Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Objektplanung Gebäude“ gem. §34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI für die nachfolgenden Leistungen:
Ersatzneubau der „Martin-Bartels-Schule“ und der „Schule am Marsbruch“ als 3. BA in den LPH 5 - 8
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“LWL – Neubau „Schule am Marsbruch“, Dortmund – Objektplanung Gebäude
VgV-18-4.1-OPL”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Objektplanung Gebäude“ gem. §34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI für die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Objektplanung Gebäude“ gem. §34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI für die nachfolgenden Leistungen:
Ersatzneubau der „Martin-Bartels-Schule“ und der „Schule am Marsbruch“ als 3. BA in den LPH 5 - 8
1️⃣
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schule am Marsbruch
Marsbruchstraße 176
44287 Dortmund
Beschreibung der Beschaffung:
“Das LWL-Förderschulzentrum Dortmund genügt in seiner derzeitigen Form nicht mehr den baulichen Anforderungen. Um den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung...”
Beschreibung der Beschaffung
Das LWL-Förderschulzentrum Dortmund genügt in seiner derzeitigen Form nicht mehr den baulichen Anforderungen. Um den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, werden verschiedenen
Gebäudeteile saniert bzw. durch neu errichtete Gebäudeteile ersetzt. So soll der eingeschossige Gebäudeteil der „Schule am Marsbruch“ abgerissen werden und durch einen neuen Baukörper ersetzt werden (3. BA). Der neue Baukörper der „Schule am Marsbruch“ soll dann die komplette Funktion der bisherigen „Martin-BartelsSchule“ sowie die fehlenden Räumlichkeiten für Verwaltung und weitere Fachräume der „Schule am Marsbruch“ aufnehmen. Im Anschluss erfolgt der Rückbau der bisherigen „Martin-Bartels-Schule“ nach Fertigstellung des 3. BA, welcher separat vergeben wird.
Der Ersatzneubau anstelle des ursprünglichen eingeschossigen Gebäudeteils der „Schule am Marsbruch“ soll integraler Bestandteil beider Schultypen werden und baulich sowie inhaltlich mit beiden Schulen verbunden und zu nutzen sein. Neben den zu berücksichtigenden Räumlichkeiten beider Schulformen sollen im Ersatzneubau auch gemeinschaftlich genutzte Flächen geplant werden.
Das Bestandsgebäude der Martin-Bartels-Schule dient während des teilweisen Abbruchs der „Schule am Marsbruch“ und der Realisierung des Erweiterungsneubaus als Interimsstandort für Teile der „Schule am Marsbruch“ und wird ebenfalls rückgebaut sobald der Umzug in den Erweiterungsneubau erfolgt ist.
Die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen auf dem Campus der LWL-Förderschulen Dortmund haben das Ziel den Anforderungen an einen zeitgemäßen Schulbetrieb gerecht zu werden. Im Folgen-den sind die Anforderungen aufgeteilt nach Maßnahmen aufgeführt.
Der Ersatzneubau anstelle des ursprünglichen eingeschossigen Gebäudeteils der Schule „Am Marsbruch“ soll integraler Bestandteil beider Schultypen werden und baulich sowie inhaltlich mit beiden Schulen verbunden und zu nutzen sein. Neben den zu berücksichtigenden Räumlichkeiten beider Schulformen sollen im Ersatzneubau auch gemeinschaftlich genutzte Flächen geplant werden.
In Bezug auf die Planung und Umsetzung wird vom Bewerber ein integriertes und zukunftsfähiges Umsetzungskonzept erwartet. Aufgrund der Interimsnutzung, des Abbruchs von Gebäudeteilen und der Errichtung des Ersatzneubaus werden hohe Ansprüche an eine strukturierte Herangehensweise gestellt.
Die Planung soll den Anforderungen an eine Schule mit besonderem Förderschwerpunkt Rechnung tragen. Daher wird vom Bewerber erwartet, dass Erfahrungen in diesem Aufgabenbereich vorhanden sind.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Darstellung des Büros und des Projektteams sowie Erläuterungen zur inneren Organisation”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Vorstellung der Projektleitung, stellv. PL und Bauleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“a) Konzeptionelle Ansätze zur Umsetzung der Nutzeranforderungen in die Ausführungsplanung. [...]”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“b) Konzeptionelle Ansätze zur Leistungserbringung unter Berücksichtigung der terminlichen, monetären, organisatorischen und logistischen Rahmenbedinungen [...]”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“c) Konzeptionelle Ansätze zur Berücksichtigung von Nutzerinteressen im Rahmen der Planung [...]”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z.B. in Bezug auf Kosten, Termine, Qualitäten und Quantitäten”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z.B. in Bezug auf die Sicherstellung der örtl. Präsenz bzw. örtl. Nähe, Darstellung der Kapazitätseinsatzplanung während...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z.B. in Bezug auf die Sicherstellung der örtl. Präsenz bzw. örtl. Nähe, Darstellung der Kapazitätseinsatzplanung während der Planungs- und Ausführungsphase
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Kostenkriterium (Name): Leistung geteilt durch Preis (vgl. II.2.14)
Kostenkriterium (Gewichtung): Leistung / Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-23 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage 03 „Bewertungsmatrix“ und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage 03 „Bewertungsmatrix“ und dem Kapitel III.1.3 dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Alle Bewertungen werden kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch die Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-) Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-) Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die letztmalig abgenommene Leistung je Objekt nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Er hat mit der weiteren Leistungserbringung innerhalb einer Frist nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber von 4 Wochen unter Einsatz der vorgesehenen Personalkapazitäten unter Berücksichtigung der aktuellen Projektsituation und Erfordernissen zu beginnen.
