Lieferung von Zähleranschlusssäulen und Zählerverteilungen und damit in Zusammenhang stehende Leistungen

DB Energie GmbH (Bukr 31)

Gegenstand der Vergabe sind Aufträge über die Belieferung der Deutschen Bahn AG mit Zähleranschlusssäulen und Zählerverteilungen (Verteilerkästen, Zähleranschlusskästen) und damit in Zusammenhang stehende Leistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-03 Auftragsbekanntmachung
2018-12-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromzähler
Referenznummer: 18FEA35089
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe sind Aufträge über die Belieferung der Deutschen Bahn AG mit Zähleranschlusssäulen und Zählerverteilungen (Verteilerkästen, Zähleranschlusskästen) und damit in Zusammenhang stehende Leistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromzähler 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromzähler 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Energie GmbH (Bukr 31)
Postanschrift: Pfarrer-Perabo-Platz 2
Postleitzahl: 60326
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: linda.weidig@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3029756673 📞
Fax: +49 6926521757 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=oEyuG3ru8qg%3d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-03 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-04 📅
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 169-385719
ABl. S-Ausgabe: 169

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 750 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 750 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag enthält die Option zur Verlängerung um zweimal je ein weiteres Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Allgmeine Einkaufsbedingungen der Deutschen Bahn AG

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-10-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Weidig, Linda
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=oEyuG3ru8qg%3d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEA2 - Beschaffung Maschinen, Techn. Facility Management und Material
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Berlin 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 169-385719 (2018-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 244-559599
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 169-385719
ABl. S-Ausgabe: 244

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 2 x 1 Jahr

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-17 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 244-559599 (2018-12-17)