Markenportal

AOK Bundesverband GbR

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung eines Markenportals als Software as a Service (SaaS). Die zu beschaffende Software soll aus verschiedenen Modulen bestehen um den unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen AOKs gerecht zu werden. Dabei wird zwischen „Pflichtmodulen“, deren Implementierung für alle AOKs und den Bundesverband gilt, und „optionalen Modulen“, über deren Implementierung je AOK entschieden werden kann, unterschieden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-04 Auftragsbekanntmachung
2018-04-18 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2018-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 2018-04-04-SYS-BAN
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung eines Markenportals als Software as a Service (SaaS). Die zu beschaffende Software soll aus verschiedenen Modulen bestehen um den unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen AOKs gerecht zu werden. Dabei wird zwischen „Pflichtmodulen“, deren Implementierung für alle AOKs und den Bundesverband gilt, und „optionalen Modulen“, über deren Implementierung je AOK entschieden werden kann, unterschieden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYL1Q 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYL1Q 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 067-149024
ABl. S-Ausgabe: 67
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYL1Q

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um eine einheitliche Markenwahrnehmung sowohl Print als auch Online zu gewährleisten und zur Optimierung der Prozesse rund um die Marke sowohl unternehmensintern als auch in der Zusammenarbeit mit Kreativitäts- und Kommunikationspartnern der AOK soll eine Software as a Service (SaaS) beschafft werden. Diese soll aus verschiedenen Modulen bestehen um den unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen AOKs gerecht zu werden. Dabei wird unterschieden zwischen „Pflichtmodulen“, deren Implementierung für alle AOKs und den Bundesverband gilt (bundesweit einheitlicher Teil) und „optionalen Modulen“, über deren Implementierung je AOK zur Deckung regionaler Bedürfnisse entschieden werden kann, sodass jede AOKs die für sie relevanten Komponenten auswählen und nutzen kann. Folgende Module sind vorgesehen: Digital Asset Management, Brand Dokumentation (Pflicht); Werbemittelproduktion, Begleitung von Kreativ Workflows mit externen Agenturen, Marketing Management System, Werbemittellogistik, Kommunikation über die Marke und Reporting (optional).
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Dauer: 72 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister (Kopie) des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (vorläufiger Nachweis durch Erklärung in Teil IV der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung;
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2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Teil III der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung).

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die von der gesetzlichen Regelung abweichende verlängerte Laufzeit ist zum einen durch die hohen Entwicklungsleistungen, insbesondere aufgrund von regionalen Anpassungen, und dem dadurch bedingten langen Zeitraum bis zur Produktivsetzung begründet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden – Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister – Smidt – Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstr. 33 A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYL1Q 🌏
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Ansprechpartnerin Madlen Banditt
Internetadresse: www.bv.aok.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.aok.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“
Quelle: OJS 2018/S 067-149024 (2018-04-04)
Ergänzende Angaben (2018-04-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 077-172392
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 067-149024
ABl. S-Ausgabe: 77
Quelle: OJS 2018/S 077-172392 (2018-04-18)