Die AOK Bayern nutzt für Image- und Vertriebskampagnen einen Media-Mix, der die Präsenz im Markt gewährleistet. Dabei soll die bayerische Gesundheitskasse stets positiv präsentiert werden. Die jeweiligen Marketing- und Vertriebsziele der AOK Bayern sind zu berücksichtigen und zu erreichen. Die AOK Bayern - künftig Auftraggeberin (AG) genannt - beauftragt Mediaagenturen bzw. Spezialmittler - künftig Auftragnehmer (AN) genannt - je nach Zielsetzung der jeweiligen Kampagne und dem sich daraus ergebenden Mediabedarf in 5 Losen. Los 1: Out of Home; Los 2: Hörfunk und Webradio; Los 3: Kino; Los 4: TV; Los 5: Print.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: 18-002
Kurze Beschreibung:
Die AOK Bayern nutzt für Image- und Vertriebskampagnen einen Media-Mix, der die Präsenz im Markt gewährleistet. Dabei soll die bayerische Gesundheitskasse stets positiv präsentiert werden. Die jeweiligen Marketing- und Vertriebsziele der AOK Bayern sind zu berücksichtigen und zu erreichen. Die AOK Bayern - künftig Auftraggeberin (AG) genannt - beauftragt Mediaagenturen bzw. Spezialmittler - künftig Auftragnehmer (AN) genannt - je nach Zielsetzung der jeweiligen Kampagne und dem sich daraus ergebenden Mediabedarf in 5 Losen.
Los 1: Out of Home;
Los 2: Hörfunk und Webradio;
Los 3: Kino;
Los 4: TV;
Los 5: Print.
Die AOK Bayern nutzt für Image- und Vertriebskampagnen einen Media-Mix, der die Präsenz im Markt gewährleistet. Dabei soll die bayerische Gesundheitskasse stets positiv präsentiert werden. Die jeweiligen Marketing- und Vertriebsziele der AOK Bayern sind zu berücksichtigen und zu erreichen. Die AOK Bayern - künftig Auftraggeberin (AG) genannt - beauftragt Mediaagenturen bzw. Spezialmittler - künftig Auftragnehmer (AN) genannt - je nach Zielsetzung der jeweiligen Kampagne und dem sich daraus ergebenden Mediabedarf in 5 Losen.
Los 1: Out of Home;
Los 2: Hörfunk und Webradio;
Los 3: Kino;
Los 4: TV;
Los 5: Print.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de🌏
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6YYFF7🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-03 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 024-051095
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YYFF7.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Bayern nutzt für Image- und Vertriebskampagnen einen Media-Mix, der die Präsenz im Markt gewährleistet. Dabei soll die bayerische Gesundheitskasse stets positiv präsentiert werden. Die jeweiligen Marketing- und Vertriebsziele der AOK Bayern sind zu berücksichtigen und zu erreichen. Die AOK Bayern - künftig Auftraggeberin (AG) genannt - beauftragt Mediaagenturen bzw. Spezialmittler - künftig Auftragnehmer (AN) genannt - je nach Zielsetzung der jeweiligen Kampagne und dem sich daraus ergebenden Mediabedarf in 5 Losen.
Die AOK Bayern nutzt für Image- und Vertriebskampagnen einen Media-Mix, der die Präsenz im Markt gewährleistet. Dabei soll die bayerische Gesundheitskasse stets positiv präsentiert werden. Die jeweiligen Marketing- und Vertriebsziele der AOK Bayern sind zu berücksichtigen und zu erreichen. Die AOK Bayern - künftig Auftraggeberin (AG) genannt - beauftragt Mediaagenturen bzw. Spezialmittler - künftig Auftragnehmer (AN) genannt - je nach Zielsetzung der jeweiligen Kampagne und dem sich daraus ergebenden Mediabedarf in 5 Losen.
Los 1: Out of Home;
Los 2: Hörfunk und Webradio;
Los 3: Kino;
Los 4: TV;
Los 5: Print.
