LVG Buslinie 91 Finning – Windach – Geltendorf

Landkreis Landsberg am Lech

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 Abs. 4 GWB für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen als Gesamtleistung ab dem 01.02.2019 auf der LVG Buslinie LVG 91.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-02 Auftragsbekanntmachung
2018-05-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2022-10-14 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2018-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 Abs. 4 GWB für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen als Gesamtleistung ab dem 01.02.2019 auf der LVG Buslinie LVG 91.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landsberg am Lech 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Landsberg am Lech
Postanschrift: Von-Kühlmann-Str. 15
Postleitzahl: 86899
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-landsberg.de 🌏
E-Mail: dietmar.winkler@lra-ll.bayern.de 📧
Fax: +49 81911295504 📠
URL der Dokumente: http://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av0b8bfb-eu-86899-landsberg-am-lech-lvg-buslinie-91-finning-windach-geltendorf 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-06 📅
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2029-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 025-053748
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 020-034100
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden im pdf-Format sowie zusätzlich als ausfüllbare Word-Dokumente über das Vergabeportal „aumass“ in elektronischer Form unentgeltlich und ohne Verpflichtung zur vorherigen Registrierung oder Anmeldung unter der Aumass-ID AV0B8BFB-EU zum Download zur Verfügung gestellt. Eine freiwillige Registrierung wird zur Sicherstellung der Mieterkommunikation dringend empfohlen!
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Auftragsvergabe ist die Durchführung von Linienverkehren im Personennahverkehr nach § 42 PBefG im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers. Die zu vergebende Verkehrsdienstleistungen ist auf der Linie LVG 91 Finning – Windach – Geltendorf zu erbingen. Die zu vergebenden Verkehrsdienstleistungen umfassen jährlich insgesamt ca. 107 260 Nutzwagenkilometer. Die Betriebsaufnahme hat zum 1.2.2019 zu erfolgen. Die Vertragslaufzeit beträgt 10 Jahre.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabeunterlagen werden im pdf-Format sowie zusätzlich als ausfüllbare Word-Dokumente über das Vergabeportal „aumass“ in elektronischer Form unentgeltlich und ohne Verpflichtung zur vorherigen Registrierung oder Anmeldung unter der Aumass-ID AV0B8BFB-EU zum Download zur Verfügung gestellt. Eine freiwillige Registrierung wird zur Sicherstellung der Mieterkommunikation dringend empfohlen!
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Landsberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärungen und Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Die Bieter haben eine Eigenerklärung nach Maßgabe der Anlage A9 zu den Vergabeunterlagen abzugeben, mit der Auskunft über das Nichtvorliegen von bzw. das Vorliegen bestehender Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben ist.
Für den Fall, dass das Angebot des Bieters für den Zuschlag vorgesehen ist, wird der Auftraggeber von dem Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justizanfordern und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers, bei dem die Mehrheit der Mitarbeiter versichert ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, bei dem das Unternehmen veranlagt wird sowie der Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat, auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers anfordern. Die Stichtage dieser Bescheinigungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
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2. Erklärungen und Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und des Nachweises der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse sind mit dem Angebot folgende zwingend zu erbringende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben:
a) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist)
Oder, falls für das Unternehmen keine Eintragungspflicht zum Handelsregister besteht, ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist);
b) Abgabe einer Eigenerklärung zur Genehmigungsfähigkeit mit der Bestätigung;
(1) dass der Bieter – unabhängig von den im Rahmen der Ausschreibung vorgelegten Nachweisen und Erklärungen und ihrer Prüfung durch die Auftraggeber – nach Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber einen Genehmigungsantrag nach § 13 PBefG bei der Regierung von Oberbayern stellen wird;
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(2) dass die subjektiven Anforderungen des § 13 Absatz 1 PBefG erfüllt werden können und insoweit der Genehmigungserteilung keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende zwingend zu erbringenden Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben:
a) Aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Ablauf der Angebotsfrist) eines in der EU zugelassenen Versicherungsinstitutes über den Bestand von Versicherungsschutz im Rahmen einerKfz-Haftpflichtversicherung für die zu vergebenden Tätigkeiten mit einer Mindestdeckungssumme von 100 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei die Entschädigungsleistung für Personenschäden mindestens 2 500 000 EUR je geschädigte Person betragen muss oder, sofern ein entsprechender Versicherungsschutz derzeit noch nicht besteht, für das konkrete Verfahren ausgestellte Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsinstitutes (nicht: Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen;
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b) Erklärung zu in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015 bis 2017 getätigten Umsätzen, getrennt nach Gesamtumsatz und Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen;
c) Eigenerklärung zur Liquidität;
(1) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag vereinbarten Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zutätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten;
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(2) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Um Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende zwingend zu erbringende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben:
a) Mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Angebotsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind. Als vergleichbar werden nur Buslinienverkehrsleistungen im Personennahverkehr i. S. v. § 42 i. V. m. § 8 Abs. 1 PBefG angesehen, nicht Rufbus-/AST-Verkehre oder sonstige flexible Bedienungsformen, Personenfernverkehr nach § 42a PBefG oder Verkehrsleistungen nach §§ 43, 46, 47, 48, 49 PBefG. Die Leistungen können entweder als Konzessionsinhaber oder als Unterauftragnehmer erbracht werden. In beiden Fällen müssen aber die Leistungen, um vergleichbar zu sein, sowohl die operativen Verkehrsleistungen („Rollgeschäft“), die Organisation und Koordination der Verkehrsleistung, den Vertrieb und die Abrechnung umfassen. Davon muss sich mindestens eine der genannten Referenzen noch im Ausführungsstadium befinden.
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b) Bescheinigung zur fachlichen Eignung nach Muster Anhang III VO (EG) Nr. 1071/2009 über die fachliche Eignung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchstabe d) und Art. 8 VO (EG) Nr. 1071/2009, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. §§ 3, 4 PBZugV) bzw. Bescheinigungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die entsprechend Art. 21 der VO (EG) 1071/2009 anerkannt werden
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Oder.
Kopie einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM oder für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen bzw. bei ausländischen Bietern Kopie einer gültigen EU-Lizenz entsprechend der VO (EG) 1073/2009, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung.
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Mindeststandards: Vorlage von mindestens 3 Referenzen gemäß den oben genannten Anforderungen
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Verordnung über den Betrieb von Kraftfuhrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt und dokumentiert. Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Dietmar Winkler
Internetadresse: www.landkreis-landsberg.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.aumass.de 🌏
Dokumente URL: http://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av0b8bfb-eu-86899-landsberg-am-lech-lvg-buslinie-91-finning-windach-geltendorf 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bieter haben die Leistung nach Art. 4 Abs. 7 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 selbst zu erbringen. Eine Unterauftragsvergabe ist nicht zulässig.
Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag vergeben werden, wird dem Betreiber ein ausschließliches Recht im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit.f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, § 8a Abs. 8 PBefG gewährt. Es soll räumlich und zeitlich andere Verkehrsleistungen ausschließen, die die zu vergebende Leistung wirtschaftlich nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Die Definition des ausschließlichen Rechts erfolgt im öffentlichen Dienstleistungsauftrag und wird im Bericht des Landkreises Landsberg am Lech nach Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bekannt gemacht werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Sachgebiet Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Erteilung des Zuschlags über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert (§134 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Schlichtungsstelle
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 80538
Quelle: OJS 2018/S 025-053748 (2018-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i.V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 Abs. 4 GWB für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen als Gesamtleistung ab dem 01.02.2019 auf der LVG Buslinie LVG 91
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Gesamtwert des Auftrags: 1 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Landsberg am Lech
Kontakt
E-Mail: dietmar.winkler@lra-ll.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 088-198187
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 025-053748
ABl. S-Ausgabe: 88
Zusätzliche Informationen
Die Angaben unter Ziffer V.2.4 stellen nicht den tatsächlichen Auftragswert dar, sondern erfolgen allein aus technischen Gründen. Auf die Mitteilung der Auftragswerte wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV verzichtet.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Auftragsvergabe ist die Durchführung von Linienverkehren im Personennahverkehr nach §42 PBefG im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers. Die zu vergebende Verkehrsdienstleistungen ist auf der Linie LVG 91 Finning – Windach 0 Geltendorf zu erbringen. Die zu vergebenden Verkehrsdienstleistungen umfassen jährlich insgesamt ca. 110.809 Nutzwagenkilometer. Die Betriebsaufnahme hat zum 1.2.2019 zu erfolgen. Die Vertragslaufzeit beträgt 10 Jahre.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-27 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Sachgebiet Vergabekammer Südbayern
Postleitzahl: 80534
Telefon: +49 89-2176-2411 📞
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 088-198187 (2018-05-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 584 568 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: rainer.mahl@lra-ll.bayern.de 📧
Fax: +49 81911295501 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 202-576238
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 088-198187
ABl. S-Ausgabe: 202

