Der Kopfbaubau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und ersteckt sich über ca. 70 x 13 m x 30 m (LxBxH). Die Ausschreibung beinhaltet die Rohbauarbeiten für die Sanierung des ganzen Gebäudes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 03 Rohbau
18-B-Ver-0117
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Der Kopfbaubau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und ersteckt sich über ca. 70 x 13 m x 30 m (LxBxH). Die...”
Kurze Beschreibung
Der Kopfbaubau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und ersteckt sich über ca. 70 x 13 m x 30 m (LxBxH). Die Ausschreibung beinhaltet die Rohbauarbeiten für die Sanierung des ganzen Gebäudes.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Kopfbaubau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und ersteckt sich über ca. 70 x 13 m x 30 m (LxBxH). Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Kopfbaubau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und ersteckt sich über ca. 70 x 13 m x 30 m (LxBxH). Die Ausschreibung beinhaltet die Rohbauarbeiten für die Sanierung des ganzen Gebäudes.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Formular Eignung;
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Formular Eignung;
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Formular Eignung;
5) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4):
Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/Mitteilung der PQL/ULV Nummer – siehe Formular Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen
Werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2017, 2016, 2015 – siehe Formular Eignung.
Bedingungen für die Teilnahme
“Im Mittel der Geschäftsjahre 2017, 2016, 2015 ein Jahresumsatz von mindestens 2 000 000 EUR” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bieter sollen 3 Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Lesitung vergleichbar sind. Es dürfen mehr als 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieter sollen 3 Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Lesitung vergleichbar sind. Es dürfen mehr als 3 Referenzen eingereicht werden. -siehe Formular Eignung.
Der Projektleiter soll namentlich benannt werden. Des Weiteren sollen Angaben zu 3 Referenzobjekten gemacht werden.
Siehe Formular Eignung.
Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte.
Siehe Fomular Eignung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS), verfügen. -siehe Formular Eignung.
Im Mittel der Jahre 2017, 2016, 2015 mindestens 5 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter. -siehe Fomular Eignung.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-18
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-18
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch in Textform und nicht digital signiert.
Die Anlagen 1-9 zum Leistungsverzeichnis sind unter folgendem Link zu...”
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist …“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat ...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davonauf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Tempelhof Projekt GmbH
URL: www.thf-berlin.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 03 – Rohbau
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 995 528 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 243-554036
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Los 03 – Rohbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ABIA Hoch- & Tiefbau GmbH
Postanschrift: Teilestr. 26
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 995 528 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist ...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat ...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“.
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2019-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lastentürme und Decke Eisenbahndurchfahrt Los 03 Rohbau – Tower
Kurze Beschreibung: Lastentürme und Decke Eisenbahndurchfahrt Los 03 Rohbau – Tower.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 27706.12 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof
Beschreibung der Beschaffung:
“In der ursprünglichen Planung wurde angenommen, dass die Decke in der Eisenbahndurchfahrt die geforderte Tragfähigkeit besitzen muss, da sie ursprünglich...”
Beschreibung der Beschaffung
In der ursprünglichen Planung wurde angenommen, dass die Decke in der Eisenbahndurchfahrt die geforderte Tragfähigkeit besitzen muss, da sie ursprünglich als Außenbauteil konzipiert und geplant wurde. Nach statischer Überprüfung stellte sich heraus, dass sie nicht wie ursprünglich geplant ausgeführt wurde, sondern analog zu allen übrigen Zwischendecken des Haupttreppenhauses mit lediglich 2 kN/m. Damit bildet sie keine tragfähige Fläche zur Aufnahme des letzten Absatzes der Stahltreppe und muss neu, mit der geforderten Tragfähigkeit von 5 kN/m, betoniert werden. Diese Decke steht im unmittelbaren Zusammenhang zu den bereits durch den Unternehmer ausgeführten Windverbänden der landseitigen Giebelseite und muss mit ihnen eine Einheit bilden. Das Bauziel des gebundenen Unternehmers ist die Herstellung von tragfähigen Flächen für die Aufnahme der Stahlbauteile sowie das Erreichen der massiven Standsicherheit. Ohne die Einbindung der vorliegenden Decken in die bereits ausgeführten Leistungen ist es nicht erreichbar.
