Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgend Stahlbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Stahlbauarbeiten umfassen die Verstärkungsmaßnahmen in allen Geschossen des Bauteils.
Die Stahlbauarbeiten umfassen auch den Neueinbau eines Stahltreppenlaufes in das bestehende Haupttreppenhaus. Dieses soll von Stahlträgern, die in der Decke der letzten Ebene montiert werden, abgehangen werden. Der neue Treppenlauf wird dabei die vorhandenen, denkmalgeschützten Treppehausläufe und Podeste nicht berühren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 04 – Stahlbau
18-B-Ver-0113
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen📦
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgend Stahlbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Stahlbauarbeiten umfassen...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgend Stahlbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Stahlbauarbeiten umfassen die Verstärkungsmaßnahmen in allen Geschossen des Bauteils.
Die Stahlbauarbeiten umfassen auch den Neueinbau eines Stahltreppenlaufes in das bestehende Haupttreppenhaus. Dieses soll von Stahlträgern, die in der Decke der letzten Ebene montiert werden, abgehangen werden. Der neue Treppenlauf wird dabei die vorhandenen, denkmalgeschützten Treppehausläufe und Podeste nicht berühren.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.84 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgend Stahlbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Stahlbauarbeiten umfassen...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgend Stahlbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Stahlbauarbeiten umfassen die Verstärkungsmaßnahmen in allen Geschossen des Bauteils.
Die Stahlbauarbeiten umfassen auch den Neueinbau eines Stahltreppenlaufes in das bestehende Haupttreppenhaus. Dieses soll von Stahlträgern, die in der Decke der letzten Ebene montiert werden, abgehangen werden. Der neue Treppenlauf wird dabei die vorhandenen, denkmalgeschützten Treppehausläufe und Podeste nicht berühren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Formular Eignung;
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Formular Eignung;
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Formular Eignung;
5) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4):
Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in dasUnternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/Mitteilungder PQL/ULV Nummer – siehe Formular Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf
Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2017, 2016, 2015 – siehe Formular Eignung.
Bedingungen für die Teilnahme
“Im Mittel der Geschäftsjahre 2017, 2016, 2015 ein Jahresumsatz von mindestens 4 000 000,00 EUR.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bieter sollen 3 Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es dürfen mehr als...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieter sollen 3 Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es dürfen mehr als drei Referenzen eingereicht werden. — Siehe Formular Eignung.
Der Projektleiter soll namentlich benannt werden. Desweiteren sollen Angaben zu 3 Referenzobjekten gemacht werden. — Siehe Formular Eignung
Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte. — Siehe Formular Eignung
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache,mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache,mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen(ERS), verfügen. — siehe Formular Eignung.
Im Mittel der Jahre 2017, 2016, 2015 mindestens 5 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter. — Siehe Formular Eignung
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-11
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-11
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…"
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat…"
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden …“.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 217-495443
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-12-11 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2018-12-13 📅
Zeit: 13:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-12-11 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2018-12-13 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2018/S 240-547561 (2018-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Tempelhof Projekt GmbH
URL: www.thf-berlin.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 04 - Stahlbau
Kurze Beschreibung:
“M Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgend Stahlbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Stahlbauarbeiten umfassen...”
Kurze Beschreibung
M Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgend Stahlbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Stahlbauarbeiten umfassen die Verstärkungsmaßnahmen in allen Geschossen des Bauteils.
Die Stahlbauarbeiten umfassen auch den Neueinbau eines Stahltreppenlaufes in das bestehende Haupttreppenhaus. Dieses soll von Stahlträgern, die in der Decke der letzten Ebene montiert werden, abgehangen werden. Der neue Treppenlauf wird dabei die vorhandenen, denkmalgeschützten Treppehausläufe und Podeste nicht berühren.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 719 474 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 217-495443
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Los 04 – Stahlbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SSM GmbH
Postanschrift: Lüke-Schmidt-Str. 5
Postort: Westoverledingen
Postleitzahl: 26810
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Leer🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 719 474 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“.
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2019-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aussteifung Stahlbauleistungen Dach
Kurze Beschreibung: Aussteifung Stahlbauleistungen Dach.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 33640.83 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof
Beschreibung der Beschaffung:
“In der ursprünglichen Planung und Berechnung fungierte die Decke über dem Haupttreppenhaus (ähnlich einer Pohlmanndecke) als Windverband im Zusammenhang mit...”
