Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Mit dem Formblatt L 124 EU wird bestätigt, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Im Formblatt L 124 EU wird bestätigt, dass in den letzten 2 Jahren nicht
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR verhängt worden ist.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Im Formblatt L 124 EU ist zu erklären, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Im Formblatt L 124 EU ist zu erklären, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Dieser wird auf Verlangen vorgelegt.
Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Im Formblatt L 124 EU ist zu erklären, ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt worden ist.
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt sowie ein Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG auf gesonderte Verlangen vorgelegt.
Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Herkunftsstaats / Niederlassungsstaats oder vergleichbare Nachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung eine Erklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorgelegt:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Dem Bieter/Teilnehmer der Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Der Bieter/Teilnehmer der Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass er über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.