Der LWL- Bau- und Liegenschaftsbetrieb plant die Sanierung der Regenbogenschule in 5 Bauabschnitten beginnend 2018 bis Ende 2020. Grundlage dieser Ausschreibung sind zunächst die Bauabschnitte 1 und 2. Bauabschnitt 1 beinhaltet das Treppenhaus 2 mit den Förderpflegeräumen. Im zweiten Bauabschnitt wird der Klassentrakt über 4 Etagen saniert. Bauabschnitt 1 beginnt mit dem Beginn der Sommerferien 2018 NRW und ist zwingend mit dem Ende dieser Ferien abzuschließen. In diesem Zuge ist ggfs. auch Samstagsarbeit ein zu kalkulieren. Bauabschnitt 2 schließt direkt im Anschluss daran an und wird Sukzessive weiter geführt voraussichtlich bis zum Ende der Sommerferien 2019. Die nachfolgenden Bauabschnitte werden dann in einer folgenden Ausschreibung gesondert ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abdichtungs- und Dämmarbeiten
Referenznummer: 18-102 E
Kurze Beschreibung:
Der LWL- Bau- und Liegenschaftsbetrieb plant die Sanierung der Regenbogenschule in 5 Bauabschnitten beginnend 2018 bis Ende 2020. Grundlage dieser Ausschreibung sind zunächst die Bauabschnitte 1 und 2. Bauabschnitt 1 beinhaltet das Treppenhaus 2 mit den Förderpflegeräumen. Im zweiten Bauabschnitt wird der Klassentrakt über 4 Etagen saniert.
Bauabschnitt 1 beginnt mit dem Beginn der Sommerferien 2018 NRW und ist zwingend mit dem Ende dieser Ferien abzuschließen. In diesem Zuge ist ggfs. auch Samstagsarbeit ein zu kalkulieren. Bauabschnitt 2 schließt direkt im Anschluss daran an und wird Sukzessive weiter geführt voraussichtlich bis zum Ende der Sommerferien 2019. Die nachfolgenden Bauabschnitte werden dann in einer folgenden Ausschreibung gesondert ausgeschrieben.
Der LWL- Bau- und Liegenschaftsbetrieb plant die Sanierung der Regenbogenschule in 5 Bauabschnitten beginnend 2018 bis Ende 2020. Grundlage dieser Ausschreibung sind zunächst die Bauabschnitte 1 und 2. Bauabschnitt 1 beinhaltet das Treppenhaus 2 mit den Förderpflegeräumen. Im zweiten Bauabschnitt wird der Klassentrakt über 4 Etagen saniert.
Bauabschnitt 1 beginnt mit dem Beginn der Sommerferien 2018 NRW und ist zwingend mit dem Ende dieser Ferien abzuschließen. In diesem Zuge ist ggfs. auch Samstagsarbeit ein zu kalkulieren. Bauabschnitt 2 schließt direkt im Anschluss daran an und wird Sukzessive weiter geführt voraussichtlich bis zum Ende der Sommerferien 2019. Die nachfolgenden Bauabschnitte werden dann in einer folgenden Ausschreibung gesondert ausgeschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abdichtungs- und Dämmarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wärmedämmarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-30 📅
Datum des Beginns: 2018-07-13 📅
Datum des Endes: 2018-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 063-139045
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Aus Satz 1 § 14 EU Abs. 1 VOB/A resultiert, dass Bieter nicht zum Öffnungstermin zugelassen sind.
Die Vergabestelle stellt gem. § 14 EU Abs. 6 VOB/A allen auf dem Vergabemarkplatz (www.vergabe-westfalen.de) registrierten Bietern den wesentlichen Teil der Niederschrift unverzüglich nach dem Termin zur Verfügung. Nicht auf dem Vergabemarkplatz registrierte Bieter erhalten keine Information.
Aus Satz 1 § 14 EU Abs. 1 VOB/A resultiert, dass Bieter nicht zum Öffnungstermin zugelassen sind.
