Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Objektplanung Gebäude“ gem. §34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI für die nachfolgenden Leistungen:
Ersatzneubau der „Martin-Luther-King-Schule“ in den LPH 5 – 8
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“LWL – Neubau der Martin- Luther-King-Schule in Münster – Objektplanung Gebäude
VgV-18-3.1-OPL”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Objektplanung Gebäude“ gem. §34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI für die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Objektplanung Gebäude“ gem. §34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI für die nachfolgenden Leistungen:
Ersatzneubau der „Martin-Luther-King-Schule“ in den LPH 5 – 8
1️⃣
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Martin-Luther-King-Schule Bröderichweg 9 48159 Münster
Beschreibung der Beschaffung:
“Die „Martin-Luther-King-Schule – Förderschwerpunkt Sprache“ gehört neben der „Regenbogenschule – Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung“...”
Beschreibung der Beschaffung
Die „Martin-Luther-King-Schule – Förderschwerpunkt Sprache“ gehört neben der „Regenbogenschule – Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung“ zum LWL-Förderschulzentrum Münster. Die „Martin-Luther-King-Schule“ wurde in den Jahren 1967-68 errichtet. Aufgrund sich verändernder Schülerzahlen und der nicht mehr zweckdienlichen Bausubstanz genügt die „Martin-Luther-King-Schule“ in Form und Funktion nicht mehr den Ansprüchen an ein Schulzentrum für Schüler mit Förderbedarf.
Der LWL beabsichtigt nun die 3 zur Martin-Luther-King-Schule gehörigen Baukörper abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen.
Um den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, sollen die 3 Hauptgebäude der „Martin-Luther-King-Schule“ abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Es ist vorgesehen, den Abriss der Bestandsgebäude sowie den Ersatzneubau in 2 Bauabschnitten durchzuführen.
Insgesamt besteht die Schule aus drei Gebäudeteilen (zwei-, drei und Viergeschossig) ohne bauliche Verbindungen untereinander.
Der Zustand der Gebäudestruktur und die statische Grundkonstruktion der 1967/68 errichteten Gebäudeteile kommen für eine Sanierung nicht in Frage.
Vom LWL wurde im Vorfeld eine Genehmigungsplanung erstellt, welche dem beauftragten Objektplaner zur Verfügung gestellt wird.
Ein Vorentwurf wird den Bewerbern im Rahmen dieses Verfahrens als Anlage zur Verfügung gestellt.
Zur Vorbereitung der Neubaumaßnahme müssen zwei Gebäude auf dem Gelände des Förderschulzentrums abgerissen werden. Es handelt sich hierbei um das Gebäude 05 (Werkhalle) und das Gebäude 08 (Schulgebäude). Sodann soll der Neubau errichtet werden.
Nach Bezug des Neubaus soll in einem zweiten Bauabschnitt dann das ursprüngliche Hauptgebäude der „Martin-Luther-King-Schule“ (Gebäude 03) abgerissen werden. Die Abbruchplanung
Liegt im Aufgabenbereich des Objektplaners.
In Bezug auf die Planung und Umsetzung wird vom Bewerber ein Integriertes und zukunftsfähiges Umsetzungskonzept erwartet.
