Beschreibung der Beschaffung
Alle nachfolgend beschriebenen Leerrohre und Leerrohrverbände müssen zwingend die geforderten Eigenschaften aufweisen und definierte Qualitätsstandards erfüllen. Abweichungen von den beschriebenen Eigenschaften, die eine Minderqualität darstellen, führen zum Ausschluss des Angebots. Der Gleichwertigkeitsnachweis ist in den Angebotsunterlagen zu führen.
Beweislast für die Gleichwertigkeit des angebotenen Materials bei Abweichungen obliegt dem Bieter:
— Leerrohre aus PE-HD transparent, mit farbigen Streifen zur Codierung,
— Farbcodierung gem. DIN EN 60794-1-1,
— Zeitstandfestigkeit für Mikrorohre gemäß DIN 16874,
— Berstdruck der Microrohre >= 50 bar,
— UV-Stabilität für Mikrorohre 2 Jahre südeuropäisches Klima, gemäß DIN EN ISO 4892-2,
— Gemäß DIN 61386-24 (Elektroinstallationsrohrsysteme) mit CE-Kennzeichen,
— Homogenität für Mikrorohre gemäß DIN 8075,
— Mikrorohr mit optimierten Gleitrippen (innen),
— Zur direkten Erdverlegung geeignet.
Die Lieferung der Leerrohre erfolgt auf Einwegtrommeln. Bei Lieferung auf Mehrwegtrommeln gehen die möglichen Kosten durch Handling, Miete, Beschädigung oder Verlust zu Lasten des AN. Es ist die abgefragte Mindestmenge über komplette Trommeln anzubieten. Es ist zulässig, um die Mindestmenge zu erreichen, die Anzahl der Trommeln auf volle Trommeln aufzurunden, wobei die auf der letzten Trommel gelieferten Mehrmeter nicht kostenwirksam werden.
Ebenfalls zulässig ist es, dass auf der letzten Rolle eine Längen-Minderung bis hin zur Erreichung der geforderten Mindestlieferlänge vorgenommen wird.
Zulässige Toleranzen:
10 x 2,0 Außendurchmesser 10,00 mm/ -0,0/+0,1
14 x 2,0 Außendurchmesser 14,00 mm/-010/+0,1
16 x 2,0 Außendurchmesser 16,00 mm/-010/+0,15
10 x 2,0 Wandstärke 2,00 mm/ -0,0/+0,1
14 x 2,0 Wandstärke 2,00 mm/-010/+0,15
16 x 2,0 Wandstärke 2,00 mm/-010/+0,1
10 x 2,0 Querschnittsovalität max. 0,2 mm
14 x 2,0 Querschnittsovalität max. 0,2 mm
16 x 2,0 Querschnittsovalität max. 0,2 mm
Alle nachfolgend beschriebenen Verbindungsmuffen und Endstopfen müssen zwingend die geforderten Eigenschaften aufweisen und definierte Qualitätsstandards erfüllen. Abweichungen von den beschriebenen Eigenschaften, die eine Minderqualität darstellen, führen zum Ausschluss des Angebots. Die Beweislast für die Gleichwertigkeit des angebotenen Materials bei Abweichungen obliegt dem Bieter. Der Gleichwertigkeitsnachweis ist in den Angebotsunterlagen zu führen.
— Element aus transparentem Kunststoff,
— Herstellung einer permanenten, reversiblen Verbindung mit dem zugehörigen Leerrohr,
— Gas- und Wasserdicht 15 bar/ 30 min,
— Anforderungsprofil gemäß DIN EN 50 411-2-8:2009,
— Reversibel lösbar und wiederverwendbar nach Entfernen des Sicherungsringes,
— Berstdruck mind. 30 bar,
— Werkzeugfreie Montage und Demontage,
— Erdverlegbar.