Die Vergabestelle stellt gem. § 14 EU Abs. 6 VOB/A allen auf dem Vergabemarkplatz (www.vergabe-westfalen.de) registrierten Bietern den wesentlichen Teil der Niederschrift unverzüglich nach dem Termin zur Verfügung. Nicht auf dem Vergabemarkplatz registrierte Bieter erhalten keine Information.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der LWL- Bau- und Liegenschaftsbetrieb plant die Sanierung der Regenbogenschule in 5 Bauabschnitten beginnend 2018 bis Ende 2020. Grundlage dieser Ausschreibung sind zunächst die Bauabschnitte 1 und 2. Bauabschnitt 1 beinhaltet das Treppenhaus 2 mit den Förderpflegeräumen. Im zweiten Bauabschnitt wird der Klassentrakt über 4 Etagen saniert.
Der LWL- Bau- und Liegenschaftsbetrieb plant die Sanierung der Regenbogenschule in 5 Bauabschnitten beginnend 2018 bis Ende 2020. Grundlage dieser Ausschreibung sind zunächst die Bauabschnitte 1 und 2. Bauabschnitt 1 beinhaltet das Treppenhaus 2 mit den Förderpflegeräumen. Im zweiten Bauabschnitt wird der Klassentrakt über 4 Etagen saniert.
Bauabschnitt 1 beginnt mit dem Beginn der Sommerferien 2018 NRW und ist zwingend mit dem Ende dieser Ferien abzuschließen. In diesem Zuge ist ggfs. auch Samstagsarbeit ein zu kalkulieren. Bauabschnitt 2 schließt direkt im Anschluss daran an und wird Sukzessive weiter geführt voraussichtlich bis zum Ende der Sommerferien 2019. Die nachfolgenden Bauabschnitte werden dann in einer folgenden Ausschreibung gesondert ausgeschrieben.
Bauabschnitt 1 beginnt mit dem Beginn der Sommerferien 2018 NRW und ist zwingend mit dem Ende dieser Ferien abzuschließen. In diesem Zuge ist ggfs. auch Samstagsarbeit ein zu kalkulieren. Bauabschnitt 2 schließt direkt im Anschluss daran an und wird Sukzessive weiter geführt voraussichtlich bis zum Ende der Sommerferien 2019. Die nachfolgenden Bauabschnitte werden dann in einer folgenden Ausschreibung gesondert ausgeschrieben.
ca. 205 m Rohrisolierung Alu-kaschiert DN 70-DN 125,
ca. 592 St. isolierungen an Bögen DN70-DN125,
ca. 46 St. Abzweige DN 70- DN 125.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
LWL-Förderschule,Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Münster,
Bröderichweg 41,
4815 Münster.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und enthält die Nachweise/Erklärungen/Bedingungen/Forderungen:
Bestätigung zu Erklärungen des Bewerbers/Bieters zu: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Angabe des Bewerbers/Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Erklärung zu § 16 Abs. 5 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und enthält die Nachweise/Erklärungen/Bedingungen/Forderungen:
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Von den Angaben in VHB124 unabhängig:
Qualifikationsnachweisen bzw. Präqualifikation, ggf. Zertifikate, Nachweise etc. Entsprechend § 6 EG Abs. 3 Nr. 3 VOB/A, Ausführung vergleichbarer Leistungen (siehe „Art und Umfang der Leistungen “).
Mindeststandards:
Der Bieter muss auf Verlangen der Vergabestelle den Nachweis führen können, dass er mit den zur Verfügung stehenden Wirtschaftliche und finanzielle Mitteln den Auftrag in der vorgesehen Zeit erfolgreich erfüllen kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen,
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen grundsätzlich vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen,
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen grundsätzlich vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen,
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, werde 3 Referenzen mit je einer Referenzbescheinigung und mit mindestens folgenden Angaben verlang:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
Die Vergabestelle behält sich auch bei präqualifizierten Bietern vor, Referenzen über die Angaben im PQ-Verzeichnis hinaus zu fordern. Zudem beschränkt die Vergabestelle die Anzahl der vorzulegenden Referenzen nicht auf eine je Jahr,
Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Von den Angaben in VHB124 unabhängig:
Qualifikationsnachweisen bzw. Präqualifikation, ggf. Zertifikate, Nachweise etc. Entsprechend § 6 EG Abs. 3 Nr. 3 VOB/A, Ausführung vergleichbarer Leistungen (siehe „Art und Umfang der Leistungen“).