Geschätzter Gesamtwert: 3 800 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 5
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 5
Bezeichnung des Loses: Out of home
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die AOK Bayern ist die größte der elf Landes-AOKs in Deutschland. Sie versichert mehr als 4,5 Millionen Menschen in Bayern und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Mit einem Haushaltsvolumen von über 15 Milliarden Euro und über 10 000 Mitarbeitern ist sie ein Großunternehmen im Freistaat. In Bayern sorgen 39 AOK-Direktionen mit etwa 250 Geschäftsstellen für hochqualifizierten, ortsnahen Service. Die AOK Bayern nutzt für Image- und Vertriebskampagnen einen Media-Mix, der die Präsenz im Markt gewährleistet. Dabei soll die bayerische Gesundheitskasse stets positiv präsentiert werden. Die jeweiligen Marketing- und Vertriebsziele der AOK Bayern sind zu berücksichtigen und zu erreichen. Die AOK Bayern - künftig Auftraggeberin (AG) genannt - beauftragt Mediaagenturen bzw. Spezialmittler - künftig Auftragnehmer (AN) genannt - je nach Zielsetzung der jeweiligen Kampagne und dem sich daraus ergebenden Mediabedarf in 5 Losen.
Die AOK Bayern ist die größte der elf Landes-AOKs in Deutschland. Sie versichert mehr als 4,5 Millionen Menschen in Bayern und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Mit einem Haushaltsvolumen von über 15 Milliarden Euro und über 10 000 Mitarbeitern ist sie ein Großunternehmen im Freistaat. In Bayern sorgen 39 AOK-Direktionen mit etwa 250 Geschäftsstellen für hochqualifizierten, ortsnahen Service. Die AOK Bayern nutzt für Image- und Vertriebskampagnen einen Media-Mix, der die Präsenz im Markt gewährleistet. Dabei soll die bayerische Gesundheitskasse stets positiv präsentiert werden. Die jeweiligen Marketing- und Vertriebsziele der AOK Bayern sind zu berücksichtigen und zu erreichen. Die AOK Bayern - künftig Auftraggeberin (AG) genannt - beauftragt Mediaagenturen bzw. Spezialmittler - künftig Auftragnehmer (AN) genannt - je nach Zielsetzung der jeweiligen Kampagne und dem sich daraus ergebenden Mediabedarf in 5 Losen.
Los 5: Print;
Inhalt der Lose sind jeweils:
— Media-Beratung;
— Media-Planung.
Erstellen eines aus der Mediastrategie abgeleiteten Mediaplans mit detaillierter Maßnahmen- und Kostenaufstellung;
— Media-Einkauf und -Abwicklung.
Koordination, kontinuierliche Optimierung des Mediaeinsatzes, der Werbeträger und Werbezeiten sowie ggf. Nachbesserung bei mangelnder Leistung (z.B. Tausch beschädigter Plakate oder Tausch von Platzierungen bzw. Sendeplätzen).
Preis- und Konditionenverhandlungen mit den Anbietern in Abstimmung mit der AG zur Erreichung optimaler Einkaufskonditionen unter Berücksichtigung der Ziele der AG;
— Leistungs- und Erfolgskontrolle, Auswertungen und Reportings.
Zu jedem Mediaeinsatz ist ein Reporting der grundlegenden Leistungskriterien (Reichweite, Werbedruck) sowie vorab festgelegter kampagnenspezifischer Erfolgskriterien (KPIs) vorgesehen. Die Dokumentation der Zielerreichung erfolgt im Rahmen eines Soll-/ist-Abgleiches;
Zu jedem Mediaeinsatz ist ein Reporting der grundlegenden Leistungskriterien (Reichweite, Werbedruck) sowie vorab festgelegter kampagnenspezifischer Erfolgskriterien (KPIs) vorgesehen. Die Dokumentation der Zielerreichung erfolgt im Rahmen eines Soll-/ist-Abgleiches;
— Abstimmungsmeetings.