Um diese Arbeiten auszuführen, benötigt der Unternehmer Hilfsmittel in Form von Lasttürmen, die er während der Ausführung der massiven Arbeit jeweils „Hand in Hand“ anpassen muss.
Daher sind die angebotenen Leistungen für das Erreichen des Bauziels des Unternehmers als ergänzende Leistungen innerhalb dessen Hauptleistung unabdingbar.
Der ursprüngliche Gesamtauftragswert betrug 995 528,70 EUR.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Es handelt sich vorliegend um eine Bekanntmachung eines Nachtrags, hier eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr.2 und 3.”
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027-357.18_33000-045-357.18
Los-Identifikationsnummer: 03
Titel: Rohbau Tower
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-13 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Abia Hoch- und Tiefbau GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 27706.12 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat; oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2019/S 243-596412 (2019-12-13)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2020-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 03 - Rohbau
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West inkl. des Towers wurden Rohbauarbeiten ausgeschrieben.
Hier kam es zu ergänzenden Leistungen...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West inkl. des Towers wurden Rohbauarbeiten ausgeschrieben.
Hier kam es zu ergänzenden Leistungen innerhalb des Umfanges der beauftragten Rohbauleistung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 116086.92 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mehrkosten für Beton (Zulagen wegen Fertigung unter 0C), verlängerte Vorhaltungen von Schalungen.
Mehrmengen in Bereichen: Schließen von Deckenöffnungen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Mehrkosten für Beton (Zulagen wegen Fertigung unter 0C), verlängerte Vorhaltungen von Schalungen.
Mehrmengen in Bereichen: Schließen von Deckenöffnungen, Rückbau (Pohlmannde-cke), Beprobungen Abbruchmaterial, Baustelleneinrichtung.
Hochdrucksandstrahlreinigung und Betonsanierung der Unterdecke über der Ebene 5 im Haupttreppenhaus.
Abriss und Neubetonage von Teilflächen der Treppenpodeste im Nebentreppenhaus in den Ebenen E2 bis E5.
Diese Maßnahmen waren auch mit größter Sorgfalt in diesem Umfang nicht hervorsehbar.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Vorraussetzungen des...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Vorraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB erfüllt sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Zudem ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Eine Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags liegt nicht vor.
Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50 % des ursprünglichen Auftrags.
Die gegenständlichen Leistungen sind nicht von dem Hauptauftrag abtrennbar. Es handelt sich um ergänzende Leistungen innerhalb der bereits beauftragten Leistungen, die zwingend vom selben Unternehmen ausgeführt werden müssen. Insbesondere ist die Gewährleistung für das entstehende Produkt technisch nicht trennbar, d. h. bei einer Aufteilung der Leistung müsste der öffentliche Auftraggeber insbesondere auf Gewährleistungsansprüche verzichten. Ebenfalls würde eine Aufteilung der Leistung zu erheblichen Mehrkosten führen, da die Nachtragssumme im Verhältnis zu den hohen Anforderungen an die Ausführung von Arbeiten auf der komplexen Baustelle, in die sich ein anderes Unternehmen erst einarbeiten müsste, gering ist. So verschoben sich Leistungen in die Wintermonate, was bei der Lieferung von Beton zu einem Zuschlag führte, damit dieser im Härtungsprozess keine Schäden nimmt. Aufgrund von weiteren baubeigleitenden Erkenntnissen sowie der gewachsenen Baulogistik, ergaben sich Merhmengen. Zudem war in der In der ursprünglichen Planung vorgesehen, dass die Unterdecke der Ebene 6 in ihrem Ursprungszustand belassen werden kann. Im Zuge der Überprüfung ihres Zustandes nach Rückbau der Unterkonstruktion wurde ersichtlich, dass dort ein brennbares Material aufgetragen war (Ölpapier, das von Schilfmatten verdeckt wurde). Daneben