Aufgrund der verschiedenen Bauabschnitte, der Neubaus im laufenden Schulbetrieb, werden hohe Ansprüche an eine strukturierte Herangehensweise gestellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Darstellung des Büros und des Projektteams sowie Erläuterungen zur inneren Organisation”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Vorstellung der Projektleitung, stellv. PL und Bauleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“a) Konzeptionelle Ansätze zur Erbringung der Leistungen zur Umsetzung der Maßnahmen [...]”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“b) Konzeptionelle Ansätze zur Leistungserbringung unter Berücksichtigung der terminlichen, monetären, organisatorischen und logistischen Rahmenbedinungen [...]”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“c) Konzeptionelle Ansätze zur Berücksichtigung von Nutzerinteressen im Rahmen der Planung [...]”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z. B. in Bezug auf Kosten, Termine, Qualitäten und Quantitäten”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z.B. in Bezug auf die Sicherstellung der örtl. Präsenz bzw. örtl. Nähe, Darstellung der Kapazitätseinsatzplanung während...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z.B. in Bezug auf die Sicherstellung der örtl. Präsenz bzw. örtl. Nähe, Darstellung der Kapazitätseinsatzplanung während der Planungs- und Ausführungsphase
Mehr anzeigen
Kostenkriterium (Name): Leistung geteilt durch Preis (vgl. II.2.14)
Kostenkriterium (Gewichtung): Leistung / Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-05 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage 03 „Bewertungsmatrix“ und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage 03 „Bewertungsmatrix“ und dem Kapitel III.1.3 dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Alle Bewertungen werden kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch die Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000) / (Gesamthonorar / 1 000) = Wertungskennzahl. Die Bewertungssumme...”
Zusätzliche Informationen
Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000) / (Gesamthonorar / 1 000) = Wertungskennzahl. Die Bewertungssumme entspricht dabei der
Gewichteten Bewertung aus dem Verhandlungsgespräch.
Bitte nutzen Sie bei postalischer Einreichung dazu das dieser Bekanntmachung als Anlage beiliegende Kuvert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02 „Bewerberbogen“) zu bestätigen.
Nachweis der technischen Fachkräfte (§46 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. §75 Abs. 1 + 2 VgV 2016): Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur (oder vergleichbar) des Büro-Inhabers /-Geschäftsführers
Geschäftsführers Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis ist über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen. (Bei Bewerbergemeinschaften von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis ist über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen. (Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat)
Nachweis Berufshaftpflicht §45 Abs.1 Nr.3 VgV 2016.
Deckungssummen: 2,0 Mio. EUR (Personenschäden), 2,0 Mio. EUR (Sonstige Schäden). Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Beschreibung der technischen Ausstattung (§46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. §46 Abs.3 Nr.9 VgV 2016), MS OfficeSoftware ab 2007, CAD-Software (2007 dwg – 2013 dwg),...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Beschreibung der technischen Ausstattung (§46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. §46 Abs.3 Nr.9 VgV 2016), MS OfficeSoftware ab 2007, CAD-Software (2007 dwg – 2013 dwg), Terminplanung kompatibel mit pro-Plan 6 Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit des Projektleiters des Bewerbers und stellv. Projektleiters des Bewerbers (§46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2016) Berufsbezeichnung Ingenieur (oder vergleichbar).
Nachweis zum Personalbestand (§46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2016).
Nachweise zur Vergabe von Unteraufträgen (§46 Abs.3 Nr.10 VgV 2016).
— Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 15 Punkte),
— Art der Leistung (max. 8 Punkte),
— Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (max. 12 Punkte),
— Vergleichbarkeit des Bauvolumens (max. 9 Punkte),
— Verwendung von Fördermitteln (max. 6 Punkte).
