Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3 – Quantitative Werbemittel-Pretests Bevölkerung
KfW-2018-0045
Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦
Kurze Beschreibung: Quantitative Werbemittel-Pretests Bevölkerung, B2C, B2B, Sonderzielgruppen
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Quantitative Werbemittel-Pretests liefern schnelle und verlässliche Informationen über die zu erwartende Leistungsfähigkeit geplanter Werbemittel. Grundlage...”
Beschreibung der Beschaffung
Quantitative Werbemittel-Pretests liefern schnelle und verlässliche Informationen über die zu erwartende Leistungsfähigkeit geplanter Werbemittel. Grundlage für die Tests sind Werbemittel in unterschiedlichen Fertigungsstufen.
Im Rahmen mehrerer quantitativer Werbemittel-Pretests in den Zielgruppen potenzielle Kunden Geschäftsfeld Inlandsförderung für gewerbliche Kunden und Inlandsförderung für Privatkunden, Bevölkerung und Sonderzielgruppen wie z.B. Vertreter des Politischen/Öffentlichen Raums sollen Werbemittel der Mediengattungen (TV, Print etc.) in unterschiedlichen Fertigungsstufen auf Durchsetzungsstärke, Verständlichkeit der Botschaft, ausgelöste Emotionen, Kaufmotivation und Markeneffekt untersucht werden. Ziel ist die Auswahl der besten Variante eines Werbemittels und die Optimierung dieser Variante, ggf. auch im Sinne eines Conjoint-Ansatzes.
Wesentliche Leistungen, die der Auftragnehmer dabei erbringen muss, umfassen:
– die Koordination des Projekts mit der KfW,
– die Projektsteuerung,
– die Beratung der KfW zu Umsetzung und Steuerung des Projekts,
– Projektcontrolling und Projektdokumentation,
– die Qualitätssicherung in allen Projektschritten,
– die Adressbeschaffung und Stichprobenziehung, Adressmanagement,
– die Umsetzung der Befragung per CAWI oder ggf. mit CAPI,
– die Rücklaufkontrolle,
– Datenerfassung und Datenaufbereitung,
– Ergebnisanalyse und Erstellung detaillierter Ergebnisreports, Ergebnistabellenbänden und Ergebnisdatensätzen.
Im Rahmen des Reportings können auch Präsentationen im Haus der KfW erforderlich werden. Einzelheiten werden in den Leistungsbeschreibungen der Einzelaufträge geregelt. Alle Leistungen sind im Rahmen der marktüblichen Standards zu erbringen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit um zwei weitere Vertragsperioden von je 12 Monaten zu verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 4
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-18
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-18
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“1) Die KfW überprüft die Eignung der Bewerber anhand der genannten Eignungsnachweise und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 des...”
1) Die KfW überprüft die Eignung der Bewerber anhand der genannten Eignungsnachweise und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie ggf.
Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt ggf. Bewerber vom Vergabeverfahren aus.
Um das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 überprüfen zu können, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot im Dokument „Belege der Eignung" eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, dass die in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe für sein Unternehmen nicht zutreffen oder er die in § 125 GWB genannten selbst reinigenden Maßnahmen getroffen hat. Darüber hinaus hat jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung beruft (Eignungsleihe), im Dokument „Verpflichtungserklärung im Falle einer Eignungsleiehe" eine solche Eigenerklärung abzugeben.
2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erbringung aller Leistungen unter diesem Vertrag die folgenden Rechtsnormen und Grundsätze einzuhalten:
(a) sämtliche geltenden Gesetze, einschlägige Rechtsprechungen, Erlasse, Verordnungen, Richtlinien und Fachnormen sowie Auflagen der Polizei oder anderer Ordnungsbehörden, die in Bezug auf Erbringung, Beschaffenheit und Nutzung der vertraglichen Leistungen Vorgaben enthalten, insbesondere das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der jeweils geltenden Fassung) und das Personenbeförderungsgesetz vom 8.8.1990 (in der jeweils geltenden Fassung),
(b) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats) sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948,
(c) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182),
(d) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105),
(e) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und
(f) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILO-Übereinkommen Nr. 100 und 111).
Der Auftragnehmer schuldet für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Regelungen in den obigen Buchstaben b) bis f) eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10 000,00 (ohne Umsatzsteuer).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bund
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 182-412246 (2018-09-18)