kam freiliegende Bewehrung zum Vorschein. Dieses Podest muss daher nicht nur vom brennbaren Material mit Hilfe der Hochdrucksandstrahlmethode befreit werden, sondern darüber hinaus ist eine Sanierung der freiliegenden Bewehrung notwendig geworden. Desweiteren stellte sich heraus, dass die Tragfähigkeit der Podeste des Treppenhauses nicht 5 kn/m sondern lediglich 2 kn/m aufwies, weshalb es auch in diesem Bereich einer Nachbesserung, insbesondere in Hinblick auf den Brandschutz, bedarf. Die zusätzlich notwendigen Leistungen waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung so nicht bekannt und vorgesehen und ergaben sich aus nachträglichen, baubegleitenden Untersuchungen und dem Baufortschritt. Der Gesamtcharakter der Leistung ändert sich durch den Nachtrag nicht, da nach wie vor das Bauziel dasselbe ist. Nur zur dessen Erreichung bedarf es ergänzender Leistungen, ohne die der Unternehmer sein Bausoll nicht erreichen kann.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027_33000-045_357.18 MZB 103.20
Titel: Rohbauarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-06 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Teilestr. 26-28
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1268284.30 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat;...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 070-166192 (2020-04-06)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2020-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 72044.37 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Nachtrag 6 enthält ergänzende Leistungen innerhalb des Umfanges der beauftragten Rohbauleistung. Im Folgenden soll der AN die durch seine Leistung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Nachtrag 6 enthält ergänzende Leistungen innerhalb des Umfanges der beauftragten Rohbauleistung. Im Folgenden soll der AN die durch seine Leistung geschützten Korridorwände in den Büroebenen zurückbauen anstatt wie vorgesehen, die durchgehenden Fugen zwischen allen Wänden und allen Decken zu schließen. Die Maßnahmen waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung so nicht bekannt und vorgesehen und ergaben sich aus nachträglichen, baubegleitenden Untersuchungen
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Vorraussetzungen des...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Vorraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB erfüllt sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Zudem ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Eine Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags liegt nicht vor.
Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50 % des ursprünglichen Auftrags.
Die gegenständlichen Leistungen sind nicht von dem Hauptauftrag abtrennbar. Es handelt sich um ergänzende Leistungen innerhalb der bereits beauftragten Leistungen, die zwingend vom selben Unternehmen ausgeführt werden müssen. Insbesondere ist die Gewährleistung für das entstehende Produkt technisch nicht trennbar, d. h. bei einer Aufteilung der Leistung müsste der öffentliche Auftraggeber insbesondere auf Gewährleistungsansprüche verzichten. Ebenfalls würde eine Aufteilung der Leistung zu erheblichen Mehrkosten führen, da die Nachtragssumme im Verhältnis zu den hohen Anforderungen an die Ausführung von Arbeiten auf der komplexen Baustelle, in die sich ein anderes Unternehmen erst einarbeiten müsste, gering ist.
Fa. Abia hat für das Anheben aller Rahmen des Gebäuderumpfes sämtliche Zwischenwände von den Decken lösen und die sodann frei stehenden Wände vor dem Umfallen sichern müssen. Der nächste Schritt wäre aktuell das kraftschlüssige Schließen aller Fugen und der Rückbau aller Sicherungsmaßnahmen. Zwischenzeitlich wurde allerdings die Tragfähigkeit der Decken untersucht, auf denen diese Wände stehen. Das Ergebnis war die Notwendigkeit einer Gewichteinsparung. Diese soll mittels Austausch der massiven Wände gegen eine leichtere Variante erfolgen. Hierzu müssen aber die Wände zunächst behutsam abgetragen werden.
Die angebotenen Leistungen sind für das Erreichen des Bauziels des Unternehmers als abgeänderte Leistungen innerhalb dessen Hauptleistung erforderlich.
