Gegenstand der Vergabe sind zum 1.1.2019 frei werdende Vertragsanteile in Höhe von insgesamt 25 % (für Los 1 und Los 2) an dem bestehenden Sach-All Risk-Versicherungsprogramm für das Anlagevermögen und Teile des Umlaufvermögens der Deutsche Bahn AG zu bestehenden Konditionen und Preisen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-01.
Auftragsbekanntmachung (2018-10-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Bahn AG
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH, Carol Haus, Marienbader Platz 1, 61348 Bad Homburg”
Telefon: +49 6172 / 4868-319📞
E-Mail: carol.haus@dva.db.de📧
Fax: +49 6172/4868-9319 📠
Region: Deutschland🏙️
URL: www.deutschebahn.com🌏 Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E55892712🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 1 – 15 % Anteil für FOS-Verträge, ohne RoW-Länder am Sach-All Risk-Versicherungsprogramm der Deutsche Bahn AG
SAV/DB2019/HS/Los 1”
Produkte/Dienstleistungen: Schaden- oder Verlustversicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe sind zum 1.1.2019 frei werdende Vertragsanteile in Höhe von insgesamt 25 % (für Los 1 und Los 2) an dem bestehenden Sach-All...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe sind zum 1.1.2019 frei werdende Vertragsanteile in Höhe von insgesamt 25 % (für Los 1 und Los 2) an dem bestehenden Sach-All Risk-Versicherungsprogramm für das Anlagevermögen und Teile des Umlaufvermögens der Deutsche Bahn AG zu bestehenden Konditionen und Preisen.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Aus technischen Gründen sind Los 1 (siehe https://www.subreport.de/E55892712) und Los 2 (siehe https://www.subreport.de/ E54387662) separat bekannt gemacht...”
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 1 – 15 % Anteil für FOS-Verträge, ohne RoW-Länder am Sach-All Risk-Versicherungsprogramm der Deutsche Bahn AG” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schaden- oder Verlustversicherungen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Hinweis: Aus technischen Gründen muss für jedes Los dieser Ausschreibung ein separater Vorgang mit einer eigenen Referenznummer auf der für dieses Verfahren...”
Beschreibung der Beschaffung
Hinweis: Aus technischen Gründen muss für jedes Los dieser Ausschreibung ein separater Vorgang mit einer eigenen Referenznummer auf der für dieses Verfahren genutzten Vergabeplattform „subreport ELViS“ angelegt werden. Dies führt dazu, dass für jedes Los auch eine separate Auftragsbekanntmachung im TED erfolgt, auch wenn beide Lose zu einer Ausschreibung gehören. Informationen zu Los 1 (15 % Anteil am Sach-All Risk-Versicherungsprogramm für FOS (Freedom of Services)-Verträge, ohne „Rest of World" (RoW)-Länder enthält diese Bekanntmachung. Informationen zu Los 2 (10 % Anteil am Sach-All Risk-Versicherungsprogramm für FOS-Verträge, einschließlich RoW-Länder) siehe: https://www.subreport.de/E54387662.
Gegenstand der Bekanntmachung hier ist Los 1 – ein zum 1.1.2019 frei werdender Anteil in Höhe von 15 % für FOS-Verträge, ohne RoW-Länder am bestehenden und nachfolgend beschriebenen Sach-All Risk-Versicherungsprogramm für das Anlagevermögen und Teile des Umlaufvermögens der Deutsche Bahn AG zu bestehenden Konditionen und Preisen.
Das Versicherungsprogramm berücksichtigt Versicherungen für eigene, fremde bewegliche und unbewegliche Sachen sowie für fremde Lagergüter weltweit. Es handelt sich um ein weltweites Versicherungsprogramm der Deutsche Bahn AG einschließlich deren Tochter-/Beteiligungsgesellschaften, das Versicherungen für eigene, fremde bewegliche und unbewegliche Sachen sowie für fremde Lagergüter weltweit berücksichtigt. Basierend auf einer Sach-All Risk-Versicherung besteht eine Rahmenvereinbarung (Neuwertversicherung mit individuellen Haftungsgrenzen je Tochter-/Beteiligungsgesellschaft) für alle Risiken des Auftraggebers. Dabei sind die Risiken des Auftraggebers innerhalb der EU auf FOS-Basis versichert. Für Risiken außerhalb der EU gilt „good local standard“. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet diverse Sonderdeckungen, sowie eine Sondervereinbarung zur Versicherung von fremden Lagergütern (Fremdvorräte).
Zur Absicherung der deutschen Risiken, die über die Kapazität zur Sach-All Risk-Versicherung hinausgehen, besteht ein separater Feuer-Exzedenten-Versicherungsvertrag. Dieser ist nicht Gegenstand der Vergabe.