Der konkrete Ablauf der stufenweisen Beauftragung ist nachfolgend definiert:
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Leistungsphasen 5 – 7 als 1. Stufe beauftragt.
Die weiteren Leistungsphase 8 und 9 werden durch ein separates Schreiben des Auftraggebers als 2. Stufe abgerufen und beauftragt.
Aus der Beauftragung der Leistungen einer Stufe können weder ei-ne Verpflichtung oder ein Anspruch auf direkte oder zukünftige Beauftragung weiterer Stufen noch auf eine Vergütung dieser Leistungen abgeleitet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen nach der 1. Stufe zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Für bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen gilt im Falle der Kündigung § 649 BGB.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000) / (Gesamthonorar / 1 000) = Wertungskennzahl. Die Bewertungssumme...”
Zusätzliche Informationen
Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000) / (Gesamthonorar / 1 000) = Wertungskennzahl. Die Bewertungssumme entspricht dabei der Gewichteten Bewertung aus dem Verhandlungsgespräch. Bitte nutzen Sie bei postalischer Einreichung dazu das dieser Bekanntmachung als Anlage beiliegende Kuvert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02 „Bewerberbogen“) zu bestätigen.
Nachweis der technischen Fachkräfte (§46 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. §75 Abs. 1 + 2 VgV 2016): Führung der Berufsbezeichnung Architekt/ Ingenieur (oder vergleichbar) des Büro-Inhabers / -Geschäftsführers Geschäftsführers Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften
“Der Nachweis ist über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen. (Bei Bewerbergemeinschaften von...”
Der Nachweis ist über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen. (Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat) Nachweis Berufshaftpflicht §45 Abs.1 Nr.3 VgV 2016.
Deckungssummen: 2,0 Mio. EUR (Personenschäden), 2,0 Mio. EUR (Sonstige Schäden). Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Beschreibung der technischen Ausstattung (§46 Abs.3 Nr. 3 i. V. m. §46 Abs.3 Nr.9 VgV 2016), MS OfficeSoftware ab 2007, CAD-Software (2007 dwg – 2013 dwg),...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Beschreibung der technischen Ausstattung (§46 Abs.3 Nr. 3 i. V. m. §46 Abs.3 Nr.9 VgV 2016), MS OfficeSoftware ab 2007, CAD-Software (2007 dwg – 2013 dwg), Terminplanung kompatibel mit pro-Plan 6 Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit des Projektleiters des Bewerbers und stellv. Projektleiters des Bewerbers (§46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2016) Berufsbezeichnung Ingenieur (oder vergleichbar).
Nachweis zum Personalbestand (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2016).
Nachweise zur Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV 2016).
— Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 15 Punkte),
— Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (max. 12 Punkte),
— Art der Leistung (max. 8 Punkte),
— Vergleichbarkeit des Bauvolumens (max. 9 Punkte),
— Verwendung von Fördermitteln (max. 6 Punkte).
Die eingereichten Referenzen werden als arithmetischer Mittelwert (max. je 50 Punkte je Referenz) in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Die mögliche Maximalpunktzahl beträgt daher (unabhängig von der Anzahl der eingereichten Referenzen) max. 50 Punkte.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Eine vergleichbare Leistung für „Objektplanung Gebäude“ für „Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen“ gem. Anlage 10.2 Objektliste HOAI...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Eine vergleichbare Leistung für „Objektplanung Gebäude“ für „Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen“ gem. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2013,
— Eine vergleichbare Leistung für „Schulen mit geringen Planungsanforderungen (HZ >= II)“ gem. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2013 mit mind. 4 erbrachten LPH (im Bereich der LPH 5 - 9),
— Eine vergleichbare Leistung für „Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen“ mit anrechenbaren Kosten (KG 300-400, netto) von >= 5,0 Mio. EUR,
— Eine vergleichbare Leistung inkl. der Verwendung von Fördermitteln
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1 und 2; Ingenieure.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1 und 2; Ingenieure.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Abschlagszahlungen des Honorars erfolgen gem. Projektfortschritt.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Abschlagszahlungen des Honorars erfolgen gem. Projektfortschritt.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-07
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-08-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYG9BVH
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112-165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und Gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 153-351164 (2018-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“LWL — Neubau „Schule am Marsbruch“, Dortmund — Objektplanung Gebäude
VgV-18-4.1-OPL”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Objektplanung Gebäude“ gem. §34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI für die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Objektplanung Gebäude“ gem. §34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI für die nachfolgenden Leistungen:
Ersatzneubau der „Martin-Bartels-Schule“ und der „Schule am Marsbruch“ als 3. BA in den LPH 5-8
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 827326.69 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das LWL-Förderschulzentrum Dortmund genügt in seiner derzeitigen Form nicht mehr den baulichen Anforderungen. Um den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung...”