Diese Leistungen waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung in dieser Form nicht bekannt und vorgesehen und ergaben sich aus nachträglichen, baubegleitenden Untersuchungen, wie zuvor bereits beschrieben. Das Ziel war, nicht alles zu untersuchen, sondern nur die Grundlagen sicherzustellen, die unbedingt notwendig waren und damit die vorhandene denkmalgeschützte Gebäudesubstanz zu schonen. Der Gesamtcharakter der Leistung ändert sich durch den Nachtrag nicht, da nach wie vor das Bauziel dasselbe ist.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027_33000-045_357.18 MZB 135.20
Los-Identifikationsnummer: 3
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-27 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1268284.30 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat;...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat; oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2020/S 084-198327 (2020-04-27)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2020-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West inkl. des Towers wurden Rohbauarbeiten ausgeschrieben. Hier kam es zu ergänzenden Leistungen...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West inkl. des Towers wurden Rohbauarbeiten ausgeschrieben. Hier kam es zu ergänzenden Leistungen innerhalb des Umfanges der beauftragten Rohbauleistung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 13899.61 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Nachtrag enthält ergänzende Leistungen innerhalb des Umfanges der beauftragten Rohbauleistung. Im Folgenden soll der AN beim Betonieren der bereits...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Nachtrag enthält ergänzende Leistungen innerhalb des Umfanges der beauftragten Rohbauleistung. Im Folgenden soll der AN beim Betonieren der bereits beauftragten Elemente die durch den Prüfingenieur für Standsicherheit geprüften und angeordneten Schraubbewehrungen und Dorne als Einbauteile verwenden. Der ursprüngliche Gesamtauftragswert betrug 1 340 328,66 EUR.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Vorraussetzungen des...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Vorraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB erfüllt sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Zudem ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Eine Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags liegt nicht vor.
Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50 % des ursprünglichen Auftrags.
Die gegenständlichen Leistungen sind nicht von dem Hauptauftrag abtrennbar. Es handelt sich um ergänzende Leistungen innerhalb der bereits beauftragten Leistungen, die zwingend vom selben Unternehmen ausgeführt werden müssen. Insbesondere ist die Gewährleistung für das entstehende Produkt technisch nicht trennbar, d. h. bei einer Aufteilung der Leistung müsste der öffentliche Auftraggeber insbesondere auf Gewährleistungsansprüche verzichten. Ebenfalls würde eine Aufteilung der Leistung zu erheblichen Mehrkosten führen, da die Nachtragssumme im Verhältnis zu den hohen Anforderungen an die Ausführung von Arbeiten auf der komplexen Baustelle, in die sich ein anderes Unternehmen erst einarbeiten müsste, gering ist.
Ursprünglich wurde die Windaussteifung mittels Überlappungsstoß geplant. Aus Platzgründen ist dies nicht umsetzbar, weshalb Schraubverbindungen die Steifigkeit gewährleisten müssen.
Des Weiteren sollten Rückbiegeanschlüsse zur kraftschlüssigen Anschluss der Decke verwendet werden. Im Zuge der Detaillierung der Montageplanung wurde eine Gebäudefuge erforderlich, für die ein verschiebliches Auflager mittels Dornen hergestellt werden muss.
Die angebotenen Leistungen sind für das Erreichen des Bauziels des Unternehmers als ergänzende bzw. abgeänderte Leistungen innerhalb dessen Hauptleistung erforderlich.
Die Bestandsuntersuchungen hätten vor Planungsbeginn stattfinden müssen. Dadurch, dass das Gebäude KBW voll vermietet und im Betrieb war (VLB), gab es keine Möglichkeit, die Un-tersuchungen umfangreich auszuführen. Es wurden lediglich einige wenige Öffnungen vorge-nommen, die den Betrieb nicht störten. Sie waren aber weder in ihrer Qualität noch Quantität ausreichend, um das Gebäude zu bewerten.
Auch war nach Auszug des Mieters eine umfangreiche Untersuchung ausgeblieben. Das Ziel war, nicht alles zu untersuchen, sondern nur die Grundlagen sicherzustellen, die unbedingt notwendig waren und damit die vorhandene denkmalgeschützte Gebäudesubstanz zu schonen.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027-357.18 33000-027-357.18 MZB 155.20
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-19 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
E-Mail: mail@abia.ag📧
URL: https://www.abia.ag/🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13899.61 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2020/S 099-236666 (2020-05-19)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2020-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Kopfbaubau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und ersteckt sich über ca. 70 x 13 m x 30 m (LxBxH). Der...”
Kurze Beschreibung
Der Kopfbaubau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und ersteckt sich über ca. 70 x 13 m x 30 m (LxBxH). Der Hauptauftrag beinhaltet die Rohbauarbeiten für die Sanierung des ganzen Gebäudes.