Die eingereichten Referenzen werden als arithmetischer Mittelwert (max. je 50 Punkte je Referenz) in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Die mögliche Maximalpunktzahl beträgt daher (unabhängig von der Anzahl der eingereichten Referenzen) max. 50 Punkte.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— eine vergleichbare Leistung für „Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen HZ III oder höher“ gem. Anlage 10.2 Objektliste
HOAI 2013 mit der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— eine vergleichbare Leistung für „Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen HZ III oder höher“ gem. Anlage 10.2 Objektliste
HOAI 2013 mit der vollständigen Erbringung der Leistungsphasen 5 – 8
— eine vergleichbare Leistung für „Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen HZ III oder höher“ gem. Anlage 10.2 Objektliste
HOAI 2013 mit einem Bauvolumen (KG 300 - 500) >= 6,0 Mio. EUR netto
— eine vergleichbare Leistung für inkl. der Verwendung von Fördermitteln.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Gem. §75 VgV 2016 Abs. 1 und 2; Ingenieure.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Gem. §75 VgV 2016 Abs. 1 und 2; Ingenieure.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Abschlagszahlungen des Honorars erfolgen gem. Projektfortschritt.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Abschlagszahlungen des Honorars erfolgen gem. Projektfortschritt.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-10
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-09-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYG9BVW
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112-165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der EuropäischenUnion 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 154-353605 (2018-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“LWL — Neubau der Martin-Luther-King-Schule in Münster — Objektplanung Gebäude
VgV-18-3.1-OPL”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Objektplanung Gebäude“ gem. §34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI für die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Objektplanung Gebäude“ gem. §34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI für die nachfolgenden Leistungen:
Ersatzneubau der „Martin-Luther-King-Schule“ in den LPH 5-8
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 922671.66 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Martin-Luther-King-Schule
Bröderichweg 9
48159 Münster
Beschreibung der Beschaffung:
“Die „Martin-Luther-King-Schule — Förderschwerpunkt Sprache“ gehört neben der „Regenbogenschule — Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung“...”
Beschreibung der Beschaffung
Die „Martin-Luther-King-Schule — Förderschwerpunkt Sprache“ gehört neben der „Regenbogenschule — Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung“ zum LWL-Förderschulzentrum Münster. Die „Martin-Luther-King-Schule“ wurde in den Jahren 1967-68 errichtet. Aufgrund sich verändernder Schülerzahlen und der nicht mehr zweckdienlichen Bausubstanz genügt die „Martin-Luther-King-Schule“ in Form und Funktion nicht mehr den Ansprüchen an ein Schulzentrum für Schüler mit Förderbedarf.
Der LWL beabsichtigt nun die drei zur Martin-Luther-King-Schule gehörigen Baukörper abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen.
Um den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, sollen die 3 Hauptgebäude der „Martin-Luther-King-Schule“ abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Es ist vorgesehen, den Abriss der Bestandsgebäude sowie den Ersatzneubau in 2 Bauabschnitten durchzuführen.
Insgesamt besteht die Schule aus 3 Gebäudeteilen (zwei-, drei und viergeschossig) ohne bauliche Verbindungen untereinander.
Der Zustand der Gebäudestruktur und die statische Grundkonstruktion der 1967/68 errichteten Gebäudeteile kommen für eine Sanierung nicht in Frage.
Vom LWL wurde im Vorfeld eine Genehmigungsplanung erstellt, welche dem beauftragten Objektplaner zur Verfügung gestellt wird.
Ein Vorentwurf wird den Bewerbern im Rahmen dieses Verfahrens als Anlage zur Verfügung gestellt.
Zur Vorbereitung der Neubaumaßnahme müssen 2 Gebäude auf dem Gelände des Förderschulzentrums abgerissen werden. Es handelt sich hierbei um das Gebäude 05 (Werkhalle) und das Gebäude 08 (Schulgebäude). Sodann soll der Neubau errichtet werden.
Nach Bezug des Neubaus soll in einem zweiten Bauabschnitt dann das ursprüngliche Hauptgebäude der „Martin-Luther-King-Schule“ (Gebäude 03) abgerissen werden. Die Abbruchplanung liegt im Aufgabenbereich des Objektplaners.
In Bezug auf die Planung und Umsetzung wird vom Bewerber ein integriertes und zukunftsfähiges Umsetzungskonzept erwartet.
Aufgrund der verschiedenen Bauabschnitte, der Neubaus im laufenden Schulbetrieb, werden hohe Ansprüche an eine strukturierte Herangehensweise gestellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z.B. in Bezug auf Kosten, Termine, Qualitäten und Quantitäten”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 154-353605
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VgV-18-3.1-OPL
Titel: Martin-Luther-King-Schule, Münster
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Assmann GmbH
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 922671.66 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYG99FG
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 091-220055 (2019-05-08)