Die Vertragslaufzeit für die ausgeschriebenen Anteile des Sach-All Risk-Versicherungsprogramms beträgt ein Jahr (1.1.2019 / 0.00 Uhr bis 31.12.2019 / 24.00 Uhr) mit automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerung tritt ein, sofern der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr mit automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerung tritt ein, sofern der Vertrag nicht spätestens 3...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr mit automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerung tritt ein, sofern der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 2 – 10 % Anteil für FOS-Verträge, einschließlich RoW-Länder am Sach-All Risk-Versicherungsprogramm der Deutsche Bahn AG” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Hinweis: Aus technischen Gründen muss für jedes Los dieser Ausschreibung ein separater Vorgang mit einer eigenen Referenznummer auf der für dieses Verfahren...”
Beschreibung der Beschaffung
Hinweis: Aus technischen Gründen muss für jedes Los dieser Ausschreibung ein separater Vorgang mit einer eigenen Referenznummer auf der für dieses Verfahren genutzten Vergabeplattform „subreport ELViS“ angelegt werden. Dies führt dazu, dass für jedes Los auch eine separate Auftragsbekanntmachung im TED erfolgt, auch wenn beide Lose zu einer Ausschreibung gehören. Informationen zu Los 1 (15 % Anteil am Sach-All Risk-Versicherungsprogramm für FOS-Verträge, ohne RoW-Länder) enthält diese Bekanntmachung. Informationen zu Los 2 (10 % Anteil am Sach-All Risk-Versicherungsprogramm für FOS-Verträge, einschließlich RoW-Länder) siehe: https://www.subreport.de/E54387662.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Vorlage der vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Bietereigenerklärung zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Vorlage der vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Bietereigenerklärung zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit;
2) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, eine Beteiligungsquote von mindestens 2 % des bestehenden Sach-All Risk-Versicherungsprogramms für FOS-Verträge, ohne RoW-Länder zeichnen zu können (Nachweis per Bietereigenerklärung);
3) Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte(n) (Schaden- o. Verlustversicherung) in einem Staat der EU zugelassen sein und die Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen. Nachweis per Bietereigenerklärung.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Die Laufzeit des ausgeschriebenen Versicherungsvertrags geht über den Zeitpunkt des Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU (29.3.2019) hinaus. Der Auftraggeber geht davon aus, dass – vorbehaltlich etwaiger Verträge und Übergangsregelungen – Versicherungsunternehmen mit Geschäftssitz in UK voraussichtlich nicht mehr dem europäischen Versicherungsaufsichtssystem unterliegen und als Drittstaaten gelten werden. Deshalb müssen Versicherungsunternehmen mit Geschäftssitz in UK darlegen, dass und welche Maßnahmen zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen aus dem Versicherungsvertrag (insbesondere Schadenzahlungen) über den Zeitpunkt des Brexit hinaus und zur Sicherstellung des Marktzugangs in die EU (Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb) nach einem Brexit ergriffen werden. Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.
4) Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bietereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise vor.
— eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt.
Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag im Original vorzulegen.
Für die Erklärungen ist der Vordruck „Bietereigenklärung" zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E55892712. Die Bietereigenerklärung ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegen. Sollte diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Schrift und Sprache abwickeln zu können (Nachweis per Bietereigenerklärung).”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
“1) Der Auftraggeber (AG) stellt wegen d. Vertraulichkeit bestimmte Unterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den geeigneten Teilnehmern mit der...”