Mindeststandards:
Der Bieter muss auf Verlangen der Vergabestelle den Nachweis führen können, dass er mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen den Auftrag in der vorgesehen Zeit erfolgreich erfüllen kann.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:20
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:20
Zusätzliche Informationen:
Aus Satz 1 § 14 EU Abs. 1 VOB/A resultiert, dass Bieter nicht zum Öffnungstermin zugelassen sind.
Die Vergabestelle stellt gem. § 14 EU Abs. 6 VOB/A allen auf dem Vergabemarkplatz (www.vergabe-westfalen.de) registrierten Bietern den wesentlichen Teil der Niederschrift unverzüglich nach dem Termin zur Verfügung. Nicht auf dem Vergabemarkplatz registrierte Bieter erhalten keine Information.
Die Vergabestelle stellt gem. § 14 EU Abs. 6 VOB/A allen auf dem Vergabemarkplatz (www.vergabe-westfalen.de) registrierten Bietern den wesentlichen Teil der Niederschrift unverzüglich nach dem Termin zur Verfügung. Nicht auf dem Vergabemarkplatz registrierte Bieter erhalten keine Information.
Verpflichtungserklärung und Nachweise i. S. d. TVgG – NRW:
Gegebenenfalls abzugebende Verpflichtungserklärung (abhängig von dem veranschlagten Auftragswert) gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW)
1. Verpflichtungserklärung Tariftreue zum TVgG-NRW, wenn nicht im Wege der Präqualifizierung als freiwillige Erklärung erbracht.
Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei der Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe Verpflichtungserklärungen gemäß TVgG-NRW abzugeben;
2. Verpflichtungserklärung zur Erklärung zur Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die gemäß diesem Gesetz vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend §§ 6 Absatz 3, 6 EG Absatz 5 VOB/A im Wege der Präqualifikation als freiwillige Erklärung, die nicht älter als 1 Jahr sein darf, erbracht werden.
2. Verpflichtungserklärung zur Erklärung zur Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die gemäß diesem Gesetz vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend §§ 6 Absatz 3, 6 EG Absatz 5 VOB/A im Wege der Präqualifikation als freiwillige Erklärung, die nicht älter als 1 Jahr sein darf, erbracht werden.
Die Verpflichtungserklärung/Nachweise sind gemäß § 9 Abs. 1 TVgG nur von demjenigen Bieter, der die größte Chance auf Zuschlagserteilung hat (Bestbieter), vorzulegen. Die Vergabestelle fordert den Bestbieter hierzu explizit über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals auf. Zur Vorlage wird dem Bestbieter eine Frist von 3 bis 5 Tagen eingeräumt. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung dieser Aufforderung folgt. Die Vergabestelle kann im Ausnahmefall die Frist verlängern, wenn die erforderlichen Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb des in Satz 1 bestimmten Zeitraumes vorgelegt werden können oder dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftrages angemessen erscheint. Der Bestbieter stellt in diesem Fall einen Antrag, dass eine Fristverlängerung notwendig ist.
Die Verpflichtungserklärung/Nachweise sind gemäß § 9 Abs. 1 TVgG nur von demjenigen Bieter, der die größte Chance auf Zuschlagserteilung hat (Bestbieter), vorzulegen. Die Vergabestelle fordert den Bestbieter hierzu explizit über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals auf. Zur Vorlage wird dem Bestbieter eine Frist von 3 bis 5 Tagen eingeräumt. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung dieser Aufforderung folgt. Die Vergabestelle kann im Ausnahmefall die Frist verlängern, wenn die erforderlichen Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb des in Satz 1 bestimmten Zeitraumes vorgelegt werden können oder dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftrages angemessen erscheint. Der Bestbieter stellt in diesem Fall einen Antrag, dass eine Fristverlängerung notwendig ist.
Die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm erfolgt u. U. als BVB.
Nachweise der Sozialversicherungszahlungen und ggf. weitere zu Auskünften zum Vergabeverfahren:
Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per E-Mail oder Fax nicht berücksichtigt oder per E-Mail beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über den Vergabemarktplatz Westfalen (http://www.vergabe-westfalen.de) ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren des LWL-BLB ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatz (§ 11a EU VOB/A).
Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per E-Mail oder Fax nicht berücksichtigt oder per E-Mail beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über den Vergabemarktplatz Westfalen (http://www.vergabe-westfalen.de) ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren des LWL-BLB ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatz (§ 11a EU VOB/A).
