Machbarkeitsstudie zum Bahnausbau in der Region München

Freistaat Bayern – Regierung von Oberbayern – Zentrale Vergabestelle

Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Machbarkeitsstudien zum Bahnausbau in der Region München

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-23 Auftragsbekanntmachung
2018-09-19 Ergänzende Angaben
2019-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 0270.ZV-11-25-18
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Machbarkeitsstudien zum Bahnausbau in der Region München
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern – Regierung von Oberbayern – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.auftraege.bayern.de 🌏
E-Mail: zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176404100 📠
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=vPDVgi3OqI8%3d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-25 📅
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2022-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 163-371981
ABl. S-Ausgabe: 163

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Metropolregion München und ganz Südbayern zählen zu den Wachstumsregionen in Deutschland. Der damit einhergehenden wachsenden Mobilität müssen leistungsfähige
Verkehrswege zur Verfügung stehen, wobei das Mobilitätswachstum ökologisch sinnvoll gestaltet werden muss. Hier kommt dem Schienenverkehr und insbesondere der S-Bahn als Rückgrat des öffentlichen Verkehrs zwischen der Landeshauptstadt München und der Region München eine herausragende Rolle zu. Vor diesem Hintergrund wurde Ende 2016 eine Entscheidung über die Realisierung einer 2. Stammstrecke in München getroffen. Sie ist eine – wenn auch wesentliche – Maßnahme für den vom Freistaat Bayern vorgesehenen Bahnausbau in der Region München. Das Programm zum Bahnausbau Region München beschreibt die Eckpunkte für die zukünftige Gestaltung des Schienenpersonennahverkehrs in der Metropolregion München und Südbayern.
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Das Programm umfasst derzeit 28 Maßnahmen. 23 dieser Maßnahmen befinden sich bereits in der konkreten Planung bzw. in der Realisierung, darunter auch die 2. Stammstrecke als Kernstück mit ihren sieben sogenannten netzergänzenden Maßnahmen.
Weitere Informationen über den Bahnausbau in der Region München finden Sie im Internet auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter https://www.verkehr.bayern.de/vum/schiene/infrastruktur/index.php sowie der Homepage der DB Netz AG unter https://www.bahnausbau-muenchen.de
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Der Freistaat Bayern berücksichtigt in der weiteren Programmkonkretisierung die Aufgaben der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG). Die BEG plant im Auftrag und nach den Vorgaben des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr den gesamten SPNV in Bayern. Hierzu vergibt die BEG Verkehrsleistungen im Wettbewerb an die Eisenbahnverkehrs-unternehmen. Der Abschluss dieser Verkehrsverträge erfordert eine abgestimmte und möglichst über viele Jahre im Voraus vorhersehbare Entwicklung von zusätzlicher Eisenbahninfrastruktur. Aus diesem Grunde wird die BEG bereits bei den Prozessen zur Untersuchung, Abstimmung und Bewertung der künftigen Ausbaumaßnahmen fest einbezogen.
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Im Hinblick auf die weiter Programmkonkretisierung sollen weitere 26 Einzelmaßnahmen in einer „Machbarkeitsstudie für den Bahnausbau in der Region München“ entwickelt und auf ihre bautechnische und eisenbahnbetriebliche Machbarkeit untersucht werden. Diese Machbarkeitsstudie ist Gegenstand dieser Ausschreibung mit der das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fachkompetente und zuverlässige Ingenieure sucht, die diese Machbarkeitsstudien erarbeiten.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Mit dem Formblatt L 124 EU wird bestätigt, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Im Formblatt L 124 EU wird bestätigt, dass in den letzten 2 Jahren nicht
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR verhängt worden ist.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
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Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Im Formblatt L 124 EU ist zu erklären, ob ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Dieser wird auf Verlangen vorgelegt.
Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Im Formblatt L 124 EU ist zu erklären, ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt worden ist.
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt sowie ein Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG auf gesonderte Verlangen vorgelegt.
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Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Herkunftsstaats / Niederlassungsstaats oder vergleichbare Nachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung eine Erklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorgelegt:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Dem Bieter/Teilnehmer der Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
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Der Bieter/Teilnehmer der Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass er über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Es wird versichert, dass im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR pro Jahr (2fach maximiert), für sonstige Schäden (Sachschäden) in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR pro Jahr (2fach maximiert) und für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR pro Jahr (2fach maximiert) spätestens zum Leistungsbeginn und während der gesamten Laufzeit des Vertrags incl. des Gewährleistungszeitraums vorbehalten wird.
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Eine entsprechende schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorgelegt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen. Der Auftraggeber erklärt, dass in mindestens 3 Fällen vergleichbare Leistungen erbracht worden sind. Bei den Referenzen sind Angaben zu Leistung, Auftragswert, Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt und zum Auftraggeber zu machen.
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Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird für die oben genannten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Leistungen vor Zuschlagserteilung gem. Formblatt 444 vorgelegt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Fachplanungen des Bieters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=vPDVgi3OqI8%3d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 163-371981 (2018-08-23)
Ergänzende Angaben (2018-09-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 182-412076
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 163-371981
ABl. S-Ausgabe: 182
Quelle: OJS 2018/S 182-412076 (2018-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 006-009187
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 182-412076
ABl. S-Ausgabe: 6
Zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Bieterfrage wurde die Angebotsfrist vom 24.9.2018 auf den 4.10.2018 verlängert.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Weitere Informationen über den Bahnausbau in der Region München finden Sie im Internet auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter https://www.verkehr.bayern.de/vum/schiene/infrastruktur/index.php sowie der Homepage der DB Netz AG unter https://www.bahnausbau-muenchen.de.
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Der Freistaat Bayern berücksichtigt in der weiteren Programmkonkretisierung die Aufgaben der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG). Die BEG plant im Auftrag und nach den Vor-gaben des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr den gesamten SPNV in Bayern. Hierzu vergibt die BEG Verkehrsleistungen im Wettbewerb an die Eisenbahnverkehrs-unternehmen. Der Abschluss dieser Verkehrsverträge erfordert eine abgestimmte und möglichst über viele Jahre im Voraus vorhersehbare Entwicklung von zusätzlicher Eisenbahninfrastruktur. Aus diesem Grunde wird die BEG bereits bei den Prozessen zur Untersuchung, Abstimmung und Bewertung der künftigen Ausbaumaßnahmen fest einbezogen.
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Im Hinblick auf die weiter Programmkonkretisierung sollen weitere 26 Einzelmaßnahmen in einer „Machbarkeitsstudie für den Bahnausbau in der Region München“ entwickelt und auf ihre bautechnische und eisen-bahnbetriebliche Machbarkeit untersucht werden. Diese Machbarkeitsstudie ist Gegenstand dieser Ausschreibung mit der das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fachkompetente und zuverlässige Ingenieure sucht, die diese Machbarkeitsstudien erarbeiten.
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Zusätzliche Informationen:
Aufgrund einer Bieterfrage wurde die Angebotsfrist vom 24.9.2018 auf den 4.10.2018 verlängert.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-29 📅
Name: SMA (Deutschland) GmbH Ropelius, Ropelius [frankfurt@sma-partner.com], Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen An-gaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabe-unterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 006-009187 (2019-01-08)