Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung: Anlagengruppen 1-8“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für die nachfolgenden Leistungen:
Ersatzneubau der „Martin-Bartels-Schule“ als 3. BA im Bereich der „Schule am Marsbruch“ in den LPH 2-8.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Postanschrift: Freiherr-vom-Stein-Platz 1
Postort: Münster
Postleitzahl: 48133
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vgv-lwl@du-diederichs.de📧
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.lwl.org🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“LWL — Neubau „Schule am Marsbruch“, Dortmund — Technische Ausrüstung
VgV-18-4.2-TA”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung: Anlagengruppen 1-8“ gem. §55 in Verbindung mit...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung: Anlagengruppen 1-8“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für die nachfolgenden Leistungen:
Ersatzneubau der „Martin-Bartels-Schule" als 3. BA im Bereich der „Schule am Marsbruch" in den LPH 2-8
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 710520.44 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schule am Marsbruch
Marsbruchstraße 176
44287 Dortmund
Beschreibung der Beschaffung:
“Das LWL-Förderschulzentrum Dortmund genügt in seiner derzeitigen Form nicht mehr den baulichen Anforderungen. Um den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung...”
Beschreibung der Beschaffung
Das LWL-Förderschulzentrum Dortmund genügt in seiner derzeitigen Form nicht mehr den baulichen Anforderungen. Um den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, werden verschiedenen Gebäudeteile saniert bzw. durch neu errichtete Gebäudeteile ersetzt. So soll der eingeschossige Gebäudeteil der „Schule am Marsbruch“ abgerissen werden und durch einen neuen Baukörper ersetzt werden (3. BA). Der neue Baukörper der „Schule am Marsbruch“ soll dann die komplette Funktion der bisherigen „Martin-Bartels-Schule“ sowie die fehlenden Räumlichkeiten für Verwaltung und weitere Fachräume der „Schule am Marsbruch“ aufnehmen. Im Anschluss erfolgt der Rückbau der bisherigen „Martin-Bartels-Schule“ nach Fertigstellung des 3. BA, welcher separat vergeben wird.
Der Ersatzneubau anstelle des ursprünglichen eingeschossigen Gebäudeteils der „Schule am Marsbruch“ soll integraler Bestandteil beider Schultypen werden und baulich sowie inhaltlich mit beiden Schulen verbunden und zu nutzen sein. Neben den zu berücksichtigenden Räumlichkeiten beider Schulformen sollen im Ersatzneubau auch gemeinschaftlich genutzte Flächen geplant werden.
Das Bestandsgebäude der Martin-Bartels-Schule dient während des teilweisen Abbruchs der „Schule am Marsbruch“ und der Realisierung des Erweiterungsneubaus als Interimsstandort für Teile der „Schule am Marsbruch“ und wird ebenfalls rückgebaut sobald der Umzug in den Erweiterungsneubau erfolgt ist.
Die Technische Ausrüstung im Bereich der Anlagengruppen 1, 2 und 4 der dreigeschossigen Gebäudeteile der Martin-Bartels-Schule wurden im Zuge der Sanierung so angelegt, dass diese autark betrieben werden. Daher wird für den Ersatzneubau eine Anbindung dieser Gewerke an die auf dem Gelände befindliche Technikzentrale erfolgen. Die Anlagengruppen 5 (u. a. elektroakustische Anlage) und 7 (u. a. Brandmeldeanlage) sind an das bestehende Gebäude anzubinden. Darüber hinaus ist eine neue Lüftungsanlage Anlagengruppe 3) sowie 2 Aufzugsanlagen (Anlagengruppe 6) zu planen.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Darstellung des Büros und des Projektteams sowie Erläuterungen zur inneren Organisation”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Vorstellung der Projektleitung, stellv. PL und Bauleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzeptionelle Ansätze zur Umsetzung der technischen Maßnahmen der Neubaumaßnahme unter Berücksichtigung der Abhängigkeiten zu weiteren Leistungen”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzeptionelle Ansätze zur Leistungserbringung in ggf. mehreren Bauabschnitten unter Berücksichtigung der terminlichen, monetären, organisatorischen und...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Konzeptionelle Ansätze zur Leistungserbringung in ggf. mehreren Bauabschnitten unter Berücksichtigung der terminlichen, monetären, organisatorischen und logistischen Rahmenbedingungen
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzeptionelle Ansätze zur Berücksichtigung von Nutzerinteressen im Rahmen der Planung, Einbindung der Behöriden und Gewährleistung eines einheitlichen...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Konzeptionelle Ansätze zur Berücksichtigung von Nutzerinteressen im Rahmen der Planung, Einbindung der Behöriden und Gewährleistung eines einheitlichen Gesamtkonzeptes für den Gebäudekomplex
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z.B. in Bezug auf Kosten, Termine, Qualitäten und Quantitäten”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z.B. in Bezug auf die Sicherstellung der örtl. Präsenz bzw. örtl. Nähe, Darstellung der Kapazitätseinsatzplanung während...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z.B. in Bezug auf die Sicherstellung der örtl. Präsenz bzw. örtl. Nähe, Darstellung der Kapazitätseinsatzplanung während der Planungs- und Ausführungsphase
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Kostenkriterium (Name): Leistung geteilt durch Preis (vgl. II.2.14)
Kostenkriterium (Gewichtung): Leistung / Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-)Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-)Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die letztmalig abgenommene Leistung je Objekt nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Er hat mit der weiteren Leistungserbringung innerhalb einer Frist nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber von 4 Wochen unter Einsatz der vorgesehenen Personalkapazitäten unter Berücksichtigung der aktuellen Projektsituation und Erfordernissen zu beginnen.
Der konkrete Ablauf der stufenweisen Beauftragung ist nachfolgend definiert:
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Leistungsphasen 2-4 als 1. Stufe beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen 5-7 werden durch ein separates Schreiben des Auftraggebers als 2. Stufe abgerufen und beauftragt.
Die Leistungsphase 8 wird durch separates Schreiben des Auftraggebers als 3. Stufe abgerufen.
Aus der Beauftragung der Leistungen einer Stufe können weder eine Verpflichtung oder ein Anspruch auf direkte oder zukünftige Beauftragung weiterer Stufen noch auf eine Vergütung dieser Leistungen abgeleitet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen nach der 1. Stufe zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Für bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen gilt im Falle der Kündigung § 649 BGB.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000) / (Gesamthonorar / 1 000) = Wertungskennzahl. Die Bewertungssumme...”
Zusätzliche Informationen
Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000) / (Gesamthonorar / 1 000) = Wertungskennzahl. Die Bewertungssumme entspricht dabei der
Gewichteten Bewertung aus dem Verhandlungsgespräch. Bitte nutzen Sie bei postalischer Einreichung dazu das dieser Bekanntmachung als Anlage beiliegende Kuvert.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 099-226399
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“VgV-18-4.2-TA: LWL — Neubau „Schule am Marsbruch“, Dortmund — Technische Ausrüstung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieur GmbG Schmidt & Willmes
Postort: Arnsberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hochsauerlandkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 597076.00
Höchstes Angebot: 620263.00
2️⃣
Vertragsnummer: VgV-18-4.2-TA
Titel: Schule am Marsbruch
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieur GmbH Schmidt & Willmes
Region: Arnsberg🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 710520.44 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYG9EM6
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112-165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 091-220093 (2019-05-08)