Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Werbeagenturleistungen für die AOK Bayern. Die gesetzlichen Krankenversicherungen befinden sich in einem hart umkämpften Wettbewerbsumfeld. Gleichzeitig sind rund 95 % aller Leistungen vom Gesetzgeber vorgegeben und identisch. Eine Differenzierung ist die Herausforderung. Deshalb ist es umso wichtiger, der Marke AOK Bayern ein eigenes Gesicht zu geben und eine Begehrlichkeit zu wecken. Die AOK Bayern investiert in eine hochwertige Qualität der medizinischen Versorgung. Eine vordergründige und effektheischende Positionierung über den Preis zählt dagegen nicht zur Versorgungsstrategie. Die Gesundheit der Versicherten steht im Mittelpunkt. Dabei bietet die AOK Bayern über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus wichtige Produkte, Angebote und Services.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-07.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Marken-/Kreativagentur
18-062
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Werbeagenturleistungen für die AOK Bayern. Die gesetzlichen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Werbeagenturleistungen für die AOK Bayern. Die gesetzlichen Krankenversicherungen befinden sich in einem hart umkämpften Wettbewerbsumfeld. Gleichzeitig sind rund 95 % aller Leistungen vom Gesetzgeber vorgegeben und identisch. Eine Differenzierung ist die Herausforderung. Deshalb ist es umso wichtiger, der Marke AOK Bayern ein eigenes Gesicht zu geben und eine Begehrlichkeit zu wecken. Die AOK Bayern investiert in eine hochwertige Qualität der medizinischen Versorgung. Eine vordergründige und effektheischende Positionierung über den Preis zählt dagegen nicht zur Versorgungsstrategie. Die Gesundheit der Versicherten steht im Mittelpunkt. Dabei bietet die AOK Bayern über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus wichtige Produkte, Angebote und Services.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 160 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die AOK Bayern ist mit mehr als 4,5 Millionen Versicherten die größte von insgesamt elf selbstständigen AOKs im Bundesgebiet. Mit einem Haushaltsvolumen von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die AOK Bayern ist mit mehr als 4,5 Millionen Versicherten die größte von insgesamt elf selbstständigen AOKs im Bundesgebiet. Mit einem Haushaltsvolumen von ca. 15 Mrd. Euro und über 10 000 Mitarbeitern ist sie ein Großunternehmen im Freistaat. Als Körper-schaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung unterliegt sie besonderen rechtlichen Bedingungen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen befinden sich in einem hart umkämpften Wettbewerbsumfeld. Gleichzeitig sind rund 95 % aller Leistungen vom Gesetzgeber vorgegeben und identisch. Eine Differenzierung ist die Herausforderung. Deshalb ist es umso wichtiger, der Marke AOK Bayern ein eigenes Gesicht zu geben und eine Begehrlichkeit zu wecken.
Die AOK Bayern investiert in eine hochwertige Qualität der medizinischen Versorgung. Eine vordergründige und effektheischende Positionierung über den Preis zählt dagegen nicht zur Versorgungsstrategie. Die Gesundheit der Versicherten steht im Mittelpunkt. Dabei bietet die AOK Bayern über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus wichtige Produkte, Angebote und Services. Sie ist in ganz Bayern vor Ort „zuhause" und sichert mit ihrem Know-how und ihrer Verantwortung als Marktführer in Bayern die Vorhaltung und Weiterentwicklung der Prävention und Versorgung. Die AOK Bayern ist der erste Ansprechpartner rund um die Themen Gesundheit, Prävention und Pflege.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Werbeagenturleistungen für die AOK Bayern.
Der Auftrag ist nicht in Lose unterteilt.
Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung geschlossen (§ 103 Abs. 5 GWB, § 21 VgV). Das Auftragsvolumen ist abhängig vom Bedarf der Auftraggeberin. Die Zusicherung eines bestimmten Auftragsvolumens ist mit dem Abschluss des Vertrages nicht verbunden.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Vertragslaufzeit zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.3.2019 und endet am 28.2.2021. Sollte sich der Vertragsbeginn auf einen Zeitpunkt nach dem 1.3.2019 verzögern, so verlängert sich die Vertragslaufzeit entsprechend.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualität des im Pitch vorgestellten Konzeptes sowie des Key-Visuals und dessen Anwendung sowie der Textprobe mit Unterkriterien”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 Punkte
Preis (Gewichtung): 40 Punkte
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2021-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Vertragslaufzeit zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Optional werbliche Einzelmaßnahmen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Bewerber haben eine ausgefüllte und unterschriebene...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Bewerber haben eine ausgefüllte und unterschriebene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Europäischen Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Für die einheitliche europäische Eigenerklärung können die Bewerber entweder ein von Hand ausgefülltes Dokument oder ein online ausgefülltes Formular (z. B. unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) einreichen. Der Abschnitt D in Teil II muss nicht ausgefüllt werden. In Teil IV ist es ausreichend, nur Abschnitt Alpha auszufüllen. Teil V muss nicht ausgefüllt werden.
Bei Bewerbergemeinschaften muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bewerber Drittunternehmen benennt, muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden;
2) Da die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von 30 000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung anzufordern, wird darauf hingewiesen, dass der zur Zuschlagserteilung vorgesehene Bewerber auf Aufforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung) einreichen muss, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Bei Bewerbergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Nachweis (Kopie) oder Eigenerklärung über das Vorhandensein einer aktuell bestehenden angemessenen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Nachweis (Kopie) oder Eigenerklärung über das Vorhandensein einer aktuell bestehenden angemessenen und gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der Versicherung von Vermögensschäden, nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende. Sofern der Bewerber keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Als angemessen gilt eine Deckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen. Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
b) Angabe des Umsatzes (netto)
Aa.) Angabe des Gesamtumsatzes (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Deutschland.
