Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg führt eine Ausschreibung über die Lieferung des Strombedarfs seiner Liegenschaften in Berlin, Potsdam und Umgebung durch.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Liegenschaften der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Lieferung Strom
2182155”
Produkte/Dienstleistungen: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg führt eine Ausschreibung über die Lieferung des Strombedarfs seiner Liegenschaften in...”
Kurze Beschreibung
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg führt eine Ausschreibung über die Lieferung des Strombedarfs seiner Liegenschaften in Berlin, Potsdam und Umgebung durch.
1️⃣
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Ostprignitz-Ruppin🏙️
Ort der Leistung: Dahme-Spreewald🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Havelland🏙️
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Liegenschaften der SPSG Potsdam, Berlin, Paretz, Caputh, Königs Wusterhausen, Rheinsberg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung elektrischer Energie für die Liegenschaften in Potsdam, Berlin, Paretz, Caputh, Königs Wusterhausen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung elektrischer Energie für die Liegenschaften in Potsdam, Berlin, Paretz, Caputh, Königs Wusterhausen und Rheinsberg für den Zeitraum vom 1.4.2019 bis 31.12.2020. Die Belieferung erfolgt auf der Basis von „Vollstromlieferverträgen inklusive Netznutzung".
Die ausgeschriebene Jahresbezugsmenge beläuft sich auf ca. 3 800 000 kWh. Die Belieferung und Messung erfolgt in Abhängigkeit der Liegenschaften auf der Niederspannungs- bzw. auf der Mittelspannungsebene.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Eigenerklärungen zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Eigenerklärungen zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 44 bis 46 VgV bestehen.
VgV § 48 (3)
Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Ein den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis kann auch durch Industrie- und Handelskammern eingerichtet werden. Die Industrie- und Handelskammern bedienen sich bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses einer gemeinsamen verzeichnisführenden Stelle.
Eine Präqualifikation entsprechend § 6b VOB/A wird ebenfalls als ein amtliches Verzeichnis nach VgV § 48 (3) verstanden.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß § 47 VgV sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen auch für diese abzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Eigenerklärungen zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Eigenerklärungen zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 44 bis 46 VgV bestehen.
VgV § 48 (3)
Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Ein den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis kann auch durch Industrie- und Handelskammern eingerichtet werden. Die Industrie- und Handelskammern bedienen sich bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses einer gemeinsamen verzeichnisführenden Stelle.
Eine Präqualifikation entsprechend § 6b VOB/A wird ebenfalls als ein amtliches Verzeichnis nach VgV § 48 (3) verstanden.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß § 47 VgV sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen auch für diese abzugeben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Eigenerklärungen zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Eigenerklärungen zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 44 bis 46 VgV bestehen.
VgV § 48 (3)
Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Ein den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis kann auch durch Industrie- und Handelskammern eingerichtet werden. Die Industrie- und Handelskammern bedienen sich bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses einer gemeinsamen verzeichnisführenden Stelle.
Eine Präqualifikation entsprechend § 6b VOB/A wird ebenfalls als ein amtliches Verzeichnis nach VgV § 48 (3) verstanden.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß § 47 VgV sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen auch für diese abzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit Angebotsabgabe ist schriftlich zuzusichern, dass bei Auftragserteilung eine aktuell gültigeBetriebshaftpflichtversicherung besteht, die mindestens der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit Angebotsabgabe ist schriftlich zuzusichern, dass bei Auftragserteilung eine aktuell gültigeBetriebshaftpflichtversicherung besteht, die mindestens der doppelten Auftragshöhe entspricht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-16
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-16
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Vergabestelle
Allee nach Sanssouci 6
14471 Potsdam”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindsestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindsestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. (§ 55 (2) VgV
“Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMP Center können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der...”
Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMP Center können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Zum Download der Unterlagen wird keine zusätzliche Software benötigt. Die Beantwortung von Bieteranfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal.
Bei Unklarheiten zu bestimmten Positionen der Vergabeunterlagen hat der Bieter entsprechende Auskünfte über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabetermin einzuholen.
Angebote können eingereicht werden:
— Elektronisch in Textform,
— Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur,
— Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Angebote in Textform müssen nicht signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRXDEQA
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
URL: http://www.mwe.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahrenun zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Postanschrift: Allee nach Sanssouci 6
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@spsg.de📧
Fax: +49 3319697-373 📠
URL: www.spsg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 243-554716 (2018-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 337614.89 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung elektrischer Energie für die Liegenschaften in Potsdam, Berlin, Paretz, Caputh, Königs Wusterhausen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung elektrischer Energie für die Liegenschaften in Potsdam, Berlin, Paretz, Caputh, Königs Wusterhausen und Rheinsberg für den Zeitraum vom 1.4.2019 bis 31.12.2020. Die Belieferung erfolgt auf der Basis von „Vollstromlieferverträgen inklusive Netznutzung“.
Die ausgeschriebene Jahresbezugsmenge beläuft sich auf ca. 3 800 000 kWh. Die Belieferung und Messung erfolgt in Abhängigkeit der Liegenschaften auf der Niederspannungs- bzw. auf der Mittelspannungsebene.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 243-554716
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2182155
Titel: Liegenschaften der SPSG, Lieferung Strom
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EMB Mark Brandenburg GmbH
Postanschrift: Großbeerenstraße 181 - 183
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 337614.89 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRXD9HW
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammergegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahrenunzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen über dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 041-092708 (2019-02-22)