Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg beabsichtigt, die Lieferung des Gasbedarfs seiner Liegenschaften in Potsdam, Berlin und Umgebung im Rahmen eines Offenen Verfahrens zu vergeben. Die Belieferung erfolgt auf der Basis von „Gas-Vollversorgungsverträgen“. Die ausgeschriebene Jahresbezugsmenge beläuft sich auf ca. 8 700 000 kWh. Die Belieferung und Messung erfolgt in Abhängigkeit der Betriebsstätten. Leistungsorte sind: Potsdam, Berlin, Paretz, Caputh, Königs Wusterhausen, Rheinsberg Vertragszeitraum: 1.2.2019 bis 31.12.2020
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Referenznummer: 2182141
Kurze Beschreibung:
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg beabsichtigt, die Lieferung des Gasbedarfs seiner Liegenschaften in Potsdam, Berlin und Umgebung im Rahmen eines Offenen Verfahrens zu vergeben.
Die Belieferung erfolgt auf der Basis von „Gas-Vollversorgungsverträgen“. Die ausgeschriebene Jahresbezugsmenge beläuft sich auf ca. 8 700 000 kWh. Die Belieferung und Messung erfolgt in Abhängigkeit der Betriebsstätten.
Leistungsorte sind: Potsdam, Berlin, Paretz, Caputh, Königs Wusterhausen, Rheinsberg
Vertragszeitraum: 1.2.2019 bis 31.12.2020
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg beabsichtigt, die Lieferung des Gasbedarfs seiner Liegenschaften in Potsdam, Berlin und Umgebung im Rahmen eines Offenen Verfahrens zu vergeben.
Die Belieferung erfolgt auf der Basis von „Gas-Vollversorgungsverträgen“. Die ausgeschriebene Jahresbezugsmenge beläuft sich auf ca. 8 700 000 kWh. Die Belieferung und Messung erfolgt in Abhängigkeit der Betriebsstätten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-10-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-30 📅
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 209-476759
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. (§ 55 (2) VgV
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg beabsichtigt, die Lieferung des Gasbedarfs seiner Liegenschaften in Potsdam, Berlin und Umgebung im Rahmen eines Offenen Verfahrens zu vergeben.
Die Belieferung erfolgt auf der Basis von „Gas-Vollversorgungsverträgen“. Die ausgeschriebene Jahresbezugsmenge beläuft sich auf ca. 8 700 000 kWh. Die Belieferung und Messung erfolgt in Abhängigkeit der Betriebsstätten.
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften in Potsdam, Berlin und Umgebung. Die Belieferung erfolgt auf der Basis von „Gas-Vollversorgungsverträgen“. Die ausgeschriebene Jahresbezugsmenge beläuft sich auf ca. 8 700 000 kWh. Die Belieferung und Messung erfolgt in Abhängigkeit der Betriebsstätten.
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften in Potsdam, Berlin und Umgebung. Die Belieferung erfolgt auf der Basis von „Gas-Vollversorgungsverträgen“. Die ausgeschriebene Jahresbezugsmenge beläuft sich auf ca. 8 700 000 kWh. Die Belieferung und Messung erfolgt in Abhängigkeit der Betriebsstätten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Liegenschaften der SPSG Potsdam, Berlin, Paretz, Caputh, Königs Wusterhausen, Rheinsberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Eigenerklärungen zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 44 bis 46 VgV bestehen.
VgV § 48 (3)
Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Ein den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis kann auch durch Industrie- und Handelskammern eingerichtet werden. Die Industrie- und Handelskammern bedienen sich bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses einer gemeinsamen verzeichnisführenden Stelle.
Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Ein den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis kann auch durch Industrie- und Handelskammern eingerichtet werden. Die Industrie- und Handelskammern bedienen sich bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses einer gemeinsamen verzeichnisführenden Stelle.
Eine Präqualifikation entsprechend § 6b VOB/A wird ebenfalls als ein amtliches Verzeichnis nach VgV § 48 (3) verstanden.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß § 47 VgV sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen auch für diese abzugeben.
Mit Angebotsabgabe, ist ein Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (bzw. vergleichbare Unterlagen für ausländische Bieter), der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 4 Monate ist vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Eigenerklärungen zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 44 bis 46 VgV bestehen.
VgV § 48 (3)
Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Ein den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis kann auch durch Industrie- und Handelskammern eingerichtet werden. Die Industrie- und Handelskammern bedienen sich bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses einer gemeinsamen verzeichnisführenden Stelle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Ein den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis kann auch durch Industrie- und Handelskammern eingerichtet werden. Die Industrie- und Handelskammern bedienen sich bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses einer gemeinsamen verzeichnisführenden Stelle.
Eine Präqualifikation entsprechend § 6b VOB/A wird ebenfalls als ein amtliches Verzeichnis nach VgV § 48 (3) verstanden.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß § 47 VgV sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen auch für diese abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Eigenerklärungen zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 44 bis 46 VgV bestehen.
VgV § 48 (3)
Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Ein den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis kann auch durch Industrie- und Handelskammern eingerichtet werden. Die Industrie- und Handelskammern bedienen sich bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses einer gemeinsamen verzeichnisführenden Stelle.
Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Ein den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis kann auch durch Industrie- und Handelskammern eingerichtet werden. Die Industrie- und Handelskammern bedienen sich bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses einer gemeinsamen verzeichnisführenden Stelle.
Eine Präqualifikation entsprechend § 6b VOB/A wird ebenfalls als ein amtliches Verzeichnis nach VgV § 48 (3) verstanden.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß § 47 VgV sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen auch für diese abzugeben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit Angebotsabgabe ist schriftlich zuzusichern, dass bei Auftragserteilung eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung besteht, die mindestens der doppelten Auftragshöhe entspricht.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Vergabestelle,
Allee nach Sanssouci 6
14471 Potsdam
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. (§ 55 (2) VgV
Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Zum Download der Unterlagen wird keine zusätzliche Software benötigt.
Die Beantwortung von Bieteranfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal.
Bei Unklarheiten zu bestimmten Positionen der Vergabeunterlagen hat der Bieter entsprechende Auskünfte über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabetermin einzuholen.
Die Bieter sind aufgefordert, mit der Abgabe des Angebotes einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner zu benennen (siehe Dokument 02 – Angebotsvordruck). Dieser muss in der Lage sein, alle im Zusammenhang mit der Auswertung des Angebotes auftretenden Fragen verbindlich zu beantworten.
Die Bieter sind aufgefordert, mit der Abgabe des Angebotes einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner zu benennen (siehe Dokument 02 – Angebotsvordruck). Dieser muss in der Lage sein, alle im Zusammenhang mit der Auswertung des Angebotes auftretenden Fragen verbindlich zu beantworten.
Angebote können eingereicht werden:
— Elektronisch in Textform,
— Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur,
— Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Angebote in Textform müssen nicht signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Angebote in Textform müssen nicht signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Preis gilt als einziges Bewertungskriterium mit einem Gewicht von 100 %. Sollte der niedrigste Preis von mehreren Bietern aufgerufen werden, wird ein Losentscheid durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRXDB0T
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
5) Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5) Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Postanschrift: Allee nach Sanssouci 6
Postleitzahl: 14471
E-Mail: vergabestelle@spsg.de📧
Fax: +49 3319697-373 📠
Internetadresse: www.spsg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 209-476759 (2018-10-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 368140.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-27 📅
Name: EMB Energie Mark Brandenburg GmbH
Postanschrift: Großbeerenstraße 181-183
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland 🇩🇪 Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 368140.80 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;