Bb.) Angabe des Umsatzes (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 350 000 EUR pro Jahr betragen haben.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für mindestens ein Mitglied einzureichen.
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Nachweis (Kopie) oder Eigenerklärung über das Vorhandensein einer aktuell bestehenden angemessenen und...”
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Nachweis (Kopie) oder Eigenerklärung über das Vorhandensein einer aktuell bestehenden angemessenen und gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der Versicherung von Vermögensschäden, nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende. Sofern der Bewerber keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Als angemessen gilt eine Deckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen. Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
b) Angabe des Umsatzes (netto)
Aa.) Angabe des Gesamtumsatzes (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Deutschland.
Bb.) Angabe des Umsatzes (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 350 000 EUR pro Jahr betragen haben.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für mindestens ein Mitglied einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Unternehmensdarstellung, Eckdaten zum Unternehmen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Unternehmensdarstellung, Eckdaten zum Unternehmen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Konzernverbindungen, Liste verbundener Unternehmen und strategischer Partner sowie eine Darstellung des Leistungsspektrums und
— portfolios.
Bei Bewerbergemeinschaften muss die Unternehmensdarstellung für jedes Mitglied eingereicht werden.
b) Nennung von mindestens 3 geeigneten Referenzaufträgen unterschiedlicher Kunden über in den letzten 3 Jahren ausgeführte vergleichbare Leistungen. Die Referenzaufträge sind vergleichbar, wenn mindestens ein Referenzauftrag die Konzeption und Umsetzung einer ganzjährigen integrierten Markenkommunikation zum Gegenstand hat und mindestens zwei Referenzaufträge die Konzeption und Umsetzung von cross medialen Image- oder Werbekampagnen beinhalten. Ganzjährig bedeutet dabei innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten eine regelmäßige Präsenz am Markt. Cross medial bedeutet dabei mindestens drei abgestimmte Kommunikationskanäle.
Die Bewerber haben für jeden Referenzauftrag das als Anlage 5 beigefügte Referenzblatt vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Zusätzlich soll eine grobe Skizzierung der Konzeption des Referenzauftrages hinsichtlich Konzeption und Umsetzung einer ganzjährigen integrierten Markenkommunikation beigefügt werden sowie eine grobe Darstellung der Konzeption und Umsetzung einer crossmedialen Image- oder Werbekampagne. Bei der Wertung der Referenzaufträge wird ein Durchschnitt gebildet, daher werden die Bieter aufgefordert, nur passende Referenzen einzureichen.
c.) Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Teams, welches nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden darf. Vom Projektleiter/in sowie dem übrigen Kernteam ist ein Lebenslauf mit:
— Darstellung der beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen,
— Referenzen,
— Berufliche Qualifikation (z. B. Studium, Ausbildung, Weiterbildung).
Einzureichen. Dabei soll eine mehrjährige praktische Berufserfahrung in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Darlegung des methodischen und praktischen Fachwissens erkennbar sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Unternehmensdarstellung, Eckdaten zum Unternehmen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit,...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Unternehmensdarstellung, Eckdaten zum Unternehmen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Konzernverbindungen, Liste verbundener Unternehmen und strategischer Partner sowie eine Darstellung des Leistungsspektrums und
— portfolios.
Bei Bewerbergemeinschaften muss die Unternehmensdarstellung für jedes Mitglied eingereicht werden.
b) Nennung von mindestens 3 geeigneten Referenzaufträgen unterschiedlicher Kunden über in den letzten 3 Jahren ausgeführte vergleichbare Leistungen. Die Referenzaufträge sind vergleichbar, wenn mindestens ein Referenzauftrag die Konzeption und Umsetzung einer ganzjährigen integrierten Markenkommunikation zum Gegenstand hat und mindestens zwei Referenzaufträge die Konzeption und Umsetzung von crossmedialen Image- oder Werbekampagnen beinhalten. Ganzjährig bedeutet dabei innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten eine regelmäßige Präsenz am Markt. Crossmedial bedeutet dabei mindestens drei abgestimmte Kommunikationskanäle.
Die Bewerber haben für jeden Referenzauftrag das als Anlage 5 beigefügte Referenzblatt vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Zusätzlich soll eine grobe Skizzierung der Konzeption des Referenzauftrages hinsichtlich Konzeption und Umsetzung einer ganzjährigen integrierten Markenkommunikation beigefügt werden sowie eine grobe Darstellung der Konzeption und Umsetzung einer crossmedialen Image- oder Werbekampagne. Bei der Wertung der Referenzaufträge wird ein Durchschnitt gebildet, daher werden die Bieter aufgefordert, nur passende Referenzen einzureichen.
c) Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Teams, welches nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden darf. Vom Projektleiter/in sowie dem übrigen Kernteam ist ein Lebenslauf mit;
— Darstellung der beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen,
— Referenzen,
— Berufliche Qualifikation (z. B. Studium, Ausbildung, Weiterbildung).
Einzureichen. Dabei soll eine mehrjährige praktische Berufserfahrung in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Darlegung des methodischen und praktischen Fachwissens erkennbar sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-08
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YYJPP
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 174-394844 (2018-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK Bayern
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufhebung Vergabeverfahren Marken-/Kreativagentur
18-103
Kurze Beschreibung: Siehe Auftragsbekanntmachung 2018/S 174-394844
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Auftragsbekanntmachung
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualität des im Pitch vorgestellten Konzeptes sowie des Key-visuals und dessen Anwendung sowie der Textprobe”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 174-394844
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YYULK
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 227-520048 (2018-11-22)