Das Nachtragsangebot Nr. 17 enthält dagegen ergänzende Leistungen innerhalb des o. g. Umfanges der beauftragten Rohbauleistung. Im Folgenden soll der Auftragnehmer beim Herstellen des Ringbalkens an der Achse AA u. a. abweichende Bauteile sowie eine geänderte Schalungstechnik verwenden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1362212.27 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tempelhof
Beschreibung der Beschaffung:
“Ursprünglich war lediglich die Auffüllung der Bestandswand ohne weitere statische Funktion geplant. Die Auffüllung dient zur Ausbildung eines sauberen...”
Beschreibung der Beschaffung
Ursprünglich war lediglich die Auffüllung der Bestandswand ohne weitere statische Funktion geplant. Die Auffüllung dient zur Ausbildung eines sauberen Anschlusses für die Entwässerungsrinne des Daches. Die Lasten sollten über den vorhandenen Ringbalken abgetragen werden. Im Zuge der Abbruchmassnahmen am Hauptdach und im Zuge der Betonagen für die Auflager der Träger hat sich gezeigt, dass der Bestandsringbalken nicht ausreichend tragfähig ist. Der Ringbalken muss nun aufwändiger umgesetzt werden. Dies war zum Zeitpunkt der Ausführungsplanung noch nicht ersichtlich und wurde erst im Zuge der W+M Planung erkannt.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die vorgesehene Auftragsäderung kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Voraussetzungen des §132 Abs. 2 Satz 2 und 3...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die vorgesehene Auftragsäderung kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Voraussetzungen des §132 Abs. 2 Satz 2 und 3 erfüllt sind. Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50 % des ursprünglichen Auftrags. Ein Wechsel des Auftragsnehmers (AN) kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber (AG) verbunden.
Wirtschaftliche Gründe: Eine Aufteilung der Leistung, sofern sie überhaupt technisch möglich wäre (was sie nicht ist), mit der Absicht, ein wirtschaftlicheres Angebot zu erhalten, ist nicht haltbar, weil sie auf jeden Fall zu deutlich höheren Kosten führen würde. Daneben besteht keine Hoffnung, dass sich ein weiteres Unternehmen für diese im Detail kleinteilige, aber dringende Leistung bewerben würde.
Technische Gründe: Das Unternehmen ABIA GmbH wurde im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens gebunden. Es ist geeignet, fähig und bereit, die Leistung auszuführen. Ein Wechsel des ANs wäre projektschädlich, da es sich nicht um abkoppelbare zusätzliche Leistungen handelt. Vielmehr handelt es sich um eine abgeänderte, aber notwendige Leistung innerhalb der Leistungen des bereits gebundenen Unternehmers, die zwingend vom selben Unternehmer ausgeführt werden muss, um dessen Leistung fertigzustellen. Ein Verzicht, diese Leistung zu erbringen würde für den AN bedeuten, dass er seine Leistung nicht beenden würde.
Außerdem ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich nicht.
Begründung: Die Maßnahmen waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung so nicht bekannt und vorgesehen und ergaben sich aus nachträglichen, baubegleitenden Untersuchungen. Die Bestandsuntersuchungen hätten vor Planungsbeginn stattfinden müssen. Dadurch, dass das Gebäude KBW voll vermietet und im Betrieb war, gab es keine Möglichkeit, die Untersuchungen umfangreich auszuführen. Es wurden lediglich einige wenige Öffnungen vorgenommen, die den Betrieb nicht störten. Sie waren aber weder in ihrer Qualität noch Quantität ausreichend, um das Gebäude zu bewerten. Auch war nach Auszug des Mieters eine umfangreiche Untersuchung ausgeblieben. Das Ziel war, nicht alles zu untersuchen, sondern nur die Grundlagen sicherzustellen, die unbedingt notwendig waren und damit die vorhandene denkmalgeschützte Gebäudesubstanz zu schonen. Der Gesamtcharakter der Leistung ändert sich durch den Nachtrag nicht, da nach wie vor das Bauziel dasselbe ist. Nur zur dessen Erreichung bedarf es abgeänderter Leistungen, ohne die der Unternehmer sein Bausoll nicht erreichen kann.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027-357.18 33000-045-357.18 MZB 189.20
Titel: ROHBAU, Nachauftrag 08, Auffüllung Ringbalken Achse AA
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-03 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Fax: +49 30897454929 📠
URL: https://ht.abia.ag/🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1354228.27 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 7 984 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 129-315384 (2020-07-03)