Auftragsbekanntmachung (2018-07-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Landkreis Leipzig
Postanschrift: Stauffenbergstraße 4
Postort: Borna
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Haupt- und Personalamt, Vergabestelle
Telefon: +49 3433241-1152📞
E-Mail: vergabe@lk-l.de📧
Fax: +49 3437984-991152 📠
Region: Leipzig🏙️
URL: www.landkreisleipzig.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Landratsamt Landkreis Leipzig, Haupt- und Personalamt, Vergabestelle
Postanschrift: Stauffenbergstraße 4
Postort: Borna
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@lk-l.de📧
Region: Leipzig🏙️
URL: www.landkreisleipzig.de🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: www.evergabe.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 Unterhaltsreinigung Verwaltungsgebäude Grimma
LKL-2018-0205
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Unterhaltsreinigung und Schmutzfangmattenservice Häuser 1; 2; 3; 4; 5A; 6; Archiv Geb. 51.1”
1️⃣
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 04668 Grimma
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhaltsreinigung und Schmutzfangmattenservice für 6 Verwaltungsgebäude sowie ein Archiv für die Laufzeit von einem Jahr mit der Option der dreimaligen...”
Beschreibung der Beschaffung
Unterhaltsreinigung und Schmutzfangmattenservice für 6 Verwaltungsgebäude sowie ein Archiv für die Laufzeit von einem Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Preis (Gewichtung): 50,00
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister/Handelsregister,
— Erklärung, dass Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister/Handelsregister,
— Erklärung, dass Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung nicht vorliegen für:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Korruption, Betrug, terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels;
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen:
Entrichtung von Steuern, Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen;
— Erklärung, dass keine Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten vorliegen für:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit; Insolvenz, Vergleichsverfahren, der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage, Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter, Einstellung der gewerblichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs, Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren, Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen, Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zur Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohnes,
— Kalkulation der Stundenverrechnungssätze für das in im Leistungsverzeichnis ausgewiesene...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zur Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohnes,
— Kalkulation der Stundenverrechnungssätze für das in im Leistungsverzeichnis ausgewiesene Personal unter Verwendung firmeneigenen Formblätter,
— Allgemeiner Jahresumsatz von mindestens der Höhe des jährlichen Auftragswertes,
— Gründung des Wirtschaftsteilnehmers,
— Berufshaftpflichtversicherung von mindestens der Höhe des Auftragswertes.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erbringung von Dienstleistungen der genannten Art (mindestens 3 Stück innerhalb der letzten 3 Jahre),
— Angaben der technischen Ausrüstungen und Maßnahmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erbringung von Dienstleistungen der genannten Art (mindestens 3 Stück innerhalb der letzten 3 Jahre),
— Angaben der technischen Ausrüstungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
— Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl,
— Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung,
— Als Unterauftrag vergebener Anteil,
— Qualitätsmanagementkonzept.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Ziel des Qualitätsmanagementkonzeptes ist es, den Auftraggeber nachvollziehbar zu erklären, wie die Qualitätssicherung durch den Auftragnehmer im...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Ziel des Qualitätsmanagementkonzeptes ist es, den Auftraggeber nachvollziehbar zu erklären, wie die Qualitätssicherung durch den Auftragnehmer im Auftragsfall durchgeführt wird. Das Qualitätsmanagementkonzept ist Wertungsrelevant. Sofern dies nicht mit dem Angebot eingereicht wird erfolgt keine Nachforderung und eine Bepunktung mit 0 Punkten.
Maßgebend für die Bewertung sind bspw. die Anzahl von Kontrollrundgängen, des Kontrollierenden, eines ggf. zertifizierten Qualitätsmanagements, der Umgang mit Mängelanzeigen und der Reaktionszeit zur Behebung von vorgebrachten Mängeln.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-30
13:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-30
13:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: 1) Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 141-323128 (2018-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhaltsreinigung und Schmutzfangmattenservice für 6 Verwaltungsgebäude sowie ein Archiv für die Laufzeit von einem Jahr mit der Option der 3-maligen...”
Beschreibung der Beschaffung
Unterhaltsreinigung und Schmutzfangmattenservice für 6 Verwaltungsgebäude sowie ein Archiv für die Laufzeit von einem Jahr mit der Option der 3-maligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 141-323128
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Los 1 Unterhaltsreinigung Verwaltungsgebäude Grimma
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co.KG
Postanschrift: Cottaer Straße 2-4
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3518535221📞
E-Mail: antoinette.weber@piepenbrock.de📧
Fax: +49 3518535299 📠
Region: Dresden🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 220-504252 (2018-11-14)