Lieferung mehrerer KTG-Trommeln mit Glasfaserkabel für den Innen-und Außenbereich entsprechend der europäischen Bauproduktenverordnung, aufgeteilt in 2 Lieferungen, für die Berliner Feuerwehr
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: LWL-Kabel
95-2018
Produkte/Dienstleistungen: Glasfaserkabel📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung mehrerer KTG-Trommeln mit Glasfaserkabel für den Innen-und Außenbereich entsprechend der europäischen Bauproduktenverordnung, aufgeteilt in 2...”
Kurze Beschreibung
Lieferung mehrerer KTG-Trommeln mit Glasfaserkabel für den Innen-und Außenbereich entsprechend der europäischen Bauproduktenverordnung, aufgeteilt in 2 Lieferungen, für die Berliner Feuerwehr
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 353 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung mehrerer KTG-Trommeln mit LWL-Kabel für die Berliner Feuerwehr
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 353 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2018-09-17 📅
Datum des Endes: 2018-12-14 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-06
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-09-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-07
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 10179 Berlin, Voltairestraße 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Berliner Feuerwehr
Postanschrift: Voltairestraße 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38710520📞
E-Mail: vergabestelle@berliner-feuerwehr.de📧
Fax: +49 387995599 📠
Quelle: OJS 2018/S 128-291171 (2018-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung mehrerer KTG-Trommeln mit Glasfaserkabel für den Innen-und Außenbereich entsprechend der europäischen Bauproduktenverordnung, aufgeteilt in 2...”
Kurze Beschreibung
Lieferung mehrerer KTG-Trommeln mit Glasfaserkabel für den Innen-und Außenbereich entsprechend der europäischen Bauproduktenverordnung, aufgeteilt in 2 Lieferungen, für die Berliner Feuerwehr.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 346 170 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin,Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung mehrerer KTG-Trommeln mit Glasfaserkabel für den Innen-und Außenbereich entsprechend der europäischen Bauproduktenverordnung, aufgeteilt in 2...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung mehrerer KTG-Trommeln mit Glasfaserkabel für den Innen-und Außenbereich entsprechend der europäischen Bauproduktenverordnung, aufgeteilt in 2 Lieferungen, für die Berliner Feuerwehr.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Die Bewertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB 2018.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 128-291171
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 95-2018 LWL-Kabel
Titel: LWL-Kabel
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bayerische Kabelwerke AG
Postanschrift: Otto-Schrimpff-Str. 2
Postort: Roth
Postleitzahl: 91154
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Roth🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 346 170 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 214-490239 (2018-11-06)