AZ: VGST1-2/SD/001/18;
Vertiefte Machbarkeitsstudien für 5 radiale Radschnellverbindungen von der Münchner Innenstadt in Richtung der angrenzenden Landkreise und eine Potenzial- und Machbarkeitsuntersuchung für eine tangentiale Radschnellverbindung innerhalb des Stadtgebiets Münchens
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
“Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen, Teilnahmeanträgen, Interessensbestätigungen oder zu den Angeboten sind per Post oder E-Mail bis spätestens...”
Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen, Teilnahmeanträgen, Interessensbestätigungen oder zu den Angeboten sind per Post oder E-Mail bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle 1 zu richten.
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Quelle: OJS 2018/S 196-443447 (2018-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Vertiefte Machbarkeitsstudien für fünf Radschnellverbindungen von der Münchner Innenstadt in Richtung der angrenzenden Landkreise und eine Potenzial- und...”
Kurze Beschreibung
Vertiefte Machbarkeitsstudien für fünf Radschnellverbindungen von der Münchner Innenstadt in Richtung der angrenzenden Landkreise und eine Potenzial- und Machbarkeitsuntersuchung für eine tangentiale Radschnellverbindung innerhalb des Stadtgebiets Münchens (Az. VGST1-2/SD/001/18).
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Direktorium-HA II/ Vergabestelle 1, Abt. 2
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de🌏
Telefon: +49 89233-30435📞
Fax: +49 89233-30409 📠
“Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des...”
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
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Quelle: OJS 2019/S 055-127626 (2019-03-15)