Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien (Bewertungspunkte 0-4):
1) Inhaltlich zwei vergleichbare (gem. II 2.4) Referenzprojekte der letzten 7 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vorgehängte hinterlüftete Fassaden mit Keramikbekleidung (Gewichtung 80 %). Die Referenzen werden entsprechend der nach folgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Größe des Bauprojektes (Gesamtfassadenfläche der Keramikfassade) (25 %);
b) Qualität und Komplexität (z. B. Plattenformat, Verlegeart, Sonderkeramik, Zustimmung im Einzelfall, etc.) (45 %);
c) Erfahrung und Zufriedenheit des Auftraggebers oder Dritte (wie Bauüberwachung) mit dem Bewerber (30 %).
Für das Kriterium (1) können im Gesamtbild der zwei anzugebenden Referenzen maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 80 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich Fassade im eigenen Betrieb, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und heute (10 %)
Ab 20 Mitarbeiter 4 Punkte
15-19 Mitarbeiter 3 Punkte
10-14 Mitarbeiter 2 Punkte
5-9 Mitarbeiter 1 Punkte
<5 Mitarbeiter 0 Punkte
Hinweis zu Kriterium (2):
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 20 Mitarbeitern pro Jahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird dieser Personalstand überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen von Fassadearbeiten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (10 %)
> 2 000 000 EUR =4 Punkte
2 000 000 – 1 500 001 EUR =3 Punkte
1 500 000 – 1 000 001 EUR =2 Punkte
1 000 000 – 500 000 EUR =1 Punkte
< 500 000 EUR =0 Punkte
Hinweis zu Kriterium (3):
Wird ein Netto-Umsatz > 2 000 000 EUR nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Hinweis zu Kriterium (1):
Die detaillierte Projektbeschreibung pro Referenz sollte aussagekräftige Pläne, Dokumente oder sonstige technischen Erläuterungen auf max. 3 Blatt (DIN A3) zusammenfassen.
Die Höchstpunktzahl wird vergeben, wenn die Darstellung der benannten Referenzen im Vergleich zueinander dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entsprechen. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte. Die reine Menge der benannten Referenzen allein ist nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung.
Erläuterung zur allgemeinen Punktevergabe:
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien (1)-(3).
Kriterium (1): Die Bewertung erfolgt anhand folgender Wertungsskala:
Bei jedem dieser Bewertungskriterien wird eine Punktzahl zwischen 0-4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sogenannte diskursive Wertung).
Die Punktevergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium:
4 Punkte: der im jeweiligen Kriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag, gemessen an dem hier zu realisierenden Projekt.
3 Punkte: der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist geringfüge Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
2 Punkte: der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
1 Punkt: der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnameantrag auf
0 Punkte: der Teilnahmeantrag enthält nicht nachvollziehbare Ausführungen
Die Bewertungskriterien (2) und (3), haben eine eigene Bewertungsabstufung, wie angegeben.