Gegenstand der Vergabe sind Aufträge über die Belieferung der Deutschen Bahn AG mit Zähleranschlusssäulen und Zählerverteilungen (Verteilerkästen, Zähleranschlusskästen) und damit in Zusammenhang stehende Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Zähleranschlusssäulen und Zählerverteilungen und damit in Zusammenhang stehende Leistungen
18FEA35089”
Produkte/Dienstleistungen: Stromzähler📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe sind Aufträge über die Belieferung der Deutschen Bahn AG mit Zähleranschlusssäulen und Zählerverteilungen (Verteilerkästen,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe sind Aufträge über die Belieferung der Deutschen Bahn AG mit Zähleranschlusssäulen und Zählerverteilungen (Verteilerkästen, Zähleranschlusskästen) und damit in Zusammenhang stehende Leistungen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 750 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromzähler📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizitätszähler📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zählerkastengehäuse und Band📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zählerkastengehäuse📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zählergehäuse📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe sind Aufträge über die Belieferung der Deutschen Bahn AG mit Zähleranschlusssäulen und Zählerverteilungen (Verteilerkästen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe sind Aufträge über die Belieferung der Deutschen Bahn AG mit Zähleranschlusssäulen und Zählerverteilungen (Verteilerkästen, Zähleranschlusskästen) und damit in Zusammenhang stehende Leistungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 750 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag enthält die Option zur Verlängerung um zweimal je ein weiteres Jahr.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Allgmeine Einkaufsbedingungen der Deutschen Bahn AG
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 3
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-09
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-10-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 169-385719 (2018-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-17) Objekt Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 2 x 1 Jahr
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 169-385719
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18FEA35089
Titel:
“Lieferung von Zähleranschlusssäulen und Zählerverteilungen und damit in Zusammenhang stehende Leistungen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-17 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 244-559599 (2018-12-17)