Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
Ein Bieter kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen
Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das Unternehmen ersetzt.
Das Ausstellungsdatum der Eignungsnachweise muss (mit Ausnahme: Jahresabschlussbericht, Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb) – nach dem 1.1.2018 liegen. Das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB;
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
(3) Eigenerklärung zu § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär GmbH).
4) Auf Verlangen der Vergabestelle unter Fristsetzung sind folgende Nachweise beizubringen:
(1) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mind. eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft;
(2) Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister (das Unternehmen betreffend).