Insofern ist es für eine beiderseitige Kommunikation notwendig, dass der Bieter sich auf dem Vergabemarktplatz anmeldet und seine Frage(n) im Projektraum dieser Vergabe stellen. Die Vergabeunterlagen und bisherigen Nachrichten an alle Bieter können auch ohne die Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz eingesehen werden.
Insofern ist es für eine beiderseitige Kommunikation notwendig, dass der Bieter sich auf dem Vergabemarktplatz anmeldet und seine Frage(n) im Projektraum dieser Vergabe stellen. Die Vergabeunterlagen und bisherigen Nachrichten an alle Bieter können auch ohne die Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz eingesehen werden.
Auskünfte werden bei rechtzeitiger Anforderung durch die Bewerber/Bieter spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt. Rechtzeitig ist eine Frage nur dann, wenn der LWL-BLB noch genügend Zeit hat, die entsprechende Antwort zu formulieren und spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zu erteilen. Von dieser Regel ausgenommen sind Fragen, die einer Rüge i. S. d. § 160 GWB gleich kommen.
Auskünfte werden bei rechtzeitiger Anforderung durch die Bewerber/Bieter spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt. Rechtzeitig ist eine Frage nur dann, wenn der LWL-BLB noch genügend Zeit hat, die entsprechende Antwort zu formulieren und spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zu erteilen. Von dieser Regel ausgenommen sind Fragen, die einer Rüge i. S. d. § 160 GWB gleich kommen.
Der LWL-BLB hält an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung fest. Insofern muss der Bewerber/Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten.
Der LWL-BLB hält an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung fest. Insofern muss der Bewerber/Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der LWL- Bau- und Liegenschaftsbetrieb plant die Sanierung der Regenbogenschule in 5 Bauabschnitten beginnend 2018 bis Ende 2020. Grundlage dieser Ausschreibung sind zunächst die Bauabschnitte 1 und 2. Bauabschnitt 1 beinhaltet das Treppenhaus 2 mit den Förderpflegeräumen. Im zweiten Bauabschnitt wird der Klassentrakt über 4 Etagen saniert.
Bauabschnitt 1 beginnt mit dem Beginn der Sommerferien 2018 NRW und ist zwingend mit dem Ende dieser Ferien abzuschließen. In diesem Zuge ist ggfs. auch Samstagsarbeit ein zu kalkulieren. Bauabschnitt 2 schließt direkt im Anschluss daran an und wird.
Sukzessive weiter geführt voraussichtlich bis zum Ende der Sommerferien 2019. Die nachfolgenden Bauabschnitte werden dann in einer folgenden Ausschreibung gesondert ausgeschrieben
Der LWL- Bau- und Liegenschaftsbetrieb plant die Sanierung der Regenbogenschule in 5 Bauabschnitten beginnend 2018 bis Ende 2020. Grundlage dieser Ausschreibung sind zunächst die Bauabschnitte 1 und 2. Bauabschnitt 1 beinhaltet das Treppenhaus 2 mit den Förderpflegeräumen. Im zweiten Bauabschnitt wird der Klassentrakt über 4 Etagen saniert.
Bauabschnitt 1 beginnt mit dem Beginn der Sommerferien 2018 NRW und ist zwingend mit dem Ende dieser Ferien abzuschließen. In diesem Zuge ist ggfs. auch Samstagsarbeit ein zu kalkulieren. Bauabschnitt 2 schließt direkt im Anschluss daran an und wird.
Sukzessive weiter geführt voraussichtlich bis zum Ende der Sommerferien 2019. Die nachfolgenden Bauabschnitte werden dann in einer folgenden Ausschreibung gesondert ausgeschrieben
Gesamtwert des Auftrags: 14053.15 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Verpflichtungserklärung und Nachweise i.S.d. TVgG - NRW:
Gegebenenfalls abzugebende Verpflichtungserklärung (abhängig von dem veranschlagten Auftragswert) gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – (TVgG – NRW)
1) Verpflichtungserklärung Tariftreue zum TVgG-NRW, wenn nicht im Wege der Präqualifizierung als freiwillige Erklärung erbracht.
Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei der Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe Verpflichtungserklärungen gemäß TVgG-NRW abzugeben;
2) Verpflichtungserklärung zur Erklärung zur „Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“
Die gemäß diesem Gesetz vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend §§ 6 Absatz 3, 6 EG Absatz 5 VOB/A im Wege der Präqualifikation als freiwillige Erklärung, die nicht älter als ein Jahr sein darf, erbracht werden.
Die Verpflichtungserklärung/Nachweise sind gemäß § 9 Abs. 1 TVgG nur von demjenigen Bieter, der die größte Chance auf Zuschlagserteilung hat (Bestbieter), vorzulegen. Die Vergabestelle fordert den Bestbieter hierzu explizit über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals auf. Zur Vorlage wird dem Bestbieter eine Frist von 3 bis 5 Tagen eingeräumt. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung dieser Aufforderung folgt. Die Vergabestelle kann im Ausnahmefall die Frist verlängern, wenn die erforderlichen Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb des in Satz 1 bestimmten Zeitraumes vorgelegt werden können oder dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftrages angemessen erscheint. Der Bestbieter stellt in diesem Fall einen Antrag, dass eine Fristverlängerung notwendig ist.
Die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm erfolgt u. U. als BVB.
Nachweise der Sozialversicherungszahlungen und ggf. weitere.
Zu Auskünften zum Vergabeverfahren:
Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per Email oder Fax nicht berücksichtigt oder per Email beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über den Vergabemarktplatz Westfalen (http://www.vergabe-westfalen.de) ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren des LWL-BLB ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatz (§ 11a EU VOB/A).
Insofern ist es für eine beiderseitige Kommunikation notwendig, dass der Bieter sich auf dem Vergabemarktplatz anmeldet und seine Frage(n) im Projektraum dieser Vergabe stellen. Die Vergabeunterlagen und bisherigen Nachrichten an alle Bieter können auch ohne die Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz eingesehen werden.
Link zur Anmeldung: http://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/company/welcome.do
Auskünfte werden bei rechtzeitiger Anforderung durch die Bewerber/Bieter spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt. Rechtzeitig ist eine Frage nur dann, wenn der LWL-BLB noch genügend Zeit hat, die entsprechende Antwort zu formulieren und spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zu erteilen. Von dieser Regel ausgenommen sind Fragen, die einer Rüge i.S.d. § 160 GWB gleich kommen.
Der LWL-BLB hält an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung fest. Insofern muss der Bewerber/Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYG9B0M
Verpflichtungserklärung und Nachweise i.S.d. TVgG - NRW:
Gegebenenfalls abzugebende Verpflichtungserklärung (abhängig von dem veranschlagten Auftragswert) gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – (TVgG – NRW)
1) Verpflichtungserklärung Tariftreue zum TVgG-NRW, wenn nicht im Wege der Präqualifizierung als freiwillige Erklärung erbracht.
Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei der Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe Verpflichtungserklärungen gemäß TVgG-NRW abzugeben;
2) Verpflichtungserklärung zur Erklärung zur „Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“
Die gemäß diesem Gesetz vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend §§ 6 Absatz 3, 6 EG Absatz 5 VOB/A im Wege der Präqualifikation als freiwillige Erklärung, die nicht älter als ein Jahr sein darf, erbracht werden.
Die Verpflichtungserklärung/Nachweise sind gemäß § 9 Abs. 1 TVgG nur von demjenigen Bieter, der die größte Chance auf Zuschlagserteilung hat (Bestbieter), vorzulegen. Die Vergabestelle fordert den Bestbieter hierzu explizit über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals auf. Zur Vorlage wird dem Bestbieter eine Frist von 3 bis 5 Tagen eingeräumt. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung dieser Aufforderung folgt. Die Vergabestelle kann im Ausnahmefall die Frist verlängern, wenn die erforderlichen Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb des in Satz 1 bestimmten Zeitraumes vorgelegt werden können oder dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftrages angemessen erscheint. Der Bestbieter stellt in diesem Fall einen Antrag, dass eine Fristverlängerung notwendig ist.
Die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm erfolgt u. U. als BVB.
Nachweise der Sozialversicherungszahlungen und ggf. weitere.
Zu Auskünften zum Vergabeverfahren:
Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per Email oder Fax nicht berücksichtigt oder per Email beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über den Vergabemarktplatz Westfalen (http://www.vergabe-westfalen.de) ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren des LWL-BLB ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatz (§ 11a EU VOB/A).