Mindestens einmal im Jahr ist ein Termin bei der AG vor Ort zur Abstimmung der Mediaplanung bzw. Mediastrategie - insbesondere bei neuen Kampagnen - vorgesehen. Zusätzliche Termine können projektbezogen erforderlich sein und werden vorher telefonisch vereinbart. Zusätzliche Termine werden soweit möglich telefonisch oder per Videokonferenz abgehalten und nur bei Erforderlichkeit bei der AG vor Ort.
Mindestens einmal im Jahr ist ein Termin bei der AG vor Ort zur Abstimmung der Mediaplanung bzw. Mediastrategie - insbesondere bei neuen Kampagnen - vorgesehen. Zusätzliche Termine können projektbezogen erforderlich sein und werden vorher telefonisch vereinbart. Zusätzliche Termine werden soweit möglich telefonisch oder per Videokonferenz abgehalten und nur bei Erforderlichkeit bei der AG vor Ort.
Angefragt sind Außenwerbung in allen Ausprägungen, Hörfunk und Webradio, Kino, TV und Print. Das Umsatzvolumen (inkl. MwSt.) in den letzten Jahren ist beim jeweiligen Los angegeben.
Die Verträge werden als Rahmenvereinbarung geschlossen und legen alle wesentlichen Bedingungen für die später zu erteilenden Einzelaufträge fest. Das Inkrafttreten der Verträge und die operative Umsetzung sind ab 1.4.2018 erforderlich. Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung über den 1.4.2018 hinaus verzögert, tritt der Vertrag am Tag nach Zuschlagserteilung in Kraft. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge beträgt 2 Jahre und verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die AG den Vertrag nicht 6 Monate vor der automatischen Verlängerung kündigt. Die AG ist nicht zu einer Beauftragung oder Abnahme der Medialeistungen verpflichtet (keine Garantieabnahme).
Die Verträge werden als Rahmenvereinbarung geschlossen und legen alle wesentlichen Bedingungen für die später zu erteilenden Einzelaufträge fest. Das Inkrafttreten der Verträge und die operative Umsetzung sind ab 1.4.2018 erforderlich. Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung über den 1.4.2018 hinaus verzögert, tritt der Vertrag am Tag nach Zuschlagserteilung in Kraft. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge beträgt 2 Jahre und verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die AG den Vertrag nicht 6 Monate vor der automatischen Verlängerung kündigt. Die AG ist nicht zu einer Beauftragung oder Abnahme der Medialeistungen verpflichtet (keine Garantieabnahme).
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit der jeweiligen Verträge beträgt 2 Jahre und verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die AG den Vertrag nicht 6 Monate vor der automatischen Verlängerung kündigt.
Bezeichnung des Loses: Hörfunk und Webradio
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die AOK Bayern ist die größte der elf Landes-AOKs in Deutschland. Sie versichert mehr als 4,5 Millionen Menschen in Bayern und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Mit einem Haushaltsvolumen von über 15 Milliarden Euro und über 10 000 Mitarbeitern ist sie ein Großunternehmen im Freistaat. In Bayern sorgen 39 AOK-Direktionen mit etwa 250 Geschäftsstellen für hochqualifizierten, ortsnahen Service. Die AOK Bayern nutzt für Image- und Vertriebskampagnen einen Media-Mix, der die Präsenz im Markt gewährleistet. Dabei soll die bayerische Gesundheitskasse stets positiv präsen-tiert werden. Die jeweiligen Marketing- und Vertriebsziele der AOK Bayern sind zu berücksichtigen und zu erreichen. Die AOK Bayern - künftig Auftraggeberin (AG) genannt - beauftragt Mediaagenturen bzw. Spezialmittler - künftig Auftragnehmer (AN) genannt - je nach Zielsetzung der jeweiligen Kampagne und dem sich daraus ergebenden Mediabedarf in 5 Losen.