Beschreibung der Beschaffung
In der ursprünglichen Planung und Berechnung fungierte die Decke über dem Haupttreppenhaus (ähnlich einer Pohlmanndecke) als Windverband im Zusammenhang mit den sie haltenden Betonriegel. Weil die Tragfähigkeit des Haupttreppenhauses nicht nachgewiesen werden konnte und die Planung dahingehend angepasst wurde, dass ein neues, abgehängtes Stahltreppenhaus eingebaut wird, musste die „Pohlmanndecke“ entfernt werden. Damit wurde das funktionierende System der Tragfähigkeit auseinander gebrochen. Nach Wegfall dieser Decke ergab sich, dass die verbleibenden Elemente weder für den Abtrag der Windlasten noch für die Stabilisierung der Aussenwände ausreichend sind, weil die Konstruktionsknoten nur im Verbund mit dem Decke als geschlossenes System funktionierten. Daher sind die angebotenen Leistungen für das Erreichen des Bauziels des Unternehmers als ergänzende Leistungen innerhalb dessen Hauptleistung unabdingbar.
Die Maßnahmen waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung so nicht bekannt und vorgesehen und ergaben sich aus nachträglichen, baubegleitenden Untersuchungen.
Die Bestandsuntersuchungen hätten vor Planungsbeginn stattfinden müssen. Dadurch, dass das Gebäude KBW voll vermietet und im Betrieb war (VLB), gab es keine Möglichkeit, die Untersuchungen umfangreich auszuführen. Es wurden lediglich einige wenige Öffnungen vorgenommen, die den Betrieb nicht störten. Sie waren aber weder in ihrer Qualität noch Quantität ausreichend, um das Gebäude zu bewerten.
Der ursprüngliche Gesamtauftragswert betrug 1 719 474,50 EUR.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Es handelt sich vorliegend um eine Bekanntmachung eines Nachtrags, hier eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr.2 und 3.”
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-13 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Region: Friesland (DE)🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 33640.83 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige exante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeberinbeabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige exante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeberinbeabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss sollvoraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter Ziffer V.2.1) wurde das Datum der Absendung dieser Bekanntmachungeingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingenderfolgen muss.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat;...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat; oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2019/S 243-596410 (2019-12-13)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2020-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgend Stahlbauarbeiten ausgeschrieben. Die Stahlbauarbeiten umfassen...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgend Stahlbauarbeiten ausgeschrieben. Die Stahlbauarbeiten umfassen die Verstärkungsmaßnahmen in allen Geschossen des Bauteils. Die Stahlbauarbeiten umfassen auch den Neueinbau eines Stahltreppenlaufes in das bestehende Haupttreppenhaus. Dieses soll von Stahlträgern, die in der Decke der letzten Ebene montiert werden, abgehangen werden. Der neue Treppenlauf wird dabei die vorhandenen, denkmalgeschützten Treppehausläufe und Podeste nicht berühren.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 55937.62 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ergänzende Leistungen innerhalb des Umfanges der beauftragten Stahlbauleistung der Verstärkung der Ebene 6 und 7 zur Erhöhung der Traglasten in den Ebenen 6...”
Beschreibung der Beschaffung
Ergänzende Leistungen innerhalb des Umfanges der beauftragten Stahlbauleistung der Verstärkung der Ebene 6 und 7 zur Erhöhung der Traglasten in den Ebenen 6 und 7 von 2KN/qm auf 5KN/qm. Um dies zu erreichen, ist es notwendig geworden, eine spezielle Anhebung der Rahmen durchzuführen, die ursprünglich auf diese Art und in diesem Umfang für nicht erforderlich gehalten wurde. Der ursprüngliche Gesamtauftragswert betrug 1 993 394,08 EUR.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Vorraussetzungen des...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Vorraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB erfüllt sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Zudem ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Eine Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags liegt nicht vor.
Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50 % des ursprünglichen Auftrags.
