LWL – Neubau „Schule am Marsbruch“, Dortmund – Technische Ausrüstung

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung: Anlagengruppen 1-8“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für die nachfolgenden Leistungen:
Ersatzneubau der „Martin-Bartels-Schule“ als 3. BA im Bereich der „Schule am Marsbruch“ in den LPH 2-8.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-25 Auftragsbekanntmachung
2019-05-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: VgV-18-4.2-TA
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung: Anlagengruppen 1-8“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für die nachfolgenden Leistungen: Ersatzneubau der „Martin-Bartels-Schule“ als 3. BA im Bereich der „Schule am Marsbruch“ in den LPH 2-8.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Postanschrift: Freiherr-vom-Stein-Platz 1
Postleitzahl: 48133
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.lwl.org 🌏
E-Mail: vgv-lwl@du-diederichs.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPWYYG94XX 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPWYYG94XX 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-26 📅
Datum des Beginns: 2018-08-20 📅
Datum des Endes: 2022-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 099-226399
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000) / (Gesamthonorar / 1 000) = Wertungskennzahl. Die Bewertungssumme entspricht dabei der Gewichteten Bewertung aus dem Verhandlungsgespräch. Bitte nutzen Sie bei postalischer Einreichung dazu das dieser Bekanntmachung als Anlage beiliegende Kuvert.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung: Anlagengruppen 1-8“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für die nachfolgenden Leistungen:
Ersatzneubau der „Martin-Bartels-Schule“ als 3. BA im Bereich der „Schule am Marsbruch“ in den LPH 2-8.
Das LWL-Förderschulzentrum Dortmund genügt in seiner derzeitigen Form nicht mehr den baulichen Anforderungen. Um den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, werden verschiedenen Gebäudeteile saniert bzw. durch neu errichtete Gebäudeteile ersetzt. So soll der eingeschossige Gebäudeteil der „Schule am Marsbruch“ abgerissen werden und durch einen neuen Baukörper ersetzt werden (3. BA). Der neue Baukörper der 2Schule am Marsbruch“ soll dann die komplette Funktion der bisherigen „Martin-Bartels-Schule“ sowie die fehlenden Räumlichkeiten für Verwaltung und weitere Fachräume der „Schule am Marsbruch“ aufnehmen. Im Anschluss erfolgt der Rückbau der bisherigen „Martin-Bartels-Schule“ nach Fertigstellung des 3. BA, welcher separat vergeben wird.
Mehr anzeigen
Der Ersatzneubau anstelle des ursprünglichen eingeschossigen Gebäudeteils der „Schule am Marsbruch“ soll integraler Bestandteil beider Schultypen werden und baulich sowie inhaltlich mit beiden Schulen verbunden und zu nutzen sein. Neben den zu berücksichtigenden Räumlichkeiten beider Schulformen sollen im Ersatzneubau auch gemeinschaftlich genutzte Flächen geplant werden.
Mehr anzeigen
Das Bestandsgebäude der Martin-Bartels-Schule dient während des teilweisen Abbruchs der „Schule am Marsbruch“ und der Realisierung des Erweiterungsneubaus als Interimsstandort für Teile der „Schule am Marsbruch“ und wird ebenfalls rückgebaut sobald der Umzug in den Erweiterungsneubau erfolgt ist.
Mehr anzeigen
Die Technische Ausrüstung im Bereich der Anlagengruppen 1, 2 und 4 der dreigeschossigen Gebäudeteile der Martin-Bartels-Schule wurden im Zuge der Sanierung so angelegt, dass diese autark betrieben werden. Daher wird für den Ersatzneubau eine Anbindung dieser Gewerke an die auf dem Gelände befindliche Technikzentrale erfolgen. Die Anlagengruppen 5 (u. a. elektroakustische Anlage) und 7 (u. a. Brandmeldeanlage) sind an das bestehende Gebäude anzubinden. Darüber hinaus ist eine neue Lüftungsanlage Anlagengruppe 3) sowie 2 Aufzugsanlagen (Anlagengruppe 6) zu planen.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-)Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die letztmalig abgenommene Leistung je Objekt nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Er hat mit der weiteren Leistungserbringung innerhalb einer Frist nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber von 4 Wochen unter Einsatz der vorgesehenen Personalkapazitäten unter Berücksichtigung der aktuellen Projektsituation und Erfordernissen zu beginnen.
Mehr anzeigen
Der konkrete Ablauf der stufenweisen Beauftragung ist nachfolgend.
Definiert:
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Leistungsphasen 2-4 als 1. Stufe beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen 5-7 werden durch ein separates schreiben des Auftraggebers als 2. Stufe abgerufen und beauftragt.
Die Leistungsphase 8 wird durch separates Schreiben des Auftraggebers als 3. Stufe abgerufen.
Aus der Beauftragung der Leistungen einer Stufe können weder eine Verpflichtung oder ein Anspruch auf direkte oder zukünftige Beauftragung weiterer Stufen noch auf eine Vergütung dieser Leistungen abgeleitet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen nach der 1. Stufe zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten für bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen gilt.
Mehr anzeigen
Im Falle der Kündigung § 649 BGB.
Zusätzliche Informationen:
Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000) / (Gesamthonorar / 1 000) = Wertungskennzahl. Die Bewertungssumme entspricht dabei der Gewichteten Bewertung aus dem Verhandlungsgespräch. Bitte nutzen Sie bei postalischer Einreichung dazu das dieser Bekanntmachung als Anlage beiliegende Kuvert.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schule am Marsbruch Marsbruchstraße 176
44287 Dortmund