Die AOK Bayern ist die größte der elf Landes-AOKs in Deutschland. Sie versichert mehr als 4,5 Millionen Menschen in Bayern und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Mit einem Haushaltsvolumen von über 15 Milliarden Euro und über 10 000 Mitarbeitern ist sie ein Großunternehmen im Freistaat. In Bayern sorgen 39 AOK-Direktionen mit etwa 250 Geschäftsstellen für hochqualifizierten, ortsnahen Service. Die AOK Bayern nutzt für Image- und Vertriebskampagnen einen Media-Mix, der die Präsenz im Markt gewährleistet. Dabei soll die bayerische Gesundheitskasse stets positiv präsen-tiert werden. Die jeweiligen Marketing- und Vertriebsziele der AOK Bayern sind zu berücksichtigen und zu erreichen. Die AOK Bayern - künftig Auftraggeberin (AG) genannt - beauftragt Mediaagenturen bzw. Spezialmittler - künftig Auftragnehmer (AN) genannt - je nach Zielsetzung der jeweiligen Kampagne und dem sich daraus ergebenden Mediabedarf in 5 Losen.
Preis- und Konditionenverhandlungen mit den Anbietern in Abstimmung mit der AG zur Erreichung optimaler Einkaufskonditionen unter Berücksichtigung der Zie-le der AG;
Bezeichnung des Loses: Kino
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Tv
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
— Media-Beratung,
Zu jedem Mediaeinsatz ist ein Reporting der grundlegenden Leistungskriterien (Reichweite, Werbedruck) sowie vorab festgelegter kampagnenspezifischer Er-folgskriterien (KPIs) vorgesehen. Die Dokumentation der Zielerreichung erfolgt im Rahmen eines Soll-/ist-Abgleiches;
Zu jedem Mediaeinsatz ist ein Reporting der grundlegenden Leistungskriterien (Reichweite, Werbedruck) sowie vorab festgelegter kampagnenspezifischer Er-folgskriterien (KPIs) vorgesehen. Die Dokumentation der Zielerreichung erfolgt im Rahmen eines Soll-/ist-Abgleiches;
Bezeichnung des Loses: Print
Losnummer: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Die Bieter haben eine ausgefüllte und unterschriebene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Europäischen Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Für die einheitliche europäische Eigenerklärung können die Bieter entweder ein von Hand ausgefülltes Dokument oder ein online ausgefülltes Formular (z.B. unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) einreichen. Der Abschnitt D in Teil II muss nicht ausgefüllt werden. In Teil IV ist es ausreichend, nur Abschnitt Alpha auszufüllen. Teil V muss nicht ausgefüllt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Leitfaden zum Ausfüllen der EEE veröffentlicht, der unter https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf abgerufen werden kann.
Die Bieter haben eine ausgefüllte und unterschriebene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Europäischen Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Für die einheitliche europäische Eigenerklärung können die Bieter entweder ein von Hand ausgefülltes Dokument oder ein online ausgefülltes Formular (z.B. unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) einreichen. Der Abschnitt D in Teil II muss nicht ausgefüllt werden. In Teil IV ist es ausreichend, nur Abschnitt Alpha auszufüllen. Teil V muss nicht ausgefüllt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Leitfaden zum Ausfüllen der EEE veröffentlicht, der unter https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf abgerufen werden kann.
Bei Bietergemeinschaften muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Bei Bietergemeinschaften muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (angemessen für den Versicherungsfall sind: 2 000 000 EUR pauschal für Personenschäden, 2 000 000 EUR pauschal für Sachschäden, 250 000 EUR pauschal für Vermögensschäden, 100 000 EUR für Schäden, die aus Datenschutzverstößen entstehen), nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende, in Kopie vorzulegen. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (angemessen für den Versicherungsfall sind: 2 000 000 EUR pauschal für Personenschäden, 2 000 000 EUR pauschal für Sachschäden, 250 000 EUR pauschal für Vermögensschäden, 100 000 EUR für Schäden, die aus Datenschutzverstößen entstehen), nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende, in Kopie vorzulegen. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
b) Angabe der Billings (brutto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Deutschland für das jeweilige Los.
