Beschreibung der Beschaffung
Im gesamten Streckennetz der Kölner Verkehrs- Betriebe AG müssen zur Erhaltung der Betriebssicherheit in den Gleis- und Weichenanlagen (K – und W – Bau) maschinelle Unterhaltungs- und die 6 – Wochen Gleisstopfarbeiten in einzelnen Teilbereichen durchgeführt werden.
Bei Gefahr in Verzug, insbesondere zur Beseitigung von Betriebsstörungen, müssen die Arbeiten in kurzfristigen Einsätzen innerhalb von 24 Stunden nach Abruf erfolgen.
Die Leistung umfasst zusätzlich das Einplanieren des Schotters, sowie Sicherung und Übernahme von abgesteckten Gleisachsen, Gleishöhen, Überhöhungen und sonstiger Festpunkte. Die Maßnahme umfasst das Stopfen, Heben und Richten der Gleisanlage ggf. Schottereinbau. Die Stopfarbeiten in den Bögen < 50,00 m sind mit dem Windhoff- Gerät oder gleichwertig durchzuführen. Diese Arbeiten werden gesondert vergütet . Die Arbeiten werden auf besonderen Bahnkörpern, auf freier Strecke, im U- Bahn und Hochbahnbereich, sowie auch in ein- und zweigleisigen Tunnelröhren durchgeführt.
Schwellenabstand von 0,60 m bis 0,75 m, Holz – und Betonschwellen.
Die Arbeiten müssen ggf. mit Zuhilfe eines Zweiwegebaggers durchgeführt werden.
Die Arbeitszeiten werden ab dem Aufgleisen bis zum Abgleisen gerechnet. Abstellgleise können nicht zur Verfügung gestellt werden. I m U- Bahn- und Hochbahnbereich sind längere Anfahrtswege nach dem Aufgleisen durch eine Zulage Position abzurechnen. Zusätzliche Zeiten für An- und Abfahrt vom Aufstellplatz, z. B . Btf. West zur bzw. von der Einsatzstelle zum Aufstellplatz, z . B . Btf. West sowie das Rangieren gehören zu Einsatzzeit und werden nicht gesondert vergütet.
Die Zufahrt zum Gleisbereich erfolgt jeweils von den öffentlichen Verkehrsflächen aus.
Die Arbeiten werden in den nächtlichen Sperrpausen von 2 bis 4 Std. und in den Streckensperrungen ab 5 Std. ausgeführt . Die jeweilige Zeitspanne der Sperrpause wird dem AN vor Arbeitsbeginn vom AG mitgeteilt. Vor- und Nacharbeiten, sowie Arbeiten außerhalb des Gefahrenbereiches können in Abstimmung mit dem AG auch vor- und nach den Sperrzeiten erfolgen.
Gearbeitet wird in den Nächten von Sonntag / Montag bis Donnerstag/ Freitag. Während der Sperrzeiten (ca. 1.00 Uhr – 4.00 Uhr) findet kein Bahnbetrieb statt (Am Wochenende, Fr/ Sa und Sa / So, bestehen keine Sperrpausen).