Die gegenständlichen Leistungen sind nicht von dem Hauptauftrag abtrennbart. Es handelt sich um ergänzende Leistungen innerhalb der bereits beauftragten Leistungen, die zwingend vom selben Unternehmen ausgeführt werden müssen. Insbesondere ist die Gewährleistung für das entstehende Produkt technisch nicht trennbar, d.h. bei einer Aufteilung der Leistung müsste der öffentliche Auftraggeber insbesondere auf Gewährleistungsansprüche verzichten. Ebenfalls würde eine Aufteilung der Leistung zu erheblichen Mehrkosten führen, da die Nachtragssumme im Verhältnis zu den hohen Anforderungen an die Ausführung von Arbeiten auf der komplexen Baustelle, in die sich ein anderes Unternehmen erst einarbeiten müsste, gering ist.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Hauptleistung ist davon ausgegangen worden, dass die statische Verstärkung mit Verschrauben der einzelnen Tragelemente ausreichend und zielführend sein würde. Die zusätzlich notwendigen Leistungen waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung so nicht bekannt und vorgesehen und ergaben sich aus nachträglichen, baubegleitenden Untersuchungen und dem Baufortschritt. Der Gesamtcharakter der Leistung ändert sich durch den Nachtrag nicht, da nach wie vor das Bauziel dasselbe ist. Nur zur dessen Erreichung bedarf es ergänzender Leistungen, ohne die der Unternehmer sein Bausoll nicht erreichen kann.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 054-123777
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027-307.18 33000-045-307.18 MZB 069.20
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-12 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Lüke-Smidt-Str. 5
E-Mail: info@ssm-stahl.de📧
URL: www.ssm-stahl.de🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1719474.50 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat;...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat; oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 053-125355 (2020-03-12)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2020-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 04 0 Stahlbau
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West inkl. des Towers werden nachfolgend Stahlbauarbeiten ausgeschrieben. Die Stahlbauarbeiten umfassen...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West inkl. des Towers werden nachfolgend Stahlbauarbeiten ausgeschrieben. Die Stahlbauarbeiten umfassen die Verstärkungsmaßnahmen in allen Neueinbau eines Stahltreppenlaufes in das bestehende Haupttreppenhaus. Dieses soll von Stahlträgern, die in der Decke der letzten Ebene montiert werden, abgehangen werden. Der neue Treppenlauf wird dabei die vorhandenen, denkmalgeschützten Treppehausläufe und Podeste nicht berühren.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 20189.78 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ergänzende und geänderte Leistungen innerhalb des Umfanges der beauftragten Stahlbau-leistung in Bezug auf die Erstellung der Werkstattzeichnungen des...”
Beschreibung der Beschaffung
Ergänzende und geänderte Leistungen innerhalb des Umfanges der beauftragten Stahlbau-leistung in Bezug auf die Erstellung der Werkstattzeichnungen des Haupttreppenhauses. Um eine Grundlage für die Fertigung der Stahltreppe zu erstellen, ist es nach Anpassungen der Planung sowie der Prüfung durch den Prüfingenieur für Standsicherheit notwendig geworden, die bereits erstellten Werkstattzeichnungen so umfangreich anzupassen, dass sie einer Neuerstellung gleicht. Gegen eine bloße Anpassung bzw. Korrektur spricht die Quantität der Korrekturen. Nach Überprüfung der Möglichkeiten stellt eine Neuerstellung unter Umarbeitung aller geänderten Details die schnellste und wirtschaftlichste Variante dar, zumal sie am meisten fehlerresistent erscheint. Der ursprüngliche Gesamtauftragswert betrug 1 993 394,08 EUR.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Vorraussetzungen des...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Vorraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB erfüllt sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Zudem ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Eine Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags liegt nicht vor.
Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50 % des ursprünglichen Auftrags.
Die gegenständlichen Leistungen sind nicht von dem Hauptauftrag abtrennbart. Es handelt sich um ergänzende Leistungen innerhalb der bereits beauftragten Leistungen, die zwingend vom selben Unternehmen ausgeführt werden müssen. Insbesondere ist die Gewährleistung für das entstehende Produkt technisch nicht trennbar, d.h. bei einer Aufteilung der Leistung müsste der öffentliche Auftraggeber insbesondere auf Gewährleistungsansprüche verzichten. Ebenfalls würde eine Aufteilung der Leistung zu erheblichen Mehrkosten führen, da die Nachtragssumme im Verhältnis zu den hohen Anforderungen an die Ausführung von Arbeiten auf der komplexen Baustelle, in die sich ein anderes Unternehmen erst einarbeiten müsste, gering ist.