Der Jahresumsatz muss bei einem Gebot für Los…
… 1 zumindest in einem Jahr mindestens 1 000 000 EUR brutto betragen.
… 2 zumindest in einem Jahr mindestens 500 000 EUR brutto betragen.
… 3 zumindest in einem Jahr mindestens 30 000 EUR brutto betragen.
… 4 zumindest in einem Jahr mindestens 100 000 EUR brutto betragen.
… 5 zumindest in einem Jahr mindestens 50 000 EUR brutto betragen.
Sofern auf mehrere Lose geboten wird, muss in jeder Mediagattung der entsprechende Mindestumsatz nachgewiesen werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für mindestens ein Mitglied einzureichen.
Mindeststandards:
a) Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (angemessen für den Versicherungsfall sind: 2 000 000 EUR pauschal für Personenschäden, 2 000 000 EUR pauschal für Sachschäden, 250 000 EUR pauschal für Vermögensschäden, 100 000 EUR für Schäden, die aus Datenschutzverstößen entstehen), nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende, in Kopie vorzulegen. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
a) Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (angemessen für den Versicherungsfall sind: 2 000 000 EUR pauschal für Personenschäden, 2 000 000 EUR pauschal für Sachschäden, 250 000 EUR pauschal für Vermögensschäden, 100 000 EUR für Schäden, die aus Datenschutzverstößen entstehen), nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende, in Kopie vorzulegen. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
b) Angabe der Billings (brutto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Deutschland für das jeweilige Los.
Der Jahresumsatz muss bei einem Gebot für Los…
… 1 zumindest in einem Jahr mindestens 1 000 000 EUR brutto betragen.
… 2 zumindest in einem Jahr mindestens 500 000 EUR brutto betragen.
… 3 zumindest in einem Jahr mindestens 30 000 EUR brutto betragen.
… 4 zumindest in einem Jahr mindestens 100 000 EUR brutto betragen.
… 5 zumindest in einem Jahr mindestens 50 000 EUR brutto betragen.
Sofern auf mehrere Lose geboten wird, muss in jeder Mediagattung der entsprechende Mindestumsatz nachgewiesen werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für mindestens ein Mitglied einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Nachweis über ausreichende Erfahrung mit Mediaagentur- bzw. Spezialmittlerleistungen durch Nennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren. Referenzprojekte sind vergleichbar wenn sie die Mediaplanung, Einkauf und Umsetzung einer Kampagne aus dem Bereich des jeweiligen Loses (Out of Home/Hörfunk und Webradio/Kino/TV/Print) zum Gegenstand haben. Der Auftraggeber muss dabei aus dem Dienstleistungsbereich, vorzugsweise der GKV, aus dem Gesundheitswesen oder aus der privaten Versicherungswirtschaft stammen. Die Kampagne muss jeweils ein Budget in Höhe von mindestens:
a) Nachweis über ausreichende Erfahrung mit Mediaagentur- bzw. Spezialmittlerleistungen durch Nennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren. Referenzprojekte sind vergleichbar wenn sie die Mediaplanung, Einkauf und Umsetzung einer Kampagne aus dem Bereich des jeweiligen Loses (Out of Home/Hörfunk und Webradio/Kino/TV/Print) zum Gegenstand haben. Der Auftraggeber muss dabei aus dem Dienstleistungsbereich, vorzugsweise der GKV, aus dem Gesundheitswesen oder aus der privaten Versicherungswirtschaft stammen. Die Kampagne muss jeweils ein Budget in Höhe von mindestens:
aa) Out of Home: 200 000 EUR (Kundenpreis inkl. MwSt.);
gehabt haben. Mindestens 2 der Referenzprojekte müssen bayernweit absolviert sein. Dabei muss mindestens eins der bayernweiten Projekte im Jahr 2017 durchgeführt worden sein. Bayernweit ist ein Referenzprojekt dann, wenn die Werbung in allen Regierungsbezirken Bayerns erschien. Die Bieter haben dafür das Referenzblatt (Anlage 5) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen;
gehabt haben. Mindestens 2 der Referenzprojekte müssen bayernweit absolviert sein. Dabei muss mindestens eins der bayernweiten Projekte im Jahr 2017 durchgeführt worden sein. Bayernweit ist ein Referenzprojekt dann, wenn die Werbung in allen Regierungsbezirken Bayerns erschien. Die Bieter haben dafür das Referenzblatt (Anlage 5) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen;
b) Benennung eines/r Ansprechpartners/in und eines/r Stellvertreters/in, welche nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden dürfen. Von dem/der Ansprechpartner/in und dem/der Stellvertreter/in sind folgende Nachweise (in Form von Lebensläufen/Eigenerklärung) zu erbringen: Darstellung der beruflichen Befähigung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie der Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung.