Insofern ist es für eine beiderseitige Kommunikation notwendig, dass der Bieter sich auf dem Vergabemarktplatz anmeldet und seine Frage(n) im Projektraum dieser Vergabe stellen. Die Vergabeunterlagen und bisherigen Nachrichten an alle Bieter können auch ohne die Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz eingesehen werden.
Auskünfte werden bei rechtzeitiger Anforderung durch die Bewerber/Bieter spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt. Rechtzeitig ist eine Frage nur dann, wenn der LWL-BLB noch genügend Zeit hat, die entsprechende Antwort zu formulieren und spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zu erteilen. Von dieser Regel ausgenommen sind Fragen, die einer Rüge i.S.d. § 160 GWB gleich kommen.
Der LWL-BLB hält an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung fest. Insofern muss der Bewerber/Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYG9B0M
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bauabschnitt 1 beginnt mit dem Beginn der Sommerferien 2018 NRW und ist zwingend mit dem Ende dieser Ferien abzuschließen. In diesem Zuge ist ggfs. auch Samstagsarbeit ein zu kalkulieren. Bauabschnitt 2 schließt direkt im Anschluss daran an und wird.
Bauabschnitt 1 beginnt mit dem Beginn der Sommerferien 2018 NRW und ist zwingend mit dem Ende dieser Ferien abzuschließen. In diesem Zuge ist ggfs. auch Samstagsarbeit ein zu kalkulieren. Bauabschnitt 2 schließt direkt im Anschluss daran an und wird.
Sukzessive weiter geführt voraussichtlich bis zum Ende der Sommerferien 2019. Die nachfolgenden Bauabschnitte werden dann in einer folgenden Ausschreibung gesondert ausgeschrieben
Ca. 205 m Rohrisolierung Alu-kaschiert DN 70-DN 125;ca. 592 St. isolierungen an Bögen DN70-DN125; ca. 46 St. Abzweige DN 70- DN 125
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung,Münster Bröderichweg 41 48159 Münster
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-02 📅
Name: H. u. M. Dämmtechniken GmbH
Postanschrift: Lesumstraße 3
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland 🇩🇪 Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 14053.15 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
Verpflichtungserklärung und Nachweise i.S.d. TVgG - NRW:
Gegebenenfalls abzugebende Verpflichtungserklärung (abhängig von dem veranschlagten Auftragswert) gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – (TVgG – NRW)
1) Verpflichtungserklärung Tariftreue zum TVgG-NRW, wenn nicht im Wege der Präqualifizierung als freiwillige Erklärung erbracht.
2) Verpflichtungserklärung zur Erklärung zur „Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“
Die gemäß diesem Gesetz vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend §§ 6 Absatz 3, 6 EG Absatz 5 VOB/A im Wege der Präqualifikation als freiwillige Erklärung, die nicht älter als ein Jahr sein darf, erbracht werden.
Nachweise der Sozialversicherungszahlungen und ggf. weitere.
Zu Auskünften zum Vergabeverfahren:
Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per Email oder Fax nicht berücksichtigt oder per Email beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über den Vergabemarktplatz Westfalen (http://www.vergabe-westfalen.de) ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren des LWL-BLB ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatz (§ 11a EU VOB/A).
Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per Email oder Fax nicht berücksichtigt oder per Email beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über den Vergabemarktplatz Westfalen (http://www.vergabe-westfalen.de) ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren des LWL-BLB ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatz (§ 11a EU VOB/A).
Auskünfte werden bei rechtzeitiger Anforderung durch die Bewerber/Bieter spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt. Rechtzeitig ist eine Frage nur dann, wenn der LWL-BLB noch genügend Zeit hat, die entsprechende Antwort zu formulieren und spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zu erteilen. Von dieser Regel ausgenommen sind Fragen, die einer Rüge i.S.d. § 160 GWB gleich kommen.
Auskünfte werden bei rechtzeitiger Anforderung durch die Bewerber/Bieter spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt. Rechtzeitig ist eine Frage nur dann, wenn der LWL-BLB noch genügend Zeit hat, die entsprechende Antwort zu formulieren und spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zu erteilen. Von dieser Regel ausgenommen sind Fragen, die einer Rüge i.S.d. § 160 GWB gleich kommen.