In der Vorbereitung der Fertigung wurden die beauftragten Werkstattzeichnungen von dem AN erstellt. Nach Prüfung der Werkstattplanung durch den Prüfingenieur für Standsicherheit sowie dem Abgleich der Planung innerhalb der Schnittstellen zu anderen Gewerken (Elektro, Estrich) ergaben sich umfängliche Anpassungen. Letztere führen zu Leistungsminderungen bei den genannten Gewerken. Die Prüfung der Standsicherheit ergab viele Korrekturen und weitere Anpassungen. Zusammengenommen dienen viele Korrekturen und Anpassungen einer Vereinfachung der Ausführung und Montage. Die Quantität der Korrekturen spricht gegen eine bloße Überarbeitung der vorhandenen Werkstattzeichnungen. Eine Neuerstellung dient der Sauberkeit der Grundlage für die eigene Fertigung und wird vorgezogen.
Die Komplexität der Schnittstellenbearbeitung beim Erstellen der Zeichnungen wurde zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung so nicht eingeschätzt und ergab sich aus dem Planungsfortschritt. Da die abgehängte Treppe keine baugleichen Vorbilder nutzen kann und prototypartig entwicklet wird, war auch die Abstimmung mit der Prüfinstanz äußerst komplex und führte zu vielen Anpassungen. Daneben ergaben sich aus Schnittstellenbetrachtungen weitere Erkenntnisse, die in der ursprünglichen Planung nicht vorhergesehen wurden.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027-307.18 33000-045-307.18 MZB 153.20
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-19 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 20189.78 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat; oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2020/S 099-236667 (2020-05-19)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 04 – Stahlbau
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2212038.84 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Nachtragsangebot NA20 beinhaltet zusätzliche bzw. geänderte Leistungen in Bezug auf den Titel 9.2 des Haupt-LV zur Treppenkonstruktion. Es haben sich...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Nachtragsangebot NA20 beinhaltet zusätzliche bzw. geänderte Leistungen in Bezug auf den Titel 9.2 des Haupt-LV zur Treppenkonstruktion. Es haben sich Änderungen an der Treppenkonstruktion im Rahmen der Fortschreibung der W+M Planung ergeben. Die Änderungen betreffen unter anderem die Schweißnähte, Zugstabshalterungen, Mehrmengen bei den Stahlbauteilen sowie die Verstärkung der Stufenbleche für den An- und Austritt der Treppe.
— Das Nachtragsangebot NA21 beinhaltet zusätzliche bzw. geänderte Leistungen in Bezug auf den Titel 9.3 des Haupt-LV zum Dachaufgang. Es haben sich Änderungen am Dachaufgang im Rahmen der Fortschreibung der W + M Planung ergeben. Die Änderungen betreffen zum Teil folgende Leistungen:
— zusätzliche Kopfplatten und Mehraufwand durch unterteilte Elemente,
— zusätzliche Aufkantungen, zusätzliche Auflager und Steifen, Leichte Anpassung der Blechstärken, Mehrmengen in Leistungspositionen des Haupt-LV.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Vorraussetzungen des...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Vorraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB erfüllt sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Zudem ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Eine Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags liegt nicht vor.
Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50 % des ursprünglichen Auftrags.