Beschreibung der Beschaffung
Das LWL-Förderschulzentrum Dortmund genügt in seiner derzeitigen Form nicht mehr den baulichen Anforderungen. Um den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, werden verschiedenen Gebäudeteile saniert bzw. durch neu errichtete Gebäudeteile ersetzt. So soll der eingeschossige Gebäudeteil der „Schule am Marsbruch“ abgerissen werden und durch einen neuen Baukörper ersetzt werden (3. BA). Der neue Baukörper der „Schule am Marsbruch“ soll dann die komplette Funktion der bisherigen „Martin-BartelsSchule“ sowie die fehlenden Räumlichkeiten für Verwaltung und weitere Fachräume der „Schule am Marsbruch“ aufnehmen. Im Anschluss erfolgt der Rückbau der bisherigen „Martin-Bartels-Schule“ nach Fertigstellung des 3. BA, welcher separat vergeben wird.
Der Ersatzneubau anstelle des ursprünglichen eingeschossigen Gebäudeteils der „Schule am Marsbruch“ soll integraler Bestandteil beider Schultypen werden und baulich sowie inhaltlich mit beiden Schulen verbunden und zu nutzen sein. Neben den zu berücksichtigenden Räumlichkeiten beider Schulformen sollen im Ersatzneubau auch gemeinschaftlich genutzte Flächen geplant werden.
Das Bestandsgebäude der Martin-Bartels-Schule dient während des teilweisen Abbruchs der „Schule am Marsbruch“ und der Realisierung des Erweiterungsneubaus als Interimsstandort für Teile der „Schule am Marsbruch“ und wird ebenfalls rückgebaut sobald der Umzug in den Erweiterungsneubau erfolgt ist.
Die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen auf dem Campus der LWL-Förderschulen Dortmund haben das Ziel den Anforderungen an einen zeitgemäßen Schulbetrieb gerecht zu werden. Im Folgen-den sind die Anforderungen aufgeteilt nach Maßnahmen aufgeführt.
Der Ersatzneubau anstelle des ursprünglichen eingeschossigen Gebäudeteils der Schule „Am Marsbruch“ soll integraler Bestandteil beider Schultypen werden und baulich sowie inhaltlich mit beiden Schulen verbunden und zu nutzen sein. Neben den zu berücksichtigenden Räumlichkeiten beider Schulformen sollen im Ersatzneubau auch gemeinschaftlich genutzte Flächen geplant werden.
In Bezug auf die Planung und Umsetzung wird vom Bewerber ein integriertes und zukunftsfähiges Umsetzungskonzept erwartet. Aufgrund der Interimsnutzung, des Abbruchs von Gebäudeteilen und der Errichtung des Ersatzneubaus werden hohe Ansprüche an eine strukturierte Herangehensweise gestellt.
Die Planung soll den Anforderungen an eine Schule mit besonderem Förderschwerpunkt Rechnung tragen. Daher wird vom Bewerber erwartet, dass Erfahrungen in diesem Aufgabenbereich vorhanden sind.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-)Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-)Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die letztmalig abgenommene Leistung je Objekt nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Er hat mit der weiteren Leistungserbringung innerhalb einer Frist nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber von 4 Wochen unter Einsatz der vorgesehenen Personalkapazitäten unter Berücksichtigung der aktuellen Projektsituation und Erfordernissen zu beginnen.
Der konkrete Ablauf der stufenweisen Beauftragung ist nachfolgend definiert:
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Leistungsphasen 5-7 als 1. Stufe beauftragt.
Die weiteren Leistungsphase 8 und 9 werden durch ein separates Schreiben des Auftraggebers als 2. Stufe abgerufen und beauftragt.
Aus der Beauftragung der Leistungen einer Stufe können weder eine Verpflichtung oder ein Anspruch auf direkte oder zukünftige Beauftragung weiterer Stufen noch auf eine Vergütung dieser Leistungen abgeleitet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen nach der 1. Stufe zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Für bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen gilt im Falle der Kündigung § 649 BGB.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000) / (Gesamthonorar / 1 000) = Wertungskennzahl. Die Bewertungssumme...”
Zusätzliche Informationen
Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000) / (Gesamthonorar / 1 000) = Wertungskennzahl. Die Bewertungssumme entspricht dabei der
Gewichteten Bewertung aus dem Verhandlungsgespräch. Bitte nutzen Sie bei postalischer Einreichung dazu das dieser Bekanntmachung als Anlage beiliegende Kuvert.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 153-351164
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VgV-18-4.1-OPL
Titel: Schule am Marsbruch
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Assmann GmbH
Postort: Dortmund
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 827326.69 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYG9LD4
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr.2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Quelle: OJS 2019/S 091-220033 (2019-05-08)