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ursprünglichen Auftragsvergabe war die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i.V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 Abs. 4 GWB für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen als Gesamtleistung ab dem 01.02.2019 auf der LVG Buslinie LVG 91. Es handelt sich um die Durchführung von Linienverkehren im Personennahverkehr nach §42 PBefG im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Landsberg am Lech als zuständigem Aufgabenträger. Die vergebenen Verkehrsdienstleistungen sind auf der Linie LVG 91 Finning – Windach – Geltendorf zu erbingen. Die vergebenen Verkehrsdienstleistungen umfassen jährlich insgesamt ca. 107.260 Nutzwagenkilometer. Die Betriebsaufnahme hatte zum 1.2.2019 zuerfolgen. Die Vertragslaufzeit beträgt 10 Jahre.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Landsberg am Lech

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-17 📅
Name: Willy Schnappinger Verkehrsunternehmen GmbH
Postanschrift: Dießener Straße 21
Postort: Utting am Ammersee
Postleitzahl: 86919
Land: Deutschland 🇩🇪
Landsberg am Lech 🏙️
Internetadresse: https://www.schnappinger-reisen.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 584 568 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Rainer Mahl

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
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bleibt davon unberührt,
— der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat,
— mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Nachtragsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden (vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit der Nachtragsvereinbarung festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet: „Die Unwirksamkeit (...) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 202-576238 (2022-10-14)
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