Die gegenständlichen Leistungen sind nicht von dem Hauptauftrag abtrennbart. Es handelt sich um ergänzende Leistungen innerhalb der bereits beauftragten Leistungen, die zwingend vom selben Unternehmen ausgeführt werden müssen. Insbesondere ist die Gewährleistung für das entstehende Produkt technisch nicht trennbar, d.h. bei einer Aufteilung der Leistung müsste der öffentliche Auftraggeber insbesondere auf Gewährleistungsansprüche verzichten. Ebenfalls würde eine Aufteilung der Leistung zu erheblichen Mehrkosten führen, da die Nachtragssumme im Verhältnis zu den hohen Anforderungen an die Ausführung von Arbeiten auf der komplexen Baustelle, in die sich ein anderes Unternehmen erst einarbeiten müsste, gering ist. Es haben sich Änderungen an der Treppenkonstruktion sowie am Dachaufgang, aber auch Mehrmengen im Rahmen der Fortschreibung der W+M Planung ergeben. Hierbei handelt es sich um Änderungen bzw. zusätzliche Leistungen an der durch die gebundene Firma zu erbringenden bzw. bereits erbrachten Stahl-Konstruktion, die zum Zeitpunkt der LV-Erstellung unvorhersehbar waren.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-10 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 74521.33 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat;...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat; oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2021/S 032-078917 (2021-02-11)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-05-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: vergabe@thf-berlin.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 04 — Stahlbau
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgend Stahlbauarbeiten ausgeschrieben. Die Stahlbauarbeiten umfassen...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgend Stahlbauarbeiten ausgeschrieben. Die Stahlbauarbeiten umfassen die Verstärkungsmaßnahmen in allen Geschossen des Bauteils. Die Stahlbauarbeiten umfassen auch den Neueinbau eines Stahltreppenlaufes in das bestehende Haupttreppenhaus. Dieses soll von Stahlträgern, die in der Decke der letzten Ebene montiert werden, abgehangen werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1719474.50 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stahlelemente der Haupttreppe sollen nach aktuellem Bauablauf im Vorfeld über den TGA-Schacht eingebracht werden. Um die bestehende Treppe bei der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stahlelemente der Haupttreppe sollen nach aktuellem Bauablauf im Vorfeld über den TGA-Schacht eingebracht werden. Um die bestehende Treppe bei der Montage der neuen Haupttreppe zu sichern (hier: Zwischenlagerung der Elemente auf Achsen), sind zusätzliche Stützen aus statischen Gründen unterstützend einzubauen. Während der Montage der Haupttreppe und nach Einbringung der Stahlelemente soll die Baufreiheit im TGA-Schacht erhalten sein, sodas die Arbeiten der TGA-Ausrüstung durch das Einbringen der Stahlträger nicht in der fortlaufenden Ausführung behindert ist. Entstehende Stillstandszeiten aus vorherigen in Abhängigkeit stehenden Ausführungen sollen so vermieden werden.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027-307.18 33000-045-307.18 142.21
Los-Identifikationsnummer: 04
Titel: Sprießen im Haupttreppenhaus
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-14 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 106200.88 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat;...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat; oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2021/S 096-250265 (2021-05-14)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 04 Stahlbau
Kurze Beschreibung: Wiederherstellung und Erneuerung der Windverbände
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2340563.63 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Nachtragsangebote beinhalten die zusätzlichen Leistungen der Wiederherstellung des Windverbandes in Achse AF-AG, sowie die Erneuerung des Windverbandes...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Nachtragsangebote beinhalten die zusätzlichen Leistungen der Wiederherstellung des Windverbandes in Achse AF-AG, sowie die Erneuerung des Windverbandes in Achse Al-AM (Nebentreppenhaus)
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Das Unternehmen SSM GmbH wurde im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens gebunden. SSM ist mit der Herstellung der gesamten Stahlkonstruktion beauftragt. Da die...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Das Unternehmen SSM GmbH wurde im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens gebunden. SSM ist mit der Herstellung der gesamten Stahlkonstruktion beauftragt. Da die Fa. SSM die Begebenheiten vor Ort gut kennt und die hier zu erbringenden Leistungen einerseits einen verhältnismäßig geringen Aufwand darstellen und andererseits einen sorgfältigen Umgang mit dem Bestand voraussetzen, ist die Fa. SSM für die Ausführung besonders qualifiziert.
Auch führt die Ausführung von Teilleistungen innerhalb eines Gewerks dazu, dass Schnittstellenproblematiken auftreten, die für den Bauablauf hinderlich sind.
Im Hinblick auf die derzeit herrschenden terminlichen Zwänge im Teil- sowie Gesamtprojekt sind die Nachträge einer Neuausschreibung vorzuziehen.
Weiterhin ist eine Kostenreduktion durch die Neuausschreibung dieser Einzelleistungen als nicht wahrscheinlich zu erachten und technisch nicht sinnvoll.
