich durch Techniker zu erbringen, die über mindestens folgende Qualifikationen verfügen:
a) Zertifizierung des Herstellers der zu liefernden Hardware über die Ausbildung für die angebotene Hardware
III.1.3.4: Bitte stellen Sie die von Ihnen durchgeführten Maßnahmen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung vor.
Mindeststandards:
III.1.3.1: Mindestanforderung: 3 vergleichbare Referenzen (gleicher Art und Güte)
III.1.3.3: Mindestanforderungen (betrifft nur Los 1): 2 gem. Anforderung qualifizierte Techniker/innen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsgrundlage ist ein EVB-IT-Kaufvertrag (Los 1) bzw. EVT-IT Überlassungsvertrag (Los 2).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Standort des Auftraggebers
Zusätzliche Informationen:
Nur Personen des Auftraggebers bzw. vom Auftraggeber ermächtigte Personen sind zur Öffnung zugelassen.
1) Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
1.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
1.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
1.2) Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
1.2) Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
2) Ein Angebot ist nur unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare (www.berlin.de/ vergabeplattform) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. 3. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig, verschlossen und rechtsverbindlich unterschrieben unter der Bezeichnung: Angebot für das Vergabeverfahren „Thin Clients 17/2018/116“ bei der Gewobag Wohnungsbau‐Aktiengesellschaft Berlin, Alt‐Moabit 101 A, 10559 Berlin einzureichen.
2) Ein Angebot ist nur unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare (www.berlin.de/ vergabeplattform) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. 3. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig, verschlossen und rechtsverbindlich unterschrieben unter der Bezeichnung: Angebot für das Vergabeverfahren „Thin Clients 17/2018/116“ bei der Gewobag Wohnungsbau‐Aktiengesellschaft Berlin, Alt‐Moabit 101 A, 10559 Berlin einzureichen.
4) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
5) Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche / telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als „Fragen- und Antwortenkatalog“ im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
5) Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche / telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als „Fragen- und Antwortenkatalog“ im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
6) Bei einer Bewerbung auf beide Lose müssen die Unterlagen nur einfach eingereicht werden. Ein Hinweis, dass sich die Bewerbungsunterlagen auf beide Lose beziehen, ist durch den Bewerber vorzunehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 GWB bleiben unberührt.
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!).
Quelle: OJS 2018/S 141-322562 (2018-07-21)
Wettbewerbsergebnisse (2018-10-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Wettbewerbsergebnisse
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Die Gewobag beschafft als Ersatzinvestition PC-Hardware für die Bildschirmarbeitsplätze (Thin Clients). Es soll hier aus Gründen der ökonomischeren Administration, der Koordination der Herstellerunterstützung, der Nutzung von einheitlicher Peripherie und der Lagerhaltung für Ausfälle ein einheitliches Modell eines Herstellers beschafft werden. Dieses Modell soll durch verschiedene Ausstattungsmöglichkeiten an spezielle Anforderungen des Auftraggebers anpassbar sein. Das Modell muss sowohl mit Windows OS als auch mit dem IGEL Universal Desktop Converter (UDC) betrieben werden können.
Die Gewobag beschafft als Ersatzinvestition PC-Hardware für die Bildschirmarbeitsplätze (Thin Clients). Es soll hier aus Gründen der ökonomischeren Administration, der Koordination der Herstellerunterstützung, der Nutzung von einheitlicher Peripherie und der Lagerhaltung für Ausfälle ein einheitliches Modell eines Herstellers beschafft werden. Dieses Modell soll durch verschiedene Ausstattungsmöglichkeiten an spezielle Anforderungen des Auftraggebers anpassbar sein. Das Modell muss sowohl mit Windows OS als auch mit dem IGEL Universal Desktop Converter (UDC) betrieben werden können.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Arbeitsplätze mit IGEL UDC für den Zugriff auf die Citrix/TerminalServer-Farm.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.