1) Der Auftraggeber (AG) stellt wegen d. Vertraulichkeit bestimmte Unterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den geeigneten Teilnehmern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe z. Download z. Verfügung. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem AG die vertrauliche Behandlung d. Unterlagen mittels einer v. Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben. Hierfür kann das zur Verfügung gestellte Muster o. eine eigene Vertraulichkeitserklärung, die im Wesentlichen vergleichbare Regelungen enthält, verwendet werden. Ein Muster hierfür kann als Bestandteil d. Vergabeunterlagen unter https://www.subreport.de/E55892712 abgerufen werden. Die Vertraulichkeitserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag schriftlich einzureichen;
2) Im Rahmen d. Bietereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für sie festlegt, einzuhalten. Er steht als Bestandteil d. Vergabeunterlagen z. Verfügung unter: https://www.subreport.de/E55892712 o. kann auf d. Internetseite d. DB AG heruntergeladen werden: http://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex.html;
3) Der schriftliche Teilnahmeantrag f. dieses Los ist mit allen geforderten rechtsverbindlich unterschriebenen u. vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bietereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung) vollst. u. schriftl. in deutscher Sprache bis 17.10.2018 /10.00 (Ende Teilnahmefrist) bei d. Kontaktstelle gem. Ziffer I.1 einzureichen. Er ist als Teilnahmeantrag für das Vergabeverfahren „SAV/DB2019/HS/Los 1" deutlich zu kennzeichnen. Eine elektronische Zusendung (E-Mail) reicht nicht aus;
4) Alle unter den Abschnitten III.1.2 und III.1.3 sowie VI.3 geforderten Nachweise/Erklärungen/Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht;
5) Fragen z. Vergabeverfahren/Teilnahmewettbewerb sind unverzügl., jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf d. Frist z. Abgabe der Teilnahmeanträge zu stellen. Der AG kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Antworten zu eingegangenen Fragen werden unter https://www.subreport.de/E55892712 auf der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ veröffentlicht. Bewerber und Bieter sind gehalten, sich über eingereichte Fragen und erteilte Antworten auf dem aktuellen Stand zu halten;
6) Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
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Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499400 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 191-432774 (2018-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-09) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Hinweis: Aus technischen Gründen muss für jedes Los dieser Ausschreibung ein separater Vorgang mit einer eigenen Referenznummer auf der für dieses Verfahren...”
Beschreibung der Beschaffung
Hinweis: Aus technischen Gründen muss für jedes Los dieser Ausschreibung ein separater Vorgang mit einer eigenen Referenznummer auf der für dieses Verfahren genutzten Vergabeplattform „subreport ELViS“ angelegt werden. Dies führt dazu, dass für jedes Los auch eine separate Auftragsbekanntmachung im TED erfolgt, auch wenn beide Lose zu einer Ausschreibung gehören. Informationen zu Los 1 (15 % Anteil am Sach-All Risk-Versicherungsprogramm für FOS (Freedom of Services)-Verträge, ohne „Rest of World" (RoW)-Länder enthält diese Bekanntmachung. Informationen zu Los 2 (10 % Anteil am Sach-All Risk-Versicherungsprogramm für FOS-Verträge, einschließlich RoW-Länder) siehe: https://www.subreport.de/E54387662.
Gegenstand der Bekanntmachung hier ist Los 1 – ein zum 1.1.2019 frei werdender Anteil in Höhe von 15 % für FOS-Verträge, ohne RoW-Länder am bestehenden und nachfolgend beschriebenen Sach-All Risk-Versicherungsprogramm für das Anlagevermögen und Teile des Umlaufvermögens der Deutsche Bahn AG zu bestehenden Konditionen und Preisen.
Das Versicherungsprogramm berücksichtigt Versicherungen für eigene, fremde bewegliche und unbewegliche Sachen sowie für fremde Lagergüter weltweit. Es handelt sich um ein weltweites Versicherungsprogramm der Deutsche Bahn AG einschließlich deren Tochter-/Beteiligungsgesellschaften, das Versicherungen für eigene, fremde bewegliche und unbewegliche Sachen sowie für fremde Lagergüter weltweit berücksichtigt. Basierend auf einer Sach-All Risk-Versicherung besteht eine Rahmenvereinbarung (Neuwertversicherung mit individuellen Haftungsgrenzen je Tochter-/Beteiligungsgesellschaft) für alle Risiken des Auftraggebers. Dabei sind die Risiken des Auftraggebers innerhalb der EU auf FOS-Basis versichert. Für Risiken außerhalb der EU gilt „good local standard“. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet diverse Sonderdeckungen, sowie eine Sondervereinbarung zur Versicherung von fremden Lagergütern (Fremdvorräte).
Zur Absicherung der deutschen Risiken, die über die Kapazität zur Sach-All Risk-Versicherung hinausgehen, besteht ein separater Feuer-Exzedenten-Versicherungsvertrag. Dieser ist nicht Gegenstand der Vergabe.
Die Vertragslaufzeit für die ausgeschriebenen Anteile des Sach-All Risk-Versicherungsprogramms beträgt ein Jahr (1.1.2019/0.00 Uhr bis 31.12.2019/24.00 Uhr) mit automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerung tritt ein, sofern der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 191-432774
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Los 1 – 12 % von 15 % Anteil für FOS-Verträge, ohne RoW-Länder am Sach-All Risk-Versicherungsprogramm der Deutsche Bahn AG”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-28 📅
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Titel:
“Los 1 – 3 % von 15 % Anteil für FOS-Verträge, ohne RoW-Länder am Sach-All Risk-Versicherungsprogramm der Deutsche Bahn AG”
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 007-013078 (2019-01-09)