Zudem waren die hier zu beauftragenden Leistungen im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027_33000-045 MZB 253.21
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Wiederherstellung und Erneuerung der Windverbände
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-09 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 22324.12 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2021/S 156-411269 (2021-08-09)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tower Los 4 Stahlbau - NT 21 Verlängerung der BE
Kurze Beschreibung:
“Verlängerung der Vorhaltung der Baustelleneinrichtung (BE) für die Montageabschnitte 1 und 2 durch Bauzeitverzögerungen”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2351563.81 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Verlängerung der Vorhaltung der Baustelleneinrichtung (BE) für die Montageabschnitte 1 und 2 durch Bauzeitverzögerungen”
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Ein Abzug der Baustelleneinrichtung sollte nicht erfolgen, um bei Fortführung der Montagear-beiten keine weiteren Terminverzüge durch Neueinrichtung (und...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Ein Abzug der Baustelleneinrichtung sollte nicht erfolgen, um bei Fortführung der Montagear-beiten keine weiteren Terminverzüge durch Neueinrichtung (und dann ggf. nicht vorhandener Verfügbarkeit) zu riskieren.
Bei der Leistung der Firma SSM (Stahlverstärkung Tragwerk, Stahltreppe Haupttreppenhaus) handelt es sich um Schlüsselgewerke, ohne die das Projekt nicht möglich wäre.
Eine Neuausschreibung der Leistung würde einen weiteren mindestens sechs Monate dauernden Zeitverzug bedeuten. Bei Ansetzen monatlicher Verzugskosten würden diese Summe die aktuelle Nachtragssumme erheblich überschreiten.
Aufgrund der massiven Materialpreissteigerung ist davon auszugehen, dass die Angebots-preise weit höher ausfallen. Die Schnittstellenthematik wäre nicht geklärt.
Die Zeitverzögerungen würden sich in diesem Fall auch in den Ausführungszeiten der Folge-gewerke auswirken und ggf. Folgekosten nach sich ziehen.
Mehr anzeigen Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027_33000-045-307.18 MZB 476.21
Titel: Stahlbau - Verlängerung der BE
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-06 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Lüke-Smidt-Straße 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 419327.37 💰
Quelle: OJS 2021/S 240-629564 (2021-12-06)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tower Los 04 Stahlbau - NT 23 Zugstabsystem
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgendStahlbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Stahlbauarbeiten umfassen...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgendStahlbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Stahlbauarbeiten umfassen die Verstärkungsmaßnahmen in allen Geschossen des Bauteils.
Die Stahlbauarbeiten umfassen auch den Neueinbau eines Stahltreppenlaufes in das bestehendeHaupttreppenhaus. Dieses soll von Stahlträgern, die in der Decke der letzten Ebene montiert werden,abgehangen werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2770891.18 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die im Haupttreppenhaus befindliche Stahltreppe wird mit Zugstangen von den Dachträgern abgehängt. Diese Zugstangen wurden im Haupt-Leistungsverzeichnis nur...”
Beschreibung der Beschaffung
Die im Haupttreppenhaus befindliche Stahltreppe wird mit Zugstangen von den Dachträgern abgehängt. Diese Zugstangen wurden im Haupt-Leistungsverzeichnis nur mit einem Korrosi-onsschutz lackiert angeboten.
Durch den Statiker L+M wird aufgrund des Korrosionsschutzes allerdings eine volle Verzinkung der Zugstangen gefordert, da sich an stark beanspruchten Stellen (z.B. im Bereich der Ge-winde) der lackierte Korrosionsschutz lösen könnte und somit keine ausreichende Korrosions-schutzwirkung gewährleistet ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Eine Neuausschreibung und damit Ausgliederung der betreffenden Leistungen wäre tech-nisch, organisatorisch und wirtschaftlich keinesfalls sinnvoll.
Aufgrund...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Eine Neuausschreibung und damit Ausgliederung der betreffenden Leistungen wäre tech-nisch, organisatorisch und wirtschaftlich keinesfalls sinnvoll.
Aufgrund der knappen Terminvorgaben würde es zu Verzögerungen im Bauablauf kommen, was auch zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten führen würde. Allein eine erneute Aus-schreibung würde einen Zeitverzug von ca. 1 Monat bedeuten. Bei Ansetzen monatlicher Ver-zugskosten würde diese Summe die aktuelle Nachtragssumme bei weitem überschreiten.
Nachfolgende Ausbaugewerke müssten ruhen. Weitere Stillstandzeiten und Verzögerungen im Projektverlauf sind die Folge.
Mit einem Wechsel des Auftragnehmers wäre zudem ein erheblicher Mehraufwand verbunden, aufgrund der Schnittstellenproblematik, Gewährleistungsfragen und Übergabe.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027-307.18_33000-045-307.18 MZB 502.21
Titel: VE04 Stahlbau_NT23_hier NA30 (Zugstabsystem)
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-04 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 14583.90 💰
Quelle: OJS 2022/S 005-005887 (2022-01-04)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tower Los 04 Stahlbau - NT 25 Hindernisfeuer
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgend Stahlbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Stahlbauarbeiten umfassen...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgend Stahlbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Stahlbauarbeiten umfassen die Verstärkungsmaßnahmen in allen Geschossen des Bauteils.
Die Stahlbauarbeiten umfassen auch den Neueinbau eines Stahltreppenlaufes in das bestehenden Haupttreppenhaus. Dieses soll von Stahlträgern, die in der Decke der letzten Ebene montiert werden, abgehangen werden. Der neue Treppenlauf wird dabei die vorhandenen, denkmalgeschützten Treppenhausläufe und Podeste nicht berühren.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2794725.43 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufbereitung des Bestandsmastes des Hindernisfeuers und Installierung, d.h.
- Sandstrahlen des Bestandsmastes
- Behandlung mit Korrossionsschutz
-...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufbereitung des Bestandsmastes des Hindernisfeuers und Installierung, d.h.
- Sandstrahlen des Bestandsmastes
- Behandlung mit Korrossionsschutz
- Installierung auf dem neu erstellten Stahl-Glas-Dach über dem Haupttreppenhaus mittels eines Stahlfusses und Verschraubung und thermische Entkoppelung auf einem Träger der neuen Dachkonstruktion
- 3-seitige Abspannung und dafür herzustellende Ankerpunkte
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Da das Hindernisfeuer direkt auf dem durch den bereits gebundenen AN umgesetzten Stahlträger der Dachkonstruktion montiert werden muss, wird es, vor dem...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Da das Hindernisfeuer direkt auf dem durch den bereits gebundenen AN umgesetzten Stahlträger der Dachkonstruktion montiert werden muss, wird es, vor dem Hintergrund der Gewährleistungsansprüche, nicht als sinnvoll erachtet die Leistungen durch einen neuen Auftragnehmer ausführen zu lassen.
Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich:
- Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten und Zeitverzüge entstehen. Allein eine Neuausschreibung würde einen weiteren mind. 2- monatigen Zeitverzug bedeuten.
- Bei Ansetzen monatlichen Verzugskosten von 110 T€ (inkl. Vorhaltung der Baustelleneinrichtung und Schadensersatz) würden die o.g. erforderlichen Maßnahmen eine Kostenerhöhung von mind. 220 T€ bedeuten, was die aktuelle Nachtragssumme bei Weitem überschreiten würde und nicht mehr wirtschaftlich begründbar ist.
- Die Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle würde enorm erschwert werden (Mehraufwand, aufgrund der Schnittstellenproblematik)
- Schließlich wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass die Angebots-preise deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen könnten, da die Maßnahmen sehr kurzfristig (Fertigstellung Ende Juli 2022) umgesetzt werden müssten, um den Bauablauf nicht weiter zu verzögern. Es stellt sich hier auch die Frage, ob für dieses weniger umfangreiche Leistungspaket überhaupt Angebote eingereicht werden.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027_045-307.18 MZB 194.22
Titel: VE04 Stahlbau_NT25_hier NA33 Hindernisfeuer
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-12 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 16280.48 💰
Quelle: OJS 2022/S 095-261468 (2022-05-12)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-09-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 302000374000📞
Fax: +49 302000374505 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tower Los 04 Stahlbau - Brüstung HTH Ebene 6
Kurze Beschreibung:
“Befestigung von zwei Brüstungsgeländern auf dem Podest im Haupttreppenhaus Ebene 6”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2811005.91 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Befestigung von zwei Brüstungsgeländern auf dem Podest im Haupttreppenhaus Ebene 6”
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich:
- Vielmehr handelt es sich um eine zusätzliche bzw. abgeänderte, aber...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich:
- Vielmehr handelt es sich um eine zusätzliche bzw. abgeänderte, aber ergänzende Leistung innerhalb der Leistungen des bereits gebundenen Auftragnehmers die zwingend vom selben Unternehmer ausgeführt werden muss. Auch ist eine Gewährleistung für das dann entstandene System nur aus einer Hand möglich.
- Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten und Zeitverzüge entstehen. Allein eine Neuausschreibung würde einen weiteren mind. 3- monatigen Zeitverzug bedeuten.
- Bei Ansetzen monatlichen Verzugskosten von 110 T€ (inkl. Vorhaltung der Baustelleneinrichtung und Schadensersatz) würden die o.g. erforderlichen Maßnahmen eine Kostenerhöhung von mind. 330T€ bedeuten, was die aktuelle Nachtragssumme bei Weitem überschreiten würde und nicht mehr wirtschaftlich begründbar ist.
- Die Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle würde enorm erschwert werden (Mehraufwand, aufgrund der Schnittstellenproblematik)
- Schließlich wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass die Angebots-preise deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen könnten, da die Maßnahmen sehr kurzfristig umgesetzt werden müssten, um den Bauablauf nicht weiter zu verzögern. Es stellt sich hier auch die Frage, ob für dieses weniger umfangreiche Leistungspaket überhaupt Angebote eingereicht werden.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027_045-307.18 MZB 464.22
Titel: VE04 Stahlbau_NT26_hier NA36 Brüstung HTH Ebene 6
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-21 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 17843.26 💰
Quelle: OJS 2022/S 185-522890 (2022-09-21)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tower Los 04 - Stahlbau, NT27-NA37, Änderung des Geländers HTH
18-B-Ver-0113
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgend Stahlbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Stahlbauarbeiten umfassen...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgend Stahlbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Stahlbauarbeiten umfassen die Verstärkungsmaßnahmen in allen Geschossen des Bauteils.
Die Stahlbauarbeiten umfassen auch den Neueinbau eines Stahltreppenlaufes in das bestehende Haupttreppenhaus. Dieses soll von Stahlträgern, die in der Decke der letzten Ebene montiert werden,
abgehangen werden. Der neue Treppenlauf wird dabei die vorhandenen, denkmalgeschützten Treppenhausläufe
und Podeste nicht berühren.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2828849.17 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)
Beschreibung der Beschaffung: Erhöhung der Geländer auf Ausbauhöhe 1,00 m im Haupttreppenhaus (HTH)
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Ein Wechsel des Auftragnehmers bzw. eine Neuausschreibung wäre projektschädlich und
ist auszuschließen.
- Der Nachtrag bezieht sich auf nicht abkoppelbare...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Ein Wechsel des Auftragnehmers bzw. eine Neuausschreibung wäre projektschädlich und
ist auszuschließen.
- Der Nachtrag bezieht sich auf nicht abkoppelbare zusätzliche Leistungen, innerhalb der
Leistung des bereits gebundenen Auftragnehmers, die zwingend vom selben Unternehmer ausgeführt werden muss. Auch ist eine Gewährleistung für das dann entstandene
System nur aus einer Hand möglich und ist technisch nicht trennbar.
- Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten und Zeitverzüge entstehen. Allein eine Neuausschreibung würde einen weiteren mind. 4- monatigen Zeitverzug bedeuten.
- Bei Ansetzen monatlichen Verzugskosten von 110 T€ (inkl. Vorhaltung der Baustelleneinrichtung und Schadensersatz) würden die o.g. erforderlichen Maßnahmen eine Kostenerhöhung von mind. 440 T€ bedeuten, was die aktuelle Nachtragssumme bei Weitem überschreiten würde und nicht mehr wirtschaftlich begründbar ist.
- Die Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle würde enorm erschwert werden
(Mehraufwand, aufgrund der Schnittstellenproblematik, Gewährleistungsfragen und
Übergabe
- Schließlich wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass die Angebotspreise deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen könnten, da die
Maßnahmen sehr kurzfristig umgesetzt werden müsste, um den Bauablauf nicht weiter
zu verzögern.
- Innerhalb der knappen Terminvorgaben (Fertigstellung September 2022) würde es zu
enormen weiteren Verzögerungen kommen, was zu einem allgemeinen Anstieg der
Kosten (z.B. Vorbereitung Ausschreibung durch Planer, Behinderungsanzeigen durch
Folgegewerke) führen würde.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027_33000-45 MZB 549.22
Titel: VE04 Stahlbau_NT27_hier NA37_Änderung des Geländers HTH
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-26 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2828849.17 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 17426.66 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
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Quelle: OJS 2022/S 210-600312 (2022-10-26)