b) Benennung eines/r Ansprechpartners/in und eines/r Stellvertreters/in, welche nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden dürfen. Von dem/der Ansprechpartner/in und dem/der Stellvertreter/in sind folgende Nachweise (in Form von Lebensläufen/Eigenerklärung) zu erbringen: Darstellung der beruflichen Befähigung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie der Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung.
Mindeststandards:
Nachweis über ausreichende Erfahrung mit Mediaagentur- bzw. Spezialmittlerleistungen durch Nennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren. Referenzprojekte sind vergleichbar wenn sie die Mediaplanung, Einkauf und Umsetzung einer Kampagne aus dem Bereich des jeweiligen Loses (Out of Home/Hörfunk und Webradio/Kino/TV/Print) zum Gegenstand haben. Der Auftraggeber muss dabei aus dem Dienstleistungsbereich, vorzugsweise der GKV, aus dem Gesundheitswesen oder aus der privaten Versicherungswirtschaft stammen. Die Kampagne muss jeweils ein Budget in Höhe von mindestens:
Nachweis über ausreichende Erfahrung mit Mediaagentur- bzw. Spezialmittlerleistungen durch Nennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren. Referenzprojekte sind vergleichbar wenn sie die Mediaplanung, Einkauf und Umsetzung einer Kampagne aus dem Bereich des jeweiligen Loses (Out of Home/Hörfunk und Webradio/Kino/TV/Print) zum Gegenstand haben. Der Auftraggeber muss dabei aus dem Dienstleistungsbereich, vorzugsweise der GKV, aus dem Gesundheitswesen oder aus der privaten Versicherungswirtschaft stammen. Die Kampagne muss jeweils ein Budget in Höhe von mindestens:
aa) Out of Home: 200 000 EUR (Kundenpreis inkl. MwSt.);
gehabt haben. Mindestens 2 der Referenzprojekte müssen bayernweit absolviert sein. Dabei muss mindestens eins der bayernweiten Projekte im Jahr 2017 durchgeführt worden sein. Bayernweit ist ein Referenzprojekt dann, wenn die Werbung in allen Regierungsbezirken Bayerns erschien. Die Bieter haben dafür das Referenzblatt (Anlage 5) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
gehabt haben. Mindestens 2 der Referenzprojekte müssen bayernweit absolviert sein. Dabei muss mindestens eins der bayernweiten Projekte im Jahr 2017 durchgeführt worden sein. Bayernweit ist ein Referenzprojekt dann, wenn die Werbung in allen Regierungsbezirken Bayerns erschien. Die Bieter haben dafür das Referenzblatt (Anlage 5) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 024-051095 (2018-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 18-007
Kurze Beschreibung: Siehe Auftragsbekanntmachung
Gesamtwert des Auftrags: 3 800 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse