Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Liobareal Fulda-Jugendwohnen Kolping: Pfosten-Riegel-Fassade
1300 V 225/18
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Pfosten-Riegel-Fassade mit Laibungsverkleidung und Sonnenschutz
1️⃣
Ort der Leistung: Fulda🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fulda
Beschreibung der Beschaffung:
“Pfosten Riegel Fassade Stahlprofil: ca. 290,00 m
Laibungsverkleidung aus Aluminium, umlaufend um Fenster, Breite ca. 50 cm, Überstand ca. 60 mm: ca. 980,00...”
Beschreibung der Beschaffung
Pfosten Riegel Fassade Stahlprofil: ca. 290,00 m
Laibungsverkleidung aus Aluminium, umlaufend um Fenster, Breite ca. 50 cm, Überstand ca. 60 mm: ca. 980,00 m
Wandbekleidung aus Aluminium Paneelen: ca. 250,00 m
Sonnenschutz Screen: ca. 95,00 m
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-28 📅
Datum des Endes: 2019-05-07 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung sind folgende Nachweise vorzulegen:
— Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister durch eine schriftliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung sind folgende Nachweise vorzulegen:
— Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handwerkskammer,
— Nachweis über die Eintragung im Handelsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register, nicht älter als 3 Monate).
Diese Nachweise können über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
— Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu bilden, ist das Formblatt 234 vorzulegen,
— Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist das Formblatt 235 vorzulegen.
Als Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A wird neben der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) auch vorläufig die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) akzeptiert.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Nachweise vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Nachweise vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer,
— Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft durch eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
Berufsgenossenschaft.
Der Nachweis kann über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweis oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
— der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung /Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis erfolgt über eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Versicherungsbescheinigung der zuständigen Versicherung.
Als Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A wird neben der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) auch vorläufig die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) akzeptiert.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Nachweise vorzulegen:
— mind. 3 Referenzen über vergleichbare Aufträge in den letzten 5...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Nachweise vorzulegen:
— mind. 3 Referenzen über vergleichbare Aufträge in den letzten 5 Jahren, die jeweils in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen, durch Vorlage einer schriftlichen Beschreibung zu jeder Referenz mit folgenden.
Angaben: Name und Anschrift des Projekts, Kontaktdaten und Ansprechperson des Auftraggebers, Beschreibung der erbrachten Leistung, Auftragswert und Leistungszeitraum.
Der Nachweis kann über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweis oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Als Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A wird neben der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) auch vorläufig die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter die Eigenerklärung zur Eignung
(Formblatt 124) akzeptiert.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 105-238747
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-15
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Fulda
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Deutschland
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-12-6603📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151-12-5816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 208-474050 (2018-10-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-26) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Pfosten Riegel Fassade Stahlprofil: ca. 290,00 m Laibungsverkleidung aus Aluminium, umlaufend um Fenster, Breite ca. 50 cm, Überstand ca. 60 mm: ca. 980,00...”
Beschreibung der Beschaffung
Pfosten Riegel Fassade Stahlprofil: ca. 290,00 m Laibungsverkleidung aus Aluminium, umlaufend um Fenster, Breite ca. 50 cm, Überstand ca. 60 mm: ca. 980,00 m Wandbekleidung aus Aluminium Paneelen: ca. 250,00 m Sonnenschutz Screen: ca. 95,00 m
“Gem. § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A hat das Verfahren kein wirtschaftliches Ergebnis gebracht. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sowie die...”
Gem. § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A hat das Verfahren kein wirtschaftliches Ergebnis gebracht. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sowie die Kostenberechnung werden erheblich überschritten.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist
Gem. § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist
Gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 229-523350 (2018-11-26)