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02 „Bewerberbogen“) zu bestätigen.
Nachweis der technischen Fachkräfte (§46 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. §75 Abs. 1 + 2 VgV 2016): Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur (oder vergleichbar) des Büro-Inhabers / -Geschäftsführers.
Geschäftsführers Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften.
Mindeststandards:
Der Nachweis ist über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen. (Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat).
Nachweis Berufshaftpflicht §45 Abs.1 Nr.3 VgV 2016.
Deckungssummen: 2,0 Mio. EUR (Personenschäden), 2,0 Mio. EUR (Sonstige Schäden). Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beschreibung der technischen Ausstattung (§46 Abs.3 Nr. 3 i. V. m. §46 Abs.3 Nr. 9 VgV 2016), MS OfficeSoftware ab 2007, CAD-Software (2007 dwg – 2013 dwg), Terminplanung kompatibel mit pro-Plan 6.
Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit des Projektleiters des Bewerbers und stellv. Projektleiters des Bewerbers (§46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2016) Berufsbezeichnung Ingenieur (oder vergleichbar).
Nachweis zum Personalbestand (§46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2016).
Nachweise zur Vergabe von Unteraufträgen (§46 Abs.3 Nr.10 VgV 2016).
— Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 15 Punkte),
— Vergleichbarkeit der Honorarzone (max. 10 Punkte),
— Art der Leistung (max. 8 Punkte),
— Vergleichbarkeit des erbrachten Leistungsumfangs (max. 12 Punkte),
— Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (max. 12 Punkte),
— Vergleichbarkeit des Bauvolumens (max. 9 Punkte),
— Verwendung von Fördermitteln (max. 6 Punkte).
Die eingereichten Referenzen werden als arithmetischer Mittelwert (max. je 72 Punkte je Referenz) in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Die mögliche Maximalpunktzahl beträgt daher (unabhängig von der Anzahl der eingereichten Referenzen) max. 72 Punkte.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
— Eine vergleichbare Leistung für „Fachplanung Technische Ausrüstung“ für „Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen“ gem. Anlage 15.2 Objektliste HOAI 2013
mit einer HZ überwiegend >= II,
für >= 5 von 9 Anlagengruppen,
— Eine vergleichbare Leistung für „Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen“ mit anrechenbaren Kosten (KG 400, netto) von >= 1,5 Mio. EUR.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Gem. §75 VgV 2016 Abs. 1 und 2; Ingenieure.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Abschlagszahlungen des Honorars erfolgen gem. Projektfortschritt.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage 03 „Bewertungsmatrix“ und dem Kapitel III.1.3 dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Alle Bewertungen werden kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch die Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-05-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des Büros und des Projektteams sowie Erläuterungen zur inneren Organisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Vorstellung der Projektleitung, stellv. PL und Bauleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Ansätze zur Umsetzung der technischen Maßnahmen der Neubaumaßnahme unter Berücksichtigung der Abhängigkeiten zu weiteren Leistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Ansätze zur Leistungserbringung in ggf. mehreren Bauabschnitten unter Berücksichtigung der terminlichen, monetären, organisatorischen und logistischen Rahmenbedingungen
Konzeptionelle Ansätze zur Berücksichtigung von Nutzerinteressen im Rahmen der Planung, Einbindung der Behöriden und Gewährleistung eines einheitlichen Gesamtkonzeptes für den Gebäudekomplex
Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z. B. in Bezug auf Kosten, Termine, Qualitäten und Quantitäten
Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z. B. in Bezug auf die Sicherstellung der örtl. Präsenz bzw. örtl. Nähe, Darstellung der Kapazitätseinsatzplanung während der Planungs- und Ausführungsphase
Kostenkriterium: Leistung geteilt durch Preis (vgl. II.2.14)
Gewichtung der Kosten: Leistung / Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.lwl.org 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPWYYG94XX 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: DU Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG
Postanschrift: Laurentiusstraße 21
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42103
Land: Wuppertal, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.du-diederichs.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYG94XX

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112-165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr.2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 099-226399 (2018-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die erforderlichen Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung: Anlagengruppen 1-8“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für die nachfolgenden Leistungen: Ersatzneubau der „Martin-Bartels-Schule" als 3. BA im Bereich der „Schule am Marsbruch" in den LPH 2-8
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 710520.44 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 091-220093
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 099-226399
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000) / (Gesamthonorar / 1 000) = Wertungskennzahl. Die Bewertungssumme entspricht dabei der Gewichteten Bewertung aus dem Verhandlungsgespräch. Bitte nutzen Sie bei postalischer Einreichung dazu das dieser Bekanntmachung als Anlage beiliegende Kuvert.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ersatzneubau der „Martin-Bartels-Schule" als 3. BA im Bereich der „Schule am Marsbruch" in den LPH 2-8
Das LWL-Förderschulzentrum Dortmund genügt in seiner derzeitigen Form nicht mehr den baulichen Anforderungen. Um den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, werden verschiedenen Gebäudeteile saniert bzw. durch neu errichtete Gebäudeteile ersetzt. So soll der eingeschossige Gebäudeteil der „Schule am Marsbruch“ abgerissen werden und durch einen neuen Baukörper ersetzt werden (3. BA). Der neue Baukörper der „Schule am Marsbruch“ soll dann die komplette Funktion der bisherigen „Martin-Bartels-Schule“ sowie die fehlenden Räumlichkeiten für Verwaltung und weitere Fachräume der „Schule am Marsbruch“ aufnehmen. Im Anschluss erfolgt der Rückbau der bisherigen „Martin-Bartels-Schule“ nach Fertigstellung des 3. BA, welcher separat vergeben wird.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Der konkrete Ablauf der stufenweisen Beauftragung ist nachfolgend definiert:
Die weiteren Leistungsphasen 5-7 werden durch ein separates Schreiben des Auftraggebers als 2. Stufe abgerufen und beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen nach der 1. Stufe zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Mehr anzeigen
Für bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen gilt im Falle der Kündigung § 649 BGB.
Zusätzliche Informationen:
Die Bewertung der 2. Stufe erfolgt entsprechend der Formel: (Bewertungssumme × 1 000) / (Gesamthonorar / 1 000) = Wertungskennzahl. Die Bewertungssumme entspricht dabei der
Gewichteten Bewertung aus dem Verhandlungsgespräch. Bitte nutzen Sie bei postalischer Einreichung dazu das dieser Bekanntmachung als Anlage beiliegende Kuvert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schule am Marsbruch
Marsbruchstraße 176

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z.B. in Bezug auf Kosten, Termine, Qualitäten und Quantitäten
Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen z.B. in Bezug auf die Sicherstellung der örtl. Präsenz bzw. örtl. Nähe, Darstellung der Kapazitätseinsatzplanung während der Planungs- und Ausführungsphase
Kostenkriterium (Name): Leistung geteilt durch Preis (vgl. II.2.14)
Kostenkriterium (Gewichtung): Leistung / Preis

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-29 📅
Name: Ingenieur GmbG Schmidt & Willmes
Postort: Arnsberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Hochsauerlandkreis 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-07 📅
Name: Ingenieur GmbH Schmidt & Willmes
Land: Arnsberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 710520.44 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
8

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYG9EM6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 091-220093 (2019-05-08)