Ausführung am MPI für Immunbiologie und Epigenetik
Stübeweg 51, 79108 Freiburg im Breisgau:
Gewerk: Schlosserarbeiten.
Umfang der Leistung:
2 St. Revisionstreppen,
Ca. 15 St. Stahltüren T30
Ca. 12 St. Stahltüren 2-flügelig T0-T90
Gitterrost-Abdeckung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-13.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Max-Planck-Gesellschaft, GV, Ref. VIII d – VOB
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rieger, Judith
Telefon: +49 892108-0📞
E-Mail: bieterfragen@gv.mpg.de📧
Fax: +49 892108-1344 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.mpg.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Einrichtung des privaten Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Max-Planck-Institut Freiburg, BT12 – Schlosserarbeiten
Z.IMMU.A.000316.317.1.VOB.1540”
Produkte/Dienstleistungen: Schlosserdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Ausführung am MPI für Immunbiologie und Epigenetik,
Stübeweg 51, 79108 Freiburg im Breisgau:
Gewerk: Schlosserarbeiten
Umfang der Leistung:
2 St....”
Kurze Beschreibung
Ausführung am MPI für Immunbiologie und Epigenetik,
Stübeweg 51, 79108 Freiburg im Breisgau:
Gewerk: Schlosserarbeiten
Umfang der Leistung:
2 St. Revisionstreppen,
Ca. 15 St. Stahltüren T30,
Ca. 12 St. Stahltüren 2-flügelig T0-T90,
Gitterrost-Abdeckung
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlosserdienste📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Max-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4)
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 112-254116
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Max-Planck-Institut Freiburg, BT12 – Schlosserarbeiten
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Die Aufhebung beruht auf § 17 Abs. 1) VOB/A, da kein Angebot zum Submissionstermin am 17.7.2018 um 11.00 eingegangen ist.
Das Vergabeverfahren war erfolglos.” Